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Stadt Landau sowie die Abtretung von Saarlouis bei den
Friedensverhandlungen durch. Am 11. November traf die amtliche
Mitteilung von diesem Erfolge in Saarbrücken ein, und am
20. November wurde der Friedensvertrag unterzeichnet. Am
26. November traf Hardenberg auf der Rückreise in Saarbrücken
ein und wurde wahrhaft fürstlich empfangen. Unter stürmischem
Jubel wurde die preußische Fahne auf dem Rathausturm aufgezogen.
Am 30. November 1815 wurde das Saarbrücker Land feierlich
durch den Oberappellationsgerichtsrat Matthias Simon als
preußischen Kommissarius im Namen des Königs von Preußen in
Besitz genommen.
Der festliche Tag wurde durch Kanonenschüsse und Geläute
aller Glochen am Vorabend und am Morgen des 30. November
den Bewohnern von Stadt und Land verkündet. Um 10 Uhr
des Morgens am 30. November begab sich Matthias Simon
in das Rathaus, wo sich die Vorstände der 44 Ortschaften und
Weiler der Kantone Saarbrücken und St. Johann bereits ein—
gefunden hatten. Der Besitzergreifungs- und Huldigungsakt sollte
in der Ludwigskirche erfolgen. Der Zug setzte sich unter Kanonen⸗
donner und Glockengeläute in Bewegung. Voran die städtische
Musik mit der Schuljugend, welche von ihren Lehrern geführt
und mit grünen Zweigen geschmückt war; dann die Sieges- und
Friedensfahne, von der Musik des 1. Pommerschen Landwehr⸗
regiments umgeben, hierauf der Landeskommissarius, der Ober—
bürgermeister, der preußß. Stadtkommandant von Fabian, der
Stadtmagistrat, die Geistlichkeit der verschiedenen Bekenntnisse, die
Gemeindevorstände nebst 80 Bürgern beider Städte. Den Zug
begleiteten zu beiden Seiten die Wehrmänner der Stadt mit ihrem
Banner. Das in Saarbrücken anwesende preußische Militär vom
4. Armeekorps stand auf dem Platze und präsentierte vor dem
Zuge. Der Landeskommissarius wurde von dem Präsidenten des
lutherischen Konsistoriums Pfarrer Hildebrand am Eingang der
Kirche empfangen und die Feier mit dem Choral,, Jehova, deinem
Namen“ begonnen. Nach der Predigt des Pfarrers Hildebrand
hielt der Kgl. Kommissarius zuerst eine Ansprache an die Ver⸗
sammlung, dann verlas er die Vollmacht. Die Gemeindevorstände