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hindurch dauerte das Fest und erneute sich am andern Morgen.“
(Varnhagens Denkwürdigkeiten VII. 159.)
Durch Hardenbergs Zusage ermutigt, luden die Abgeordneten
die Bürgerschaft zu einer Zusammenkunft ein. 345 Bürger, der
Mehrzahl nach dem Handwerkerstande angehörend, folgten am
11. Juli dem Rufe und gelobten alle und jeder insbesondere,
mit allen Mitteln für die Lostrennung von Frank—
reich und die Wiedervereinigung mit Deutschland zu
wirken und alles zu tun, was den Umständen nach von ihnen
gefordert werden würde. Sie bestellten die Bürger Böcking,
Laukhardt, H. Eichacker, Chr. Köhl, K. Zimmermann und Ph.
Karcher als Kommissare, um durch Anwendung aller zu Gebote
stehenden Mittel diesen Wunsch der Bewohner durchzuführen.
Infolge dieser Vorgänge legte der Maire Rupied sein Amt
nieder, und durch einen Bevollmächtigten des Generalgouverneurs
wurde eine deutsche Stadtverwaltung eingesetzt. Oberbürgermeister
wurde der Pfarrer Zimmermann, der zugleich Direktor des in
eine 600lo secondaire verwandelten Gymnasiums war, erster
Adjunkt Heinrich Böcking, zweiter Christian Köhl, erster
Stellvertreter Philipp Koch und zweiter Heinrich Eichacker.
32 deutsche Männer bildeten den Stadtrat, dessen Verhandlungen
wieder in deutscher Sprache geführt wurden. Aber damit begnügte
man sich nicht. Obwohl die begründeten Wünsche der Bürgerschaft
dem Fürsten Hardenberg in der Form von Denkschriften zugesandt
worden waren, hielt man es doch für nötig, durch persönliche
Vertretung in Paris die Wünsche der deutschgesinnten Bürgerschaft
den Monarchen und ihren Ratgebern zu Gehör zu bringen.
Deshalb faßte am 27. Juli 1815 der Stadtrat den Beschluß, den
Kaufmann Böcking und den Notar Laukhardt als Abgeordnete
an die hohen verbündeten Monarchen nach Paris zu senden, um
diesen die Gesinnungen und Wünsche der Bürger von Saarbrücken
vorzutragen und sie zu bitten, die Bewohner dieses Landes als
Deutsche zu behandeln.
Die beiden Abgeordneten zeigten sich in Paris außerordentlich
tätig, und sie fanden an Hardenberg einen warmherzigen Fürsprecher.
Er setzte die Ruckgabe des Saarbrücker Landes und der