147 —
Amt niederlegen mußte, empfahl er den Beigeordneten Heinrich
Karcher aus St. Johann als seinen Nachfolger, der freilich schon
nach kurzer Zeit sein Amt an den Notar Laukhardt abgab.
Nachdem die verbündeten Monarchen am 31. März in
Paris eingezogen waren, wurde am 17. April ein allgemeines
Dank- und Siegesfest in den Städten gefeiert, „um dem all—
mächtigen Gott den feierlichsten Dank darzubringen,
daß er nach 20 jährigem namenlosen Elend uns
endlich dem Kummer entrissen, uns unserm alten deutschen
Vaterlande wiedergegeben und uns durch Siege ohne
Beispiel die gewisse Hoffnung geschenkt hat, nicht wieder von
demselben getrennt und an ein fremdes Volkgekettet
zu werden.“ (Aus dem Einladungsschreiben des Kreis—
direktors Haupt.)
An demselben Tage erließ der Generalgouverneur des
Mittelrheins (der früheren Departements Rhein und Mosel,
Donnersberg und Saar) Justus von Gruner eine Bekbannt—
machung folgenden Wortlautes: „Übelgesinnte suchen das falsche
Gerücht zu verbreiten, die Länder des Mittelrheins würden an
Frankreich zurückfallen. Zur Beruhigung aller Ununterrichteten
erkläre ich dasselbe offiziell für durchaus unbegründet. Wir haben
keinen Krieg mit den Franzosen mehr, aber alle Deutschen
werden mit Deutschland wiedervereinigt werden.
So ist der Wille der hohen verbündeten Monarchen;
dafür ist das Blut unserer Brüder geflossen. Und
wer anders behauptet, verdient als Unruhstifter bestraft zu werden.“
Nach einer so bündigen Erklärung und Versprechung hielten
es die Bürger nicht mehr für nötig, sich durch eine besondere
Abordnung um die Lostrennung von Frankreich zu bemühen.
Aber das Unglaubliche geschah. Obwohl Frankreich auf die Grenzen
vom 1. Januar 1792 beschränkt wurde, an dem das Fürstentum
Nassau-Saarbrücken noch deutsch gewesen war, wurden durch den
Pariser Frieden vom 20. Mai 1814 die Kantone Saarbrücken,
St. Arnual und ein Teil des Kantons Lebach bei Frankreich
belassen. Es war dies das Werk des schlauen französischen Unter—
händlers Tallegrand, der dabei auch eigennützige Absichten verfolgte.
10*