schwören, daß sie die Rechte des Grafen und der Bürger in Treuen
behüten und bewahren wollten. So wurde ein freier Bürgerstand
in den beiden zu einer Stadtgemeinde vereinigten Städten
geschaffen.
Der Freiheitsbrief wurde auf Bitten der Bürger von dem
Dekan Johann Repper und dem Kapiiel von St. Arnual mit
ihrem Siegel beglaubigt. Die Städte hatten damals noch kein
eigenes Siegel. Erst im Jahre 1462 verlieh Graf Johann III.
den Schöffen von Saarbrücken ein Amtssiegel. Dieses Siegel
zeigt einen einen geteilten Schild; auf dem oberen Teil ist der
Oberkörper des Saarbrücker Löwen in einem mit Kreuzen belegten
Felde zu sehen, auf dem unteren Teile die Rose von St. Johann.
Die Umschrift lautet: S(igillum) Scabinorum opidi
Sarabrucken et sancti Johannis Giegel der Schöffen der
Stadt Saarbrücken und St. Johann).
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