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Da in den wiederholten Beschwerden der einzelnen Gemeinden
bestimmte Forderungen immer wiederkehrten, so hielt die Regierung
für gut, durch ein Generaldekret, welches am 20. Januar 1793
erging, der allgemeinen Unzufriedenheit zu steuern. „Zur Wieder—⸗
herstellung der bisher so sehr gekränkten Ruhe und zur Befestigung
des zwischen Landesherrn und Untertanen so wesentlichen Einver—
ständnisses und wechselseitigen Zutrauens als der Grundsäule der
wahren Glückseligkeit eines Landes“ verordnete der Fürst „mit
Hintansetzung seines eigenen Interesses und Aufopferung wohl—⸗
hergebrachter Renten und Gerechtigkeit zum Beweise seiner landes—
väterlichen Gesinnung“ eine Reihe von Erleichterungen. U. a. wurde
der Grundbirnzehnte allen Gemeinden erlassen, sofern er der Herrschaft
oder dem Stift St. Arnual zustand; auch die Leibeigenschaft
wurde mit einigen Einschränkungen aufgehoben.
Doch mit diesen Zugeständnissen waren die unruhigen Köpfe
noch nicht zufrieden; „sie schienen unersättlich zu sein und wollten
dieses von Gnadenbeweisen überströmende Dekret nicht eher annehmen,
als bis alle ihre Beschwerden gehoben wären“. Da sie sogar drohten,
sich, falls ihnen nicht ihr Recht werde, mit der französischen
Nation zu vereinigen, so sah sich Serenissimus am 15. Februar
genötigt, einen Nachtrag zu jenem Generaldekret zu erlassen. In
demselben wurde das Frongeld für alle Untertanen ohne Unterschied
auf die Hälfte herabgesetzt, alle Jagdfronden abgeschafft und die
Leibeigenschaft völlig aufgehoben.
Auch die Bewohner der Städte waren noch nicht zufrieden.
Sie machten von neuem Vorstellungen, und in wiederholten Dekreten
suchte der Fürst ihnen genug zu tun. Doch schon war das
Ende seiner Herrschaft gekommen.
Zu Anfang des Jahres 1793 (0. Januar) waren die
Franzosen von ihrem Zuge gegen Trier zurückgekommen, der völlig
gescheiter war. Sie hatten gegen die Stellung der Deutschen
nichts auszurichten vermocht, sie hatiten in dem „pays des loups“
(Land der Wölfe) schrecklich gelitten und kamen nun zerlumpt, krank
und elend hier an. Es war die ehemalige Kellermann'sche Legion
(Légion de la Mosello), ein aus Infanterie und Kavallerie
gemischtes Freikorps, dem bald noch das Regiment Nr. 1 (Picardie)