Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

122

Untertanen auch fernerhin verpflichtet sein, das Holz für die Geist⸗
lichen zu fahren, die Fronden zur Unterhaltung der Chausseen,
Brücken und Dohlen, die Ordonnanzgänge und die Jagdfronden
zu leisten. Der Nachlaß des Hammel- und Grundbirnzehnten wurde
abgeschlagen. Wir sehen aus diesen Erlassen, wie mannigfaltig
die Lasten waren, die den Untertanen zugemutet wurden, und wie
sparsam die Regierung in der Gewährung von Erleichterungen war;
noch im Anfange des Jahres 1792 wurde die Exekutionsordnung
verschärft. Der Fürst war des Ernstes der Lage sich offenbar
wenig bewußt. Die im Jahre 1781 für Feld- und Gartendiebstähle
eingeführte Strafe des Prangerstehens wurde abgeschafft und durch
Prügelstrafe (für Schüler), Schanzarbeit und Turm ersetzt.
Da aus Frankreich revolutionäre Sendlinge herüberkamen,
so wurde verordnet, daß kein französischer Untertan sich länger als
drei Tage im Lande aufhalten dürfe. Trotzdem kam es im
Juli 1791 zu ernstlichen Unruhen in St. Johann, bei denen
sogar das fürstliche Militär einschreiten mußte.
Auch in der fast ganz von französischem Gebiet umschlossenen
Grafschaft Saarwerden gärte es. Die Hauptstadt Bockenheim bei
Alt-Saarwerden war in französischem Besitz, während von dem
übrigen zwei Drittel zu Saarbrücken und ein Drittel zu Weilburg
gehörte. Der Saarbrücker Amtssitz war das zur Stadt erhobene
Harskirchen, der Weilburgische Neu-Saarwerden. Als die Unzu⸗
friedenen in Saarbrücken kein Gehör fanden, richteten sie ihre
Blicke nach Frankreich, wo man ihnen gern entgegenkam.
Am 19. November 1792 faßte der französische National—
Konvent im Anschluß an eine Mainzer Bittschrift um Einverleibung
in die französische Republik den berühmten Beschluß: „Der National⸗
konvent erklärt im Namen des französischen Volkes, daß er brüder—
liche Unterstützung und Hilfe allen Völkern gewähren will, die ihre
Freiheit wiedererlangen wollen, und beauftragt die ausübende
Gewalt, den Generälen die notwendigen Befehle zu geben, damit
sie diesen Völkern Hilfe bringen und die Bürger verteidigen, die
um der Freiheit willen bedrückt werden oder in diese Gefahr kommen.“
Damit war der Grundsatz der revolutionären Propaganda öffentlich
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.