Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

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nicht mehr gelten lassen. Auch die Brand und Plüderungsszenen
des französischen Landvolkes blieben nicht ohne Nachahmung. Im
Herbst 1789 steckte ein Haufe aufrührerischer Bauern ein fürstliches
Haus bei Neunkirchen in Brand, doch dieser Vorgang blieb ver⸗
einzelt; man zog vor, die Abstellung der Beschwerden auf ordnungs—
mäßzigem Wege zu erlangen. Am 19. September vereinigten sich
sämtliche Gemeinden der Grafschaft Saarbrücken zu einer gemein—
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der Landgelder, die Vorlegung der Landkassenrechnung, die seit
dem Regierungsantritt des Fürsten nicht abgehört worden war, die
Aufhebung aller Monopole, die Verminderung des Wildprets,
freien Handel mit Tabak und Branntwein, die Aufhebung des
Kartoffelzehnten, des Papier- und Lederstempels, der Fruchtsperre
gegen Ottweiler und Saarwerden, freie Fruchtausfuhr in das
Ausland, die Milderung der Strafgelder und endlich die Entfernung
des Präsidenten von Hammerer. Die Erbitterung des Volkes
gegen den verhaßten Günstling stieg von Tag zu Tag, und der
Pöbel in den Städten hatte nicht übel Lust, ihn nach dem Pariser
Vorbild an eine Laterne zu hängen, doch die fürstliche Soldateska
schützte ihn vor dem Zorne der Bürger. Hammerer flüchtete nach
Brebach, wo er ein Haus besaß. Am 5. Obtober verfügte der
Fürst von Karlsbrunn aus die Entlassung seines Ministers, die
bei dem Volke großen Jubel erregte und selbst von den Beamten
gern gesehen wurde. Zugleich gab der Fürst seiner Befriedigung
über die ruhige Haltung der Bürger Ausdruck, erklärte die Frucht—
sperre und den Lederstempel für aufgehoben und machte auf weitere
Vorstellungen der Bürger noch fernere Zugeständnisse; auch den
Landgemeinden wurden auf ihre Bittschriften hin kleinere Er—
leichterungen bewilligt. Doch es fehlte der Regierung offenbar
ein großer Zug und die rechte Einsicht in die Lage der Dinge;
nur widerstrebend lief sie sich einzelne Zugeständnisse entwinden,
um bald zu weiterem Nachgeben genötigt zu sein.
Am 27. Januar 1790 gab die Regierung das Versprechen,
daß alles unnötige und überflüssige Wild weggeschossen und weg—
gefangen werden solle. Zugleich wurden die herrschaftlichen Natural—
fronden (Fuhr- und Handfronden) aufgehoben. Doch sollten die
            
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