Full text : Geschichte der evangelischen Gemeinde St. Johann zu Saarbrücken zur 200 jährigen Erinnerungs-Feier der am 24. Juni 1727 erfolgten Einweihung der alten Kirche

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Ein höherer Beamter in Saarbrücken äußerte sich über die
Wirkungen der französischen Revolution folgendermaßen:
.Da die hiesigen Lande so nahe an Frankreich grenzen und
zum Teil von Lothringen umgeben sind, so war bei den häufigen
gedruckten französischen Aufforderungen und herübergekommenen
Freiheitspredigern kein Wunder, daß unsere Untertanen am ersten
davon eingenommen worden, sich zusammenrottierten und dieses
als die beste Gelegenheit ansahen, alles zu fordern und zu präten⸗
dieren, was ihnen nur einfallen konnte, wobei sie ihre Vorstellungen
mit vielen erdichteten Beschwerden anhäuften. Serenissimus und
Höchstihro Landesregierung wurden dahero mit einer anßerordent—
lichen Menge von Suppliquen und meistens impetuosen Querelen
(Bittschriften und stürmischen Klagen) aus den drei Graf- und
Herrschaften heimgesuchet, sodaß man kaum so viele Zeit auffinden
können, die übrigen laufenden und pressanten Geschäfte mit zu
besorgen. Da man bei dieser äußerst kritischen Lage mit möglichster
Klugheit und Nachgiebigkeit zu Werk gehen müssen, so sahen
Serenissimus sich allerdings in dem Fall, vieles, wozu gar keine
Verbindlichkeit vorhanden gewesen, den mit dem fürchterlichen
französischen Arm drohenden Untertanen zu akkordieren.“
Den Anfang mit revolutionären Forderungen machten die
beiden Städte. Nachdem sie schon am 14. August eine Eingabe
an den Fürsten gemacht hatten, reichten sie am 5. September eine
Beschwerde ein, durch die sie in nicht weniger als 40 Punkten
Abhilfe verlangten. Der Hauptzorn der Bürger richtete sich gegen
den Präsidenten von Hammerer, der in den letzten Jahren, da der
Fürst leidend war, als allmächtiger Günstling das Land regiert hatte.
„Seitdem Hammerer Chef der Oberjustiz und aller andern Kollegien
geworden, gingen unerhörte Dinge bei Justiz, Polizei- und Landes—
angelegenheiten, in Kameral- und fürstlichen Haussachen vor.“
Man klagte besonders über die gehemmte und verkaufte Justiz;
man nannte Hammerer den „Jud Süß“ und warf ihm vor, daß
er die Tätigkeit des Regierungs-Kollegiums lähmte, indem er
gegen die Beschlüsse desselben eine angebliche Resolutio Serenissimi
 vorlegte, die von ihm allein gezeichnet war. Die Städte
wollten daher seine Unterschrift: „ad Mandatum Serenissimi“
            
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