die kein eigenes Bauland hatten, geeignetes, billiges Bau—
gelände zu beschaffen. Nachdem dies durch den Erwerb von
rund 6 Hektar forstfiskalischen Walogeländes am Bahnhofe
hierselbst und 1 Hektar in Göttelborn sichergestellt war, wurden
die Bebauungspläne aufgestellt. Die Bauberatung übernahm
die Gemeinde unentgeltlich; desgleichen wurden die Baupläne
vom Gemeindebauamt unentgeltlich angefertigt. Baumateria—
lien, Backsteine, Holz usw. wurden durch die Gemeinde im
großen beschafft und den Bauherren zum Engrospreise abge—
lassen. Zwei Formenreihen zur Herstellung von Ambisteinen
wurden erworben, mit deren Hilfe eine Anzahl Leute die zum
Bau benötigten Steine selbst herstellte. Der 1920 von der Ge—
meinde erworbene Sandͤbruch gegenüber der Kirche lieferte
den Bauenden den erforderlichen Sand, während Kesselasche
zur Herstellung von Löschbeton durch Vermittelung der Ge—
meinde bei der Weiherzentrale im Kohlbachtale zu haben war.
Die erforderlichen Baudarlehen wurden durch die Gemeinde
besorgt und zwar wurden 1921 die Darlehen sämtlich vom
Kreise gewährt an Hand einer Zuschußordnung, während die
Bemeinde jedem Baulustigen ein zinsfreies Darlehen von
10 o000. - Mark gewährte. In den folgenden Jahren mußte
diese Art der Gelobeschaffung infolge Verbots der Regierung
aufgehoben werden. Der Wohnungsbauverband war gegründet
worden. Aber nur fünf Baulustige konnten gewonnen werden,
die mit seiner Hilse bauten. Alle übrigen Baulustigen wünschten
die Darlehen entweder von der Knappschaft oder Kreisspar—
kasse. Wiederum war es die Gemeinde, die die Besorgung der
GBelder in die Hand nahm, nicht nur durch Äbernahme von
Bürgschaften, sondern auch durch die Stellung der Darlehns—
anträge, Verhandlungen mit den Geldgebern usw. Auch die
Derwaltung der Darlehen lag in Händen der Gemeinde. Jeder
Baulustige hatte bei der Gemeindekasse ein Konto. Eingehende
Rechnungen wurden vor der Bezahlung durch das Bauamt
eingehend geprüft und dann erst mit dem Anerkenntnis des
Kontoinhabers versehen, beglichen. Es wurde so vermieden,
daß den Baulustigen Schaden durch Überforderung entstand,
anderseits hatte der Geldgeber die beste Gewähr für ordnungs—
mäßige Verwendung des Geldes. Und so entstanden:
437