Full text : Geschichte der Gemeinde und der Bürgermeisterei Quierschied

Im Jahre 1897 erneuerte die Gemeinde, die mittlerweile
auf 41560 Seelen gestiegen war, ihren Antrag und wies darauf
hin, daß die Bevölkerung von Quierschied 38 * der Gesamt—
bevölkerung der Bürgermeisterei Heusweiler betrage, und daß
bei dem schnellen Wachstum (54,3 5 zu 21,9 9) für die Zukunft
ein noch stärkeres ÜUberwiegen der Gemeinde zu erwarten sei.
Zu den neuen Anlagen von Kreuzgräben und Maybach war
jetzt die Grube Göttelborn gekommen, drei Werke, die in gedeih—
licher Entwickelung sich befanden. Im Falle der Ablehnung
dieses Antrages wurde die Verlegung der Bürgermeisterei nach
Quierschied vorgeschlagen, da hierhin das Schwergewicht der
Bevölkerung sich neige, ferner eine Eisenbahnstation sich hier
befinde, Amtsgericht, Katasteramt und Knappschaftskranken—
haus von hier aus leicht zu erreichen sei.

Der Bürgermeister Cloos in Heusweiler trat mit seinem
Bürgermeistereirat, in dem die zwei Quierschieder Verordneten
überstimmt wurden, diesem Antrag aus finanziellen Gründen
entgegen und erbot sich, jeden Monat einen zweiten Amtstag
in Quierschied abzuhalten. Die Trennung werde sich erst bei
einem Personenwechsel ohne Schwierigkeit durchführen lassen.
Der Königliche Landrat Bake erklärte, mit Kücksicht auf die noch
nicht vollzogene Bildung eines Bannes für die Gemeinde Fisch—
bach könne er jetzt dem Antrage noch nicht näher treten, war
aber mit der Abhaltung eines zweiten Amtstages in Quier—
schied einverstanden.

Im Jahre 1900 kam der Landrat von Fidler auf die Ange—
legenheit zurück und brachte sie trotz des Widerstandes von
Heusweiler zum Abschluß. Im Jahre 1902 gab der Minister
seine Zustimmung und im Jahre 1903 wurde die Abtrennung
vollzogen, indem die Gemeinde Quierschied auf jeden Anspruch
an das Bürgermeisterei-Amtsgebäude zu Heusweiler verzich—
kete. Die Gemeinde Quierschied bildet seitdem eine selbständige
Bürgermeisterei. Die Sitzungen des Gemeinderates, der im
Jahre 1893 aus 12 gewählten und 11 nichtgewählten (Meist—
begüterten) Mitgliedern — diese haben von ihrem Rechte nie
Gebrauch gemacht, sondern sich ebenfalls wählen lassen — be—
stand, fanden bis zum Jahre 1893 unter dem Vorsitz des
            
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