Jägertorhaus mit 2, die Thomashütte (Torhaus) mit 3, das
Franzentorhaus und das Göttelborner Torhaus mit je 6 und
der Wackenhübel mit 7 Bewohnern.
An der Glashütte im Jahre 1910
Nach der Besitznahme des Saarbrücker Landes durch Preußen
kündigte das Bergamt zu Saarbrücken den Gebrüdern Köhl die
Ausnutzung der Steinkohlengrube, weil die für die Bewilligung
festgesetzte ZFeit abgelaufen war, und übernahm die Grube am
2. Juli 1817 in eigene Verwaltung. Eine an den König ge—
richtete Beschwerde wurde abschlägig beschieden, aber durch
Kabinettsordre vom 22. Dezember 1817 wurde das Bergamt
angewiesen, die zum Betrieb der Glashütte nötigen Kohlen der
Firma Gebrüder Köhl zum Selbstkostenpreis zu überlassen.
Diese Berechtigung wurde im Jahre 1879 durch einen Vertrag
zwischen der Königlichen Bergwerksdirektion Saarbrücken, ver—
kreten durch ihren Vorsitzenden, den Oberbergrat Friedrich
Filert und der Firma J. Th. Köhl, Söhne dadurch abgelöst, daß
die Bergverwaltung an die Glashütte ein Pauschquantum von
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