Full text : Geschichte der Gemeinde und der Bürgermeisterei Quierschied

gehütet würde. Ingleichen suchet dasselbe die Weide auf allen
Wiesen dieses Bannes, wann das Grummet davon ist, bis den
1. April des folgenden Frühjahres.
Das Schweinenvieh wird auf der Brach gehütet und in den
ohnbehängten herrschaftlichen Waldungen jährlich vom alten
Michaelistag bis Georgentag oder den 23. April des folgenden
Jahres, genießet auch den Eckerig resp. dies und jenseits der
Saar in den herrschaftlichen Warntswaldungen. Es gebe aber
Eckerig oder nicht, so ist bishero von einem jährigen Stück
Schwein 3 Batzen, von einem Märzling 6 Kreuzer und von
einem Erndferkel 1 Batzen jährlich Demut oder Dechtum an die
herrschaftliche Rentei bezahlt worden, jedoch wird jedem Ge—
meinsmann ein Zuchtschwein und der gemeine Bär (Eber) im
Demut freigelassen.
Das Schafvieh exerzieret mit dem Rind- und JZugvieh die
Weide auf den ohnbeblümten (unbesäten) Feldern und auf den
Wiesen, wann das Grummet davon ist, bis den 1. April des
künftigen Frühjahres nach der herrschaftlichen Veroronung
vom 6. April 1758.
Ingleichen bestreichet das herrschaftliche Schafvieh vom
Neuenhaus wöchentlich zwei mal.
Geißen und Böcke dürfen nicht nach Gefallen, sondern bloß
nach der herrschaftlichen Forstordnung gehalten werden.
AÄbrigens ist keine benachbarte angrenzende Dorfschaft be—
rechligt, die Weide auf dem Quierschieder Bann zu suchen, und
eben aus diesem Grund sind die Merchweiler auch nicht befugt,
ein mehreres als den Langhalm auf denen Kerpischen Wiesen
jährlich dergestalten zu genießen, daß sie die Wiese mähen und
das Heu wegführen, diesen Langhalm aber nicht mit dem Vieh
ausäãtzen dürfen. Dieser Gemeinde stehet anbei Kraft gnädigster
Resolution Serenissimi hochfürstlicher Durchlaucht vom 10. De—
zember 1759 das Beholzigungsrecht in denen Waldungen, wo
sie solches hergebracht, dergestalt zu, daß ihnen in solchen Waldungen
 alles Lager-Leseholz, auch Stöcke auszumachen und sich
zum nötigen Brand zu bedienen, verstattet sein solle.
Die Steuereinschätzung geschah in folgender Weise: Hof—
beringe, Gärten, Wiesen und Ackerland wurden in 3 Klassen

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