Full text : Geschichte der Gemeinde und der Bürgermeisterei Quierschied

Die Belegschaft ist auf 3397 im Jahre 1927 gegenüber 1852
Mann im Jahre 1914 gestiegen. Das ist an direkten Gemeinde—
steuern pro Kopf der Bevölkerung
im Jahre 1914 — 21,45 Mark
im Jahre 1927 — 28.38 Mark

Die Grube zahlte im Jahre 1914 bei einer steuerlichen Be—
lastung von 21,45 Mark pro Kopf der Bevölkerung einen Bei—
krag von 45,57 Mark pro Mann Belegschaft. Nach diesem Ver—
hältnis müßte die Grube für 1927 pro Mann Belegschaft einen
Beitrag von 60,30 Mark leisten. Tatsächlich geleistet hat sie aber
nur 28,70 Mark pro Kopf Belegschaft. Der Steigerung der Be—
legschaft der Grube und der Steigerung der steuerlichen Belastung
steht also nicht eine verhältnismäßige Steigerung der Leistung,
sondern eine erhebliche Minderleistung gegenüber.
Fürdie GemeindeFischbach ist es den Anstrengungen
der Verwaltung im verflossenen Jahre gelungen, eine ander—
weitige Verteilung des Steueraufkommens der Grube Camp—
hausen zu erreichen. Die Gemeinde Fischbach, über deren Bann
sich ein Teil der Hauptanlagen der Grube Camphausen erstreckt,
ist durch Entscheidung der Regierungskommission als selbständig
steuerberechtigte Grubenbetriebs-Gemeinde anerkannt worden.
Ihr Anteil von dem Steuerertrag der Grube Camphausen be—
krägt neben dem Anteil, der sich aus der auf Bann Fischbach be—
schäftigten Übertage-Belegschaft errechnet, “ des auf die Ge—
meinde Dudweiler entfallenden Betrages (als Anteil der Ge—
meinde Fischbach an der Übertage-Belegschaft). Diese Regelung
ist zwar nicht ganz befriedigend und wurde deswegen nur mit
der Klausel: „rebus sic stantibus“ angenommen. Sie war aber
zur Zeit das äußerst Erreichbare.

Die Verteilung des Steuerbetrages der Grube Göttelborn
auf die Steuerberechtigten der Gemeinden Quierschied und
Göttelborn erfolgt nunmehr nach einer endgültigen Entschei—
dung der Aussichtsbehörde nach dem von der Verwaltung vor⸗
geschlagenen Fünftelungssystem. Hiernach erhalten die Gemein—
den Quierschied und Göttelborn je“s, während “s zur Deckung
der Bürgermeisterei -Lasten beider Gemeinden der Bürger—
meistereikasse zufließen.

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