und ein Mutterschwein mit 5 Ferkeln. Der Wert dieses Vieh—
bestandes wurde auf 25 Gulden geschätzt. 5 Betten mit Zubehör
befanden sich in dem Schloß; auch der sonstige Hausrat war
recht bescheiden. 5 Wagen mit dem nötigen Geschirr dienten
zum Betrieb der Wirtschaft. Im Jahre 14601 wurde Henrich
von Troneck als Hofmann in Quierschied eingesetzt; er erhielt
2 Malter Korn, Garten und Felder, soviel er brauchte. Im
Jahre 1716 verkauft Bleikhard von Helmstatt seine sämtlichen
Lehen im Saarbrückischen Lande an die Gräfin Christiane, die
Gemahlin des Grafen Karl Ludwig von Nassau-Saarbrücken.
Damit kam der ganze Quierschieder Hof und das Dorf unter die
hoheit des Grafen.
Aber die Verfassung und die inneren Verhältnisse des
Dorfes erfahren wir nur weniges von dem Weistum, das
im Jahre 146060 bei dem von dem Saarbrücker Schultheißen
Johannes Pennwert abgehaltenen Jahrgeding abgefaßt wurde.
Danach bestand das Gericht des Hofes Quierschied, zu dem auch
die Dörfer Holz und Berschweiler gehörten, aus dem Schultheißen
von Saarbrücken, den zwei Meiern des Grafen von
Saarbrücken und des Herrn von Fleckenstein und sieben Schöffen.
Die Schöffen wiesen besonders die Rechte des Herrn und die
Grenzen des Bannes nach. Das Jahrgeding wurde von einem
der sieben Schöffen gebannt, d. h. unter Strafgebot gestellt. Es
scheint aber, daß nicht alle Schöffen die üblichen Formeln
anzuwenden verstanden; denn es heißt, ein Schöffe nach dem
andern solle das Jahrgeding bannen, „bis man einen findet,
der es bannen kann“. Es scheint auch, daß die Männer vielfach
das Jahrgeding versäumten und ihre Weiber dahin schickten.
Deshalb wurde das Ausbleiben der Männer mit 5 Schillingen
Strafe bedroht. Ferner wurde das Abhauen von Büschen, die
der Hippe (Sense) entwachsen waren, verboten. Auswärtige
hatten überhaupt nicht das Recht, Holz im Quierschieder Walde
zu holen. Der Zehnt „innerhalb der hohen Straße“ sder Renn—
straße) stand zu einem Drittel dem Kirchherrn von Heusweiler
zu, da Quierschied zu dessen Pfarrei gehörte, zu zwei Driktel dem
Brafen und den Herren von Fleckenstein.
Im übrigen wurden die Grenzen des Bannes festgesetzt, doch
die einzelnen Merkmale sind jetzt zum Teil unbekannt. Als