im Saargebiet. Der tatsächliche Steuerbetrag in den Gemeinden
blieb dabei außer Belang. Mit Wirkung von 1. April 1926
ab ist dieser Zuteilungsmaßstab abgeändert worden. Zur Be—
rechnung der Anteile wird fortab die Bevölkerungszahl vom
1. Januar des Steuerjahres in Ansatz gebracht und zwar ergibt
sich jür die Gemeinde Quierschied ein Umrechnungsfaktor von
1,25, für die Gemeinden Göttelborn und Fischbach ein solcher
von 1. Die Anteile der Gemeinden an der Umsatzsteuer be—
tragen:
im Jahre
in Quierschied in Göttelborn in Fischbach
Fr. Ir. Fr.
46 705,25 8 743,85 13 198,90
61 910. - —J 18 532
Die Aberweisungen und Eingänge der Teilbeträge erfolgen
laufend.
Von der bei Abertragung von Grundstücken zu entrichtenden
Stempelabgabe erhalten die Gemeinden “ als Anteil. Die Ver—
rechnung erfolgt durch das staatliche Steueramt Saarbrücken-—A
Die Anteile werden äußerst unregelmäßig und unkontrollierbar
zugewiesen. Folgende Beträge sind eingegangen:
im Jahre in Quierschied in Göttelborn in Fischbach
Fr. Fv. Fr.
3 boo, 20 442, -
4114.35 66280
Zur Begutachtung des gemeinen Wertes übertragener
Grundstücke sind für jede Gemeinde zwei Schätzer ernannt. Die
Zahl der zur Begutachtung eingegangenen Verträge über
Grundstücksübertragungen betrug im Kalenderjahre 1925 50,
im Kalenderjahre 1926 120.
Die drei Gemeinden der Bürgermeisterei Quierschied bilden
innerhalb des Finanzamtsbezirkes Sulzbach einen Steuer—
bezirk. Der für diesen Bezirk zuständige Steuerausschuß setzt
sich aus 6 gewählten und drei ernannten, sowie je einem Er—
gänzungsmitglied pro Gemeinde und deren Stellvertreter, zu—
sammen. Mitglieder und Stellvertreter sind sämtlich aus dem
Kreise der Steuerpflichtigen des Bezirls entnommen. Der Ver—
anlagungskommission des Finanzamtsbezirks Sulzbach gehören
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