Full text : Geschichte der Gemeinde und der Bürgermeisterei Quierschied

auf 1360 Arbeitgeber, welche weniger als 50 Arbeitnehmer be—
schäftigen. Auf Grund der Außenkontrollen sind eine Anzahl
Steuerpflichtige der regelmäßigen Besteuerung neu zugeführt
worden. In 5 Fällen mußte die ECinleitung eines Strafverfahrens
 durch das Finanzamt beantragt werden. Im Ver—
hältnis zur Gesamtzahl der Lohnsteuerpflichtigen sind die Fälle
von verspäteter ECinzahlung der Lohnsteuer und von versfuchten
Steuerhinterziehungen äußerst gering. Nicht fristzeitige Ein—
zahlungen sind nur bei einigen kleinen Betriebsinhabern und
mehreren Selbstversteuerern zu verzeichnen. Bestrafungen wegen
Lohnsteuerhinterziehungen sind nicht erfolgt (ein Fall schwebt
noch). 3wangsweise Beitreibung war in nur 15 Fällen not—⸗
wendig. Die nachfolgenode Abersicht gibt Aufschluß über das
Aufkommen an Lohnsteuern in den drei Gemeinden.
Die Reineinnahmen der Gemeinden an Lohnsteuern be—
kragen:
im Jahre

in Quierschied
Fr.
304 700, oo
459 978.95

in Göttelborn in Fischbach
Fr. Fr.
103 6038,85 181 578,20
122 504. - 213 614, 80

1925
1926
sschätzungsweise)
Im Gegensatz zur Lohnsteuer sind die Eingänge an Einkom—
men⸗- und Gewerbesteuern fast ausnahmslos verspätet erfolgt.
Ein großer Teil der Einkommen- und Gewerbesteuerpflichtigen
ist mit seinen Zahlungen immer noch im Rückstande. Die Ur—
sache liegt in der Hauptsache darin, daß die Steuerpflichtigen
infolge der verspäteten Veranlagungen für die Steuerjahre
1923/24125 erhebliche Steuersummen in verhältnismäßig kurzer
Zeit zu bezahlen haben.
Die Aufstellung der Cinkommensnachweisung als Unterlage
zur Veranlagung der Cinkommen- und Gewerbesteuer, welche
für das Steuerjahr 1925 noch durch die hiesige Steuerabfeilung
erfolgt ist, wird für das Steuersahr 1926 durch das Finanzamt
vorgenommen.
Die Anteile der Gemeinden an der Umsatzsteuer werden
durch die Regierungskommission festgesetzt. Bisher erfolgte die
Errechnung der Anteile nach der Zahl der Bevölkerung und
deren Verhältnis zu dem Gesamtaufkommen an Umsaktzteuer

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