Full text: Die Entstehung der Grafschaft Saarbrücken und ihre Geschichte bis auf Graf Johann I. (2)

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zubieten und im Kriege anzuführen; er erhob auch die 
königlichen Einkünfte und hatte oft die Aufsicht über die 
Königsgüter seines Bezirks; ſeine Einnahmen bestanden 
in einem Drittel der Bußen und Friedensgelder, wozu 
noch ein beſonderes Lehngut kam. 
Der Graf wurde von dem Könige eingesetzt; es war 
natürlich, daß um dies einflußreiche Amt die Vornehmen 
des Landes sich bewarben, und das Anſehen des Grafen 
bei den Gerichtseingeseſſenen konnte nur gewinnen, wenn 
er in ſeiner Grafſchaft ſelbſt begütert war. Schon im 
Jahre 614 bestimmte König Chlothar II., daß die Grafen 
nicht aus einem fremden Gau genommen werden ſollten. 
So wurde es die Regel, daß das Grafenamt aus den vor- 
 nehmſten und reichſten Familien des Gaues beſetzt wurde. 
Wir finden ſchon früh, daß der Sohn dem Vater in der - 
Verwaltung der Grafſschaſt folgte, wenngleich dazu die 
Bestätigung des Königs eingeholt werden mußte, bis im 
11. Jahrhundert die Erblichkeit rechtlich anerkannt wurde. 
Damit iſt der Anfang einer Territorialherrſchaft gegeben ; 
die Bewohner der Grafschaft ſahen in dem erblichen Ge- 
richtsherrn, der über den größten Grundbesitz verfügte 
und die Königsgüter beaufsichtigte, weniger einen Be- 
. anmlten des fernen Königs als einen einheimiſchen Fürſten, 
auf den das königliche Recht übergegangen war. Dies 
mußte um so mehr der Fall sein, als die Gaugrafen nicht 
mehr durch die königlichen Sendgrafen, die missi dominici, 
beaufsichtigt wurden und ſchließlich die Gauverfaſſung 
durch die Schwäche der Zentralgewalt und die Ausdehnung 
der Immunitäten, d. h. der Befreiung einzelner Gebiete 
von der Gewalt des Grafen, in Verfall geriet. Beſonders 
in Lothringen erwarben die Grafen früh eine gewiſse 
Selbständigkeit. Schon im 10. Jahrhundert nannten ſich 
einzelne Grafen von „Gottes Gnaden‘); zu dem Namen 
des Gaues wurde jett der Name des Grafen geſettz; ſo 
wird der Bliesgau (Pagus Blesinsis) im Jahre 893 zuſägtzlich 
als die Grafschaft Odakers (comitatus Odacri comitis) und 
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