Savoyen, des Dauphin Johann von Vienne und der
Biſchöfe von Baſel und Chur an den Papſt Clemens V.
nach Avignon, um demſelben ſeine Wahl zum König mit-
zuteilen und die Zeit der Krönung in Rom mit ihm zu
verabreden. Der Papſt nahm den Grafen gnädig auf
und gestattete ihm zum Zeichen ſeiner Gunſt, ſich auf
drei Jahre einen Beichtvater zu wählen und auf fünf
Jahre einen tragbaren Altar mit ſich zu führen. Auf
dieſer Reiſe wurde Graf Johann von ſeinem älteren
Sohn Simon begleitet. Auf der Rückreiſe verweilte die
Geſandtſchaft in der Stadt Vienne im Dauphiné, und
hier verlobte ſich der junge Graf Simon mit Marga-
reta, der Nichte des Grafen Amadeus von Savoyen
(des Schwagers Kaiser Heinrichs VII.) und Schwester
Ludwigs Il. von Savoyen, die bereits in erſter Ehe mit
Johann von Chalons, Herrn zu Vignorri, vermählt ge-
weſen war. Der über diese Heirat abgeſchloſſene Ehe-
vertrag vom 21. Juni 1309 wurde im St. Andreas-
kloſter bei Vienne von zahlreichen geistlichen und welt-
lichen Herren als Bürgen und Zeugen der gegenſeitigen
Verſprechungen unterzeichnet. Wir erſehen aus dieſem
Vertrage, daß Graf Ludwig seiner Schwester eine Mit-
gabe von 10000 Pfund guter kleiner Turnoſen bestimmte,
außerdem ſollten die Erben ihres ersten Gemahls jährlich
500 Pfund an Simon bezahlen; Graf Johann von Sar-
brück dagegen gab das Verſprechen, außer seinem Sohne
Simon, den er zugleich für mündig erklärte, keinem seiner
übrigen Kinder einen Anteil an Sarbrück und Commercy
zukommen zu lassen, da es bei ihm, wie er versicherte,
Landesbrauch sei, daß die erſtgeborenen Söhne in der
Regierung der Grafsſchaft nachfolgten. Ferner verſprachen
Graf Johann und sein Sohn, die Gräfin Margareta
auf die Herrſchaft Morley zu bewitmen, welche übrigens
Margareten zum Wohnsitze angewieſen wurde im Falle,
daß sie ſich mit ihrer Schwiegermutter nicht vertragen
könnte.
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