5. Die Entstehung der Grafsſchaft Saarbrücken und
das älteſte Grafengeſchlecht.
Die Grafen von Saarbrücken waren urſprünglich
Grafen des unteren Saargaues. Die Einteilung des
Landes in Gaue war eine alte fränkiſche Einrichtung, die
von Karl dem Großen auf sein ganzes Reich ausgedehnt
wurde. Nach der Urkunde des Vertrags von Merſen be-
ſtanden in unserer Gegend der Niedgau, der untere Saar-
gau, der Bliesgau, der Albegau und der obere Saargau.
Später wird noch der Rosselgau genannt. Die Grenzen
dieſer Gaue lassen sich nicht genau beſtimmen. Der untere
Saargau reichte von Saarbrücken bis in die Gegend von
Merzig.
An der Spitze dieser Gaue standen die Gaugrafen, die
die Vertreter des Königs in ihrem Bezirke, alſo Reichs-
beamte waren; ihre Person war durch das dreifache Wehr-
geld geſchützt. Ihr Hauptamt war die Rechtspflege, mit -
der wichtige Polizei- und Verwaltungsbefugnisſse ver-
bunden waren. Die Grafen ſollten die Schwachen be-
ſchützen, den Frieden schirmen, die Frevler verfolgen und
strafen. An dem mallus oder der Malſstätte hielt der
Graf in der Regel dreimal im Jahre das echte Ding,
das regelmäßige Gericht, unter Teilnahme aller Freien
des Bezirks. Dies Gericht fand urſprünglich unter freiem
Himmel ſtatt; in unserer Gegend war die Gerichtsſtätte
ber Hügel, auf dem ſich jeßt die Kirche von Malstatt
erhebt.
Außerdem hatte der Graf den Heerbann, der aus den
waffenfähigen Freien beſtand, im Namen des Königs auf-
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