Full text: Die Entstehung der Grafschaft Saarbrücken und ihre Geschichte bis auf Graf Johann I. (2)

5. Die Entstehung der Grafsſchaft Saarbrücken und 
das älteſte Grafengeſchlecht. 
Die Grafen von Saarbrücken waren urſprünglich 
Grafen des unteren Saargaues. Die Einteilung des 
Landes in Gaue war eine alte fränkiſche Einrichtung, die 
von Karl dem Großen auf sein ganzes Reich ausgedehnt 
wurde. Nach der Urkunde des Vertrags von Merſen be- 
ſtanden in unserer Gegend der Niedgau, der untere Saar- 
gau, der Bliesgau, der Albegau und der obere Saargau. 
Später wird noch der Rosselgau genannt. Die Grenzen 
dieſer Gaue lassen sich nicht genau beſtimmen. Der untere 
Saargau reichte von Saarbrücken bis in die Gegend von 
Merzig. 
An der Spitze dieser Gaue standen die Gaugrafen, die 
die Vertreter des Königs in ihrem Bezirke, alſo Reichs- 
beamte waren; ihre Person war durch das dreifache Wehr- 
geld geſchützt. Ihr Hauptamt war die Rechtspflege, mit - 
der wichtige Polizei- und Verwaltungsbefugnisſse ver- 
bunden waren. Die Grafen ſollten die Schwachen be- 
ſchützen, den Frieden schirmen, die Frevler verfolgen und 
strafen. An dem mallus oder der Malſstätte hielt der 
Graf in der Regel dreimal im Jahre das echte Ding, 
das regelmäßige Gericht, unter Teilnahme aller Freien 
des Bezirks. Dies Gericht fand urſprünglich unter freiem 
Himmel ſtatt; in unserer Gegend war die Gerichtsſtätte 
ber Hügel, auf dem ſich jeßt die Kirche von Malstatt 
erhebt. 
Außerdem hatte der Graf den Heerbann, der aus den 
waffenfähigen Freien beſtand, im Namen des Königs auf- 
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