Full text: Die vorrömische, römische und fränkische Zeit (1)

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nämlich außer der Gemeinde St. Arnual Saarbrücken-St. 
Johann, Güdingen-Bübingen, Fechingen, Heßlingen, Sulz- 
bach, Gersweiler und Thedingen. In dieſen Gemeinden 
erhob das Stift den Zehnten und hatte dafür den Pfarrer 
zu beſolden. Man zählte in der ,Stiftsfreiheit“ ſieben 
Chorherrenhäuſer und das Schulhaus. Die Stiftsherren 
ergaben ſich ſchon früh der Bequemlichkeit und dem welt- 
lichen Treiben, denn bereits im Jahre 1180 erging eine 
ſcharsfe Verfügung des Biſchofs Bertram von Metz, in 
welcher er rügte, daß die meiſten Brüder von St. Arnual 
mehr um „Milch und Wolle‘“ und die Einnahme ihrer 
Einkünfte, als um das Heil der Seelen bekümmert ſeien, 
ihren eigenen Bequemlichkeiten und Geſchäften nachgingen 
und durch ihre Abwesenheit die Religion und die Kirchen- 
güter ſchädigten. Der Biſchof bestimmte deshalb, daß 
fürder nur denjenigen Stiftsherren ihr Stipendium aus- 
bezahlt werde, die dort dauernd anſäsſsig ſeien und ſich dem 
Dienste der Kirche mit Eifer widmeten. Das Stift kam 
durch Schenkungen zu großem Reichtum, und der Dechant 
von St. Arnual war eine hochgeachtete Perſon. Am 
Ende des 13. Jahrhunderts wurde der Bau der jetzigen 
Kirche unternommen, und im Jahre 1315 durch den Dekan 
Johann Repper der Grund zu dem Turm gelegt, wie 
eine an der ſüdlichen Turmmauer befindliche Inſchrift 
besagt. Im Jahre 1372 wurde St. Arnual. von der 
biſchöflichen Gerichtsbarkeit eximiert und als zweiter Sitz 
des Bistums anerkannt. Der Dekan Johann war nämlich 
vor den Metzer Offizial vorgeladen worden, um ſich wegen 
eines Vergehens zu verantworten. Statt ſeiner erſchien 
der Kantor von St. Arnual und erklärte, daß Dekan und 
Kapitel ſeit Menschengedenken von der Gerichtsbarkeit 
des Metzer Biſchofs eximiert seien, und daß über den 
Dekan das Kapitel unter Vorſitz des Kantors aburteilen 
müſſe. Mit diesem Anspruche drang das Stift St. Arnual 
denn auch durch. 
Etwas besser als über St. Arnual ſind wir über 
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