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nämlich außer der Gemeinde St. Arnual Saarbrücken-St.
Johann, Güdingen-Bübingen, Fechingen, Heßlingen, Sulz-
bach, Gersweiler und Thedingen. In dieſen Gemeinden
erhob das Stift den Zehnten und hatte dafür den Pfarrer
zu beſolden. Man zählte in der ,Stiftsfreiheit“ ſieben
Chorherrenhäuſer und das Schulhaus. Die Stiftsherren
ergaben ſich ſchon früh der Bequemlichkeit und dem welt-
lichen Treiben, denn bereits im Jahre 1180 erging eine
ſcharsfe Verfügung des Biſchofs Bertram von Metz, in
welcher er rügte, daß die meiſten Brüder von St. Arnual
mehr um „Milch und Wolle‘“ und die Einnahme ihrer
Einkünfte, als um das Heil der Seelen bekümmert ſeien,
ihren eigenen Bequemlichkeiten und Geſchäften nachgingen
und durch ihre Abwesenheit die Religion und die Kirchen-
güter ſchädigten. Der Biſchof bestimmte deshalb, daß
fürder nur denjenigen Stiftsherren ihr Stipendium aus-
bezahlt werde, die dort dauernd anſäsſsig ſeien und ſich dem
Dienste der Kirche mit Eifer widmeten. Das Stift kam
durch Schenkungen zu großem Reichtum, und der Dechant
von St. Arnual war eine hochgeachtete Perſon. Am
Ende des 13. Jahrhunderts wurde der Bau der jetzigen
Kirche unternommen, und im Jahre 1315 durch den Dekan
Johann Repper der Grund zu dem Turm gelegt, wie
eine an der ſüdlichen Turmmauer befindliche Inſchrift
besagt. Im Jahre 1372 wurde St. Arnual. von der
biſchöflichen Gerichtsbarkeit eximiert und als zweiter Sitz
des Bistums anerkannt. Der Dekan Johann war nämlich
vor den Metzer Offizial vorgeladen worden, um ſich wegen
eines Vergehens zu verantworten. Statt ſeiner erſchien
der Kantor von St. Arnual und erklärte, daß Dekan und
Kapitel ſeit Menschengedenken von der Gerichtsbarkeit
des Metzer Biſchofs eximiert seien, und daß über den
Dekan das Kapitel unter Vorſitz des Kantors aburteilen
müſſe. Mit diesem Anspruche drang das Stift St. Arnual
denn auch durch.
Etwas besser als über St. Arnual ſind wir über
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