Full text: Die vorrömische, römische und fränkische Zeit (1)

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Der Graf Odaler war anfangs ſehr mächtig (insignis 
comes) und einflußreich bei König Zwentibold von Loth- 
ringen, wurde aber im Jahre 896 ~ aus welchem Grunde, 
wiſſen wir nicht ~ ſeiner Lehen beraubt und empörte 
ſich bald nachher im Verein mit dem Grafen Reginar 
gegen den König. Nachdem Zwentibold in einer Schlacht 
gefallen war, scheint Odaker ſeine Beſitzungen zurück- 
erhalten zu haben, da im Jahre 901 der Ardennergau 
als seine Grafſchaft bezeichnet wird. In den politiſchen 
Ereigniſſen wird er nicht mehr genannt; es iſt daher zu 
vermuten, daß er, von Reue über ſeine Geruwalttaten 
ergriffen, nach St. Arnual ſich zurückzog, die Kirche mit 
einem Teil seiner Beſizungen ausſtattete und danach 
als Begründer derſelben bezeichnet wurde. 
Um das Jahr 900 alſo wurde St. Arnual vermutlich 
ein Chorherrenſtift nach der Regel des hl. Auguſtinus, die 
von Biſchof Chrodegang von Met im achten Jahrhundert 
in der Metzer Diözeſe eingeführt und von Ludwig dem 
Frommen auf dem Nationalkonzil zu Aachen im Jahre 816 
für das ganze Reich empfohlen wurde. Danach mußten 
die Kanoniker in einem abgeſchloſſenen Hauſe (claustrum), 
das mit der Kirche zuſammenhing, wohnen. Ein jeder 
hatte ſeine besondere Wohnung, aber anfangs wenigstens 
keine eigene Haushaltung. Privatvermögen durften sie 
beſizen, doch mußten ſie in Speiſe und Trank ganz gleich 
gehalten werden. Die Leitung des Ganzen hatte ein 
Propſt (praepositus) oder ein Dekan. Unter dieſem stand 
der cantor, der die Gesänge zu leiten hatte, der cellarius, 
der für Speiſe und Trank sorgte, der scholasticus oder 
Schulvorſteher und der thesaurarius (ceustos) oder Schatz- 
meister. Außer kirchlichen Verrichtungen, wie Messe leſen, 
hatten die Stiftsherrn die Pflicht, die Kirche in Stand 
zu halten, Fremde zu beherbergen, Kranke zu pflegen 
und Arme zu unterſtützen. 
Aus der ſpäteren Zeit will ich vorwegnehmen, daß 
von St. Arnual aus ſieben Stiftspfarreien beſorgt wurden : 
RL
	        
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