Full text: 12.1934 (0012)

fassung, wie sie sich in den letzten Jahren fühlbar machte, erwartete. Die stark 
besuchten Versammlungen waren sämtlich von einem tief religiosen Sinn ge- 
tragen und ließen für Glauben und Deutschtum das Beste erhosfen. No) nie 
haben evangel. Kirchenwahlen im ganzen Lande die Gemüter so erregt und 
bewegt, wie diesmal, wo es galt, ein frisch pulsierendes, tiefgründiges und auf 
das ewige Evangelium gestütztes Gemeindeleben zu stärken und zu kräftiger 
Blüte wachzurufen durch vermehrte Heranziehung tatkräftiger und liebesstarker 
ruppen. 
„Aber, a<h, indem wir hoffen, hat uns Unglück schon getroffen!“ Die 
Regierungskommission hat durc eine Veröffentlichung vom 19. Juli die Wahlen 
verboten, weil das Reichsgesez vom 14. Juli im Saargebiet keine Gültigkeit 
habe und die darauf fußende Verordnung des Oberkirchenrats mithin auf einem 
im Saargebiet nicht in Kraft getretenen Gesetze beruhe. 
Diese Angelegenheit, die der vorgesehenen Neugestaltung des evangel. kirch- 
lichen Lebens im Saargebiet Einhalt gebot, lenkt unsere Blicke wieder auf 
die kirchlichen Gemeindewahlen in früheren Zeiten. Herr Glasermeister 
Julius Becker, ein eifriger und erfolgreicher Sammler von saarländischen 
S&.. werden ersucht, aun die Stelle der gesegßlic) aus der größeren Gemeinde - Vertretung 
ausgeschiedenen Mitglieder: 1) Carl Koch, 2) Philipp Silbereisen, Vater, 3) Fried- 
rich Benß, 4) Georg Heel, 5) Christian Dill, 6) Philipp Kuhn, 7) Friedrich 
Bruch, 8) Julius Sievers, 9) Ludwig Meyer, Seifensieder, 10) Wilhelm Franßz 
ferner für 2 verstorbene Mitglieder: Carl Hör und Philipp Merß 12 neue Vertreter in 
der Weise zu wählen, daß Sie die Namen von 12 wählbaren Gemeindegliedern auf gegenwärtigen 
Zettel schreiben und denselben verschlossen dem im Saale der 2ten Mädchenschule versammelten 
Presbyterium am künftigen Mittwoch den 17. Dezember, Nachmitags 2 Uhr, überreichen lassen. 
Hierbei haben Sie den 8 22 der Kirchenordnung zu beobachten, wonach nur solche selbststän- 
dige Mitglieder wählbar sind, „welche das 24ste Lebensjahr zurü&kgelegt haben, unbescholtenen 
Nufes sind, einen ehrbaren Lebenswandel führen und an dem Gottesdienste und heiligen 
Abendmahl fleißig Theil nehmen.“ 
Die abgegangenen Mitglieder sind wieder wählbar ; dagegen können die Herren, welche Det- 
malen das Presbyterium und die größere Gemeinde-Vertretung bilden, selbstredend nicht zur Wahl 
gebracht werden. (Es sind folgende: 
a) Presbyterium. 
1) Ludwig Bonnet, 2) Carl Frang, 3) Heturich Neiß, 4) Ph. Heinr. Reiß, 
5) Foh. Friedr. Lucas, (Aelteste) 6) Heinr. Höhr, 7) Heinr. Löw, (Aelteste und 
Diaconen) 8) Car! Wovtt, (Aeltester und Kirchmeister.) 
b) Größere Gemeinde -Vertretung. 
1) Friedr. Mert, „Y 3. Bru, Bierbr., 15) L. Philipp!1, 22) Joh. Kanz, 
3) H. Brenner, *. Pabst, 16) Carl Witt, 23) C. Föhrigen, 
3) IJ. Lung, Vater, 19) os. Müller, 17) 3. H. Wolf, 24) Christ. Burge- 
4) Ph. H. Korn, 1:) Alb. Vollborth, 18) 2. Kauß, meister, Vater, 
5) Chr. Reith, 12)-2: K56h1; Kaufm: 49). Joh“ Merß, 25) W. Engel, 
6) Friedr. Re1ß, 13) 2. Steiber, 20) Chr. Amberg. 26) H. Amberg, 
7) Th. Köhl, Dreher, 14) F. Firmond, 21) Chr. Woytt, 97) 2. Merk, 
28) Landg.-Rath Höstermann. 
-“ 
St. Johann, den 12. Dezember 1856. 
Das evangelische Presbyterium
	        
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