Gruben 10 JTFeiers<hihten. Gezahlt vom Gewerku-
verein wurden an Barunterstüßung 3 951 666 Ir.
9. April: In der französisc<en Presse wünscht man
„zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicher-
heit im Saargebiet“ die Besezung des Landes
dur< französisc<es Militär. Im Saargebiet herrscht
aber vollkommene Ruhe. Gereizt und erregt wird
allein die Bevölkerung dur< das sozialdemokra-
tisQ<e Organ des Candes, die „„Dolksstimme“,
deren Chefredakteur M. Braun, ehe der Hahn
einmal kräht, dreimal das Daterland verrät.
12. April: Im Auswärtigen Ausshuß der französt-
sjh<en Kammer sprit Abg. Fribourg über die
Tage im Saargebiet und faselt über die Ein-
shüchterungsversu<me, die die Hitlerbewegung in
einer vom Dölkerbund abhängigen Gegend unter-
nehme, Er fragt, welche Haltung die französis<e
Regierung dagegen zu unternehmen gedenke.
Fribourg wird beauftragt, eine Denks<rift über
die Saarlaae ausSzuarbeiten.
15. April: Die Regierungskommission suspendiert am
11. April Bürgermeister Ruppersberg in Hom-
burg vom Amte, weil er anläßlich des Staatsaktes
in der Potsdamer Garnisonkirhe am 21. März
1933 auf dem Sc<loßberg in Homburg eine Haken-
kreuzfahne gehißt und der Staatzakt selbst dur<
Cautspreher am Warktplaß übertragen worden
sei. Der ungeseßlicen Forderung, die Fahne
sofort zu entfernen und die Uebertragung ein-
zustellen, kam R. nicht nac<. Er wurde seines
Amtes enthoben und soll sich disziplinarisch ver-
antworten. Die Hakenkreuzfahne ist offiziell
deuts<es Hoheitszeichen, das genügt. . Der Dor-
wurf, durc; den Cautspreher „aufreizende
Reden“ verbreitet und dadur< die Bevölkerung
„beunruhigt zu haben“, trifft nic<t zu.
Das Stadtverordnetenkollegium de>kt in der
darauf folgenden Sißung den Bürgermeister.
Erw“hnenswert bleibt nur aus einem vom
Präsidenten Knox unterzeichneten Schreiben
folgende Stelle: „UVa<ß der Derordnung der
Regierungskommission vom 30. Juni 1924
sind im Saargebiet gestattet Jahnen in
den Farben der völkerre<tliHh anerkannten
jelbständigen Staaten und der versfassungsmäßigen
deutschen Regierungen. Ua<H ArtikelZ3Z der
Reichsverfassung sind die Reihs-
farbenS<warz-Rot-Gold. Dieser Ar-
tikel ist bisher nicht geändert worden. Ver Trlaß
des Reichspräsidenten, den Sie in Ihrem Bericht
anziehen, enthält nur eine vorläufige Regelung,
eine Aenderung der Reichsverfassung enthält er
ni<t. Er führt insbesondere nic<t die Farben der
Hakenkreuzfahne als Farben der verfassungs-
mäßigen deuts<en Regierungen an.“
Da<H der Deröffentlihung der Polizei ergab
eine Derkehrsstihprobe in Saarbrüken im JIJult
1932 folgendes: Es passierten die Stelle von
17--19 Uhr: 4353 Personenautos, 410 Krafträder,
2473 Fahrräder und 820 Fuhrwerke.
Die freien Gewerkschaften des Saargebiets
faßten gestern eine Saarents<ließung, daß die
Heimat als urdeutsc<es Cand unges<hmälert in
ve deuts<e Dolksgemeinsi<haft zurückkehren
müsse.
19.
April: Einige Zahlen aus der Polizeistatistik für
1932. Die Geburtenkurve zeigt einen weiteren
Abstieg. 1930 wurden in Saarbrücken 2063 Kin-
der geboren, 1931 wurden 1891 Geburten ver-
zeichnet und 1932 nur 1790. -- Während Heiraten
im Jahre 1931 gegenüber 1930 um 80 zu-
genommen hatten, haben sie 1932 um 181 ab-
genommen, und zwar waren es im Berichtsjahr
1113 und 1294 im Dorjahr. Den 1113 Ehe-
s<ließungen im Jahre 1932 stehen 105 Ehesc<hei-
dungen gegenüber.
20. April: Die zum Geburtstage Hitlers an den
Häusern erscheinenden Hakenkreuzfahnen ließ die
Regierungskommission dur< die Polizei entfernen.
23 Dpril: Christliche Gewerksc<haftsführer. Auf ver
Tagung der ev. Dertrauensleute aus dem Saar-
gebiet und der Westpfalz wurde eine Entsc<ließung
angenommen, in der es u. a. heißt: „Keine
innere oder äußere politis<Ge Umstellung im
Reiche ist in der Cage, unsere nationale Ein-
stellung zu ersc<üttern.“
24. Bpril: Ein Aufruf an das ganze deuts<e Dolk
erklärt den 1. Wai zum Feiertag der nationalen
Arbeit. Zum Sdlusse des Aufrufs heißt es:
„Der 1. Mai soll das deutsche Dolk einig und
geshlossen sehen und ein Zeichen sein für die
ganze Welt, daß Deutschland erwa<t ist und den
Weg zu Freiheit und Brot su<t und findet. Laßt
an diesem Tag die Arbeit ruhn.“ Mit hellem
Jubel wird das Manifest im ganzen Saargebiet
begrüßt. Alle sorgen aufs neue für sc<hwarzweiß-
rote Fahnen, die verboten sind. Trotz der Riesen-
lager in rotem Tu sind sie ausverkauft, man
behilft si< sogar vielfac< mit rotem Federleinen.
Uot madht erfinderisch
Die Regierungskommission hat beschlossen: „Aud
am 1. Wai sind alle öffentlichen Deranstaltungen,
insbesondere öffentliche Aufzüge und öffentliche
Versammlungen verboten. Zugelassen sind nur
ges<lossene Deranstaltungen, und zwar für jede
Partei, also au< für die Uationalsozialistische
und Kommurnistisce Dartei.“
25
April: Zum „Deutschen Tag“. Die Regierungs-
kommission hat den saarländis<en Kommunal-
verwaltungen mitgeteilt, daß am 1. Mai kein
Gemeindebeamter beurlaubt werden darf, und
zwar auc< dann nicht, wenn der erbetene Urlaub
auf den JIahresurlaub verre<hnet werden soll.
Bisher wurde keinem beamteten Franzosen die
Feier des quatorze juillet verwehrt. Im Gegen-
teil, die Beurlaubung der Ausländer am 14. Juli
war selbstverständlich. Die Derordnungen der Re-
gierungskommission nähern si; den Methoden
Raults, die in der Jahrtausendfeier jämmerlich
Sc<hiffbru<h erlitten haben. Die „Saarbrücker Zei-
tung“ bemerkt zu dem Erlaß: „Die Wirksamkeit
der Regierungsverfügung aufzuheben, ist in erster
CQinie Sa<e der Bevölkerung. Kein Deutscher
betrete am 1. Mai ein Gemeindehaus. Uiemand
ers<eine irgendwo am Salter. Uiemand regele
dort eine dienstlihe oder private Angelegenheit.
Dann wird au< den Beamten „im Dienst“ der
Feiertag der nationalen Arbeit nahegebracht, der
auch im Saargebiet von deutschem S<affen und
deuts<er Boffnung künden soll.
27.
April: Die Regierungskommission erlaubt
Schwarzweißrot und Hakenkreuz und erklärt
hierzu, die deuts<e Regierung habe ihr mit-
geteilt, die Fahnen seien jeßt als deutsche
Vationalflaggen anzusehen. Die Regierungs-
kommission will auc< die Klagen nieders<lagen,
die sie wegen Hissens dieser Fahnen eingeleitet
habe. Die Presse hilft dem guten Willen na< und
fordert, es solle der 1. Mai wie in Deuts<land
zum gesetzlichen Feiertag erklärt werden.
Die Regierungskommission veröffentlicht ent-
gegenkommend, die Büros und Betriebe staat-
li<er und kommunaler Art bleiben am 1. Mai
geöffnet, wer aber Urlaub haben will, dem set
er 3u erteilen.
100
äl