Jh habe zur Sauregurkezeit ſchon manche fette „Ente“ aufflattern ſehen, aber doch no
keine, die in treuherzigem Gewande an die Gutgläubigkeit eine ſo kräftige Anforderung
ſtellt. Die erſte Seeſchlange des Saargebiets, Seemannsgarn erſter Güte, hält ohne
Zweifel ſeit 162 Jahren den Rekord und beſchämt die große Zahl ihrer mehr oder
weniger phantaſtiſchen Nachfolger.
Wer nicht ſ<hreiben kann, zahlt drei Gulden.
So eintönig auch der Jnhalt der alten Blätter iſt, man entdeckt doch manches Gute,
Lebenskenntnis, die noc< heute unſere Aufmerkſamkeit feſſelt. Wieviel Klagen hören
Schtrtlligenz- Blat?
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Kreiſes Saarbrücken,
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Freitag den 29. Auguſt
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Bis Mittwoch bin 3, September 6 Mörgens üm ro Uhr , wird vor unferzogenem Bouin-
ſpektor-zu Saarbrücken die Erbauung eines Sollbaufes zu Rentriſch Ziemen Meds Wenigſi
nepmenden ausgeboleng + |
Der Anſchiag. - die Zeichnung und- Bebingungen ſind. in deſſelben Schreibüube einzuſehen.
'Saarvrucken" den 20, Auguſt 1828,
K&KTwenigs
DeFimnitive Verſteigerung
Auf Auſichan der Maria“ Caihärina Mäurer, Wittwe des Peter. Dichl, zu Lebzeiten A>s
xer in Walpershofen, Canton Duttweiler, Landgerichibbezirk Trier, ſie daſetbſt- ohne beſondern
Strand wohnend; in ihrer Eigenſchaft als geſehliche Vormünderin 1brer» inder Ede mit be
ſagtem Peter Diehl- erzeugten noch minderjährigen Kinder :
1. der Maria
2. », Sophia
3. - /Lowmſa und
, & des Peter Diehl, älle "ohne Gewerb bei ihrer Mutter wohnend/ wirb“in Gegenwart
des Conrad Diehl, Ackerer in erwähntem Walpetshoſen in ſeiner Eigenſchaft, als durch den
omiltenrarh ernannter "Beyvormund beſagter inorennen z- vor unterſchriebenem- hierzu dur&
omologations'» Urtheil deb Königlichen Landgerichts in Trier vom 24- Mai l- I«+ commite
tirten Notar, nach dem ſolches durch Familienraths » Beſchiuß , homologirt durch - erwähntes
Urtdeil: des. Königlichen Landgerichts erlaubt worden, zur öffentlichen - definitiven: Ver-
ſteigerung, von ac<t, ven Minörennen Hgeddrigen, auf Walperöhoter Bann. gelegenen Wieſen
und neun und dreiſig Aerſtu>en, da ze 39 1/4 Worgen 29 Kütben enthaltend und zu
ſurf Junder t vier und achtzig Thaler: Courant geichäbte zu Walperehofen, in der Behauſung
equirentin |
9 9 Montag. den 8. Söpteimnber"läufendum/Ichres//Mötgens.zieun Uhr
' Die Bedingungen dieſer Verſteigerung können in der Amtöftube ves unterſchriebenen, in St.
Johann Säarbrüu>en wohnenden“Notars eingeſehen werden.
"St, Iobana Saarbrü&en den "25, Auguſt 1828,77
(gez) E- Bd >i ngs y
FrMwillige Vereietrung: See
Samſtag den 867 September dieſes Jahres, Nachmittags zwei 'Uhr/ foll zu -Sgaacbhrüei
wir, daß Ehen ſo oft leichthin geſchloſſen werden, ohne vorher die Grundmauern für ein
häusliches Glück gelegt zu haben. Zur Fürſtenzeit war dem leichtfertigen Eingehen einer
Ehe von „dero Unterthanen“ ein Riegel vorgeſchoben. Die Heiratsluſtigen müſſen ſich
dem Oberamt vorſtellen und nachweiſen, daß ſie in der Lage ſeien, ſich
ehrlich zu ernähren ; ihr Bürgerruf wird von der hohen Obrigkeit ſtreng geprüft,
ſogar ihre Kenntniſſe uſw. In der Zeitung vom Dienstag, 16. Juli 1776, ſteht eine lange
Verordnung „Vom Heurathen derer Unterthanen.“ Jn dem Paragraphen 6 des Erlaſſes
heißt es: „Vor Erteilung jenen Atteſtati, ob nemlic< ein Neuheurathender ſich ehrlich er-
nähren und einen guten Unterthan abgeben können, ſollen die Ober-Aemter auf idem
nehmlichen Bogen die Probeſchrift (des Neuheurathenden) beyfügen laſſen und zugleich
in dem Atteſt bemerken, ob ſelbige vor gut angeſehen (wird) oder der Sponſus zur
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