Full text: 1931 (0009)

Jh habe zur Sauregurkezeit ſchon manche fette „Ente“ aufflattern ſehen, aber doch no 
keine, die in treuherzigem Gewande an die Gutgläubigkeit eine ſo kräftige Anforderung 
ſtellt. Die erſte Seeſchlange des Saargebiets, Seemannsgarn erſter Güte, hält ohne 
Zweifel ſeit 162 Jahren den Rekord und beſchämt die große Zahl ihrer mehr oder 
weniger phantaſtiſchen Nachfolger. 
Wer nicht ſ<hreiben kann, zahlt drei Gulden. 
So eintönig auch der Jnhalt der alten Blätter iſt, man entdeckt doch manches Gute, 
Lebenskenntnis, die noc< heute unſere Aufmerkſamkeit feſſelt. Wieviel Klagen hören 
Schtrtlligenz- Blat? 
N 6 
Kreiſes Saarbrücken, 
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Freitag den 29. Auguſt 
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Bis Mittwoch bin 3, September 6 Mörgens üm ro Uhr , wird vor unferzogenem Bouin- 
ſpektor-zu Saarbrücken die Erbauung eines Sollbaufes zu Rentriſch Ziemen Meds Wenigſi 
nepmenden ausgeboleng + | 
Der Anſchiag. - die Zeichnung und- Bebingungen ſind. in deſſelben Schreibüube einzuſehen. 
'Saarvrucken" den 20, Auguſt 1828, 
K&KTwenigs 
DeFimnitive Verſteigerung 
Auf Auſichan der Maria“ Caihärina Mäurer, Wittwe des Peter. Dichl, zu Lebzeiten A>s 
xer in Walpershofen, Canton Duttweiler, Landgerichibbezirk Trier, ſie daſetbſt- ohne beſondern 
Strand wohnend; in ihrer Eigenſchaft als geſehliche Vormünderin 1brer» inder Ede mit be 
ſagtem Peter Diehl- erzeugten noch minderjährigen Kinder : 
1. der Maria 
2. », Sophia 
3. - /Lowmſa und 
, & des Peter Diehl, älle "ohne Gewerb bei ihrer Mutter wohnend/ wirb“in Gegenwart 
des Conrad Diehl, Ackerer in erwähntem Walpetshoſen in ſeiner Eigenſchaft, als durch den 
omiltenrarh ernannter "Beyvormund beſagter inorennen z- vor unterſchriebenem- hierzu dur& 
omologations'» Urtheil deb Königlichen Landgerichts in Trier vom 24- Mai l- I«+ commite 
tirten Notar, nach dem ſolches durch Familienraths » Beſchiuß , homologirt durch - erwähntes 
Urtdeil: des. Königlichen Landgerichts erlaubt worden, zur öffentlichen - definitiven: Ver- 
ſteigerung, von ac<t, ven Minörennen Hgeddrigen, auf Walperöhoter Bann. gelegenen Wieſen 
und neun und dreiſig Aerſtu>en, da ze 39 1/4 Worgen 29 Kütben enthaltend und zu 
ſurf Junder t vier und achtzig Thaler: Courant geichäbte zu Walperehofen, in der Behauſung 
equirentin | 
9 9 Montag. den 8. Söpteimnber"läufendum/Ichres//Mötgens.zieun Uhr 
' Die Bedingungen dieſer Verſteigerung können in der Amtöftube ves unterſchriebenen, in St. 
Johann Säarbrüu>en wohnenden“Notars eingeſehen werden. 
"St, Iobana Saarbrü&en den "25, Auguſt 1828,77 
(gez) E- Bd >i ngs y 
FrMwillige Vereietrung: See 
Samſtag den 867 September dieſes Jahres, Nachmittags zwei 'Uhr/ foll zu -Sgaacbhrüei 
wir, daß Ehen ſo oft leichthin geſchloſſen werden, ohne vorher die Grundmauern für ein 
häusliches Glück gelegt zu haben. Zur Fürſtenzeit war dem leichtfertigen Eingehen einer 
Ehe von „dero Unterthanen“ ein Riegel vorgeſchoben. Die Heiratsluſtigen müſſen ſich 
dem Oberamt vorſtellen und nachweiſen, daß ſie in der Lage ſeien, ſich 
ehrlich zu ernähren ; ihr Bürgerruf wird von der hohen Obrigkeit ſtreng geprüft, 
ſogar ihre Kenntniſſe uſw. In der Zeitung vom Dienstag, 16. Juli 1776, ſteht eine lange 
Verordnung „Vom Heurathen derer Unterthanen.“ Jn dem Paragraphen 6 des Erlaſſes 
heißt es: „Vor Erteilung jenen Atteſtati, ob nemlic< ein Neuheurathender ſich ehrlich er- 
nähren und einen guten Unterthan abgeben können, ſollen die Ober-Aemter auf idem 
nehmlichen Bogen die Probeſchrift (des Neuheurathenden) beyfügen laſſen und zugleich 
in dem Atteſt bemerken, ob ſelbige vor gut angeſehen (wird) oder der Sponſus zur 
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