Full text: 1931 (0009)

Die zogen ſich zunächſt zu einer kleinen Beratung zurück. Das Ergebnis 
war, daß man riet, die Gemeinde möchte rechtzeitig zum Gottesdienſt er- 
ſcheinen, gut aufmerken, Kir<he und Pfarrhaus in Ordnung halten und dem 
Pfarrer mit dem nötigen Reſpekt begegnen. Dem Herrn Pfarrer ſei natürlich 
auch manches ins Stammbuch zu ſchreiben, vor allem möge er weniger lang 
reden und im ganzen etwas leutſeliger ſein. Was die Haltung des Faſelviehes 
anlange, ſo legten ſie dem Herrn Pfarrer dringend nahe, dem Wunſche der Ge- 
meinde nachzukommen. 
„Mit allen Entſcheidungen“, ſprach der Pfarrer, „bin ich zufrieden und 
werde ſie getreulich erfüllen. Aber mit dem vertrackten Faſelvieh? -- -- nein, 
das tue ich nicht. Erſtens habe ich keine Zeit, zweitens keine Luſt und drittens 
halte ich es für einen unwürdigen Zuſtand, daß ſolche Dinge zum Pflichtenkreis 
des Pfarramtes gehören.“ 
„Hm“, meinte der Herr Superintendent, „da kann man freilich im Augen- 
blick nicht viel machen. Der Herr Kollege hat nicht ſo ganz unrecht. Aber 
juriſtiſch ſind die Bauern zu ihren Forderungen berechtigt. Das Beſte wird 
ſein, die Sache auf gerichtlihem Wege zur Entſcheidung zu bringen.“ 
Alſo geſchah es. Die Klage der Dudweiler und Sulzbacher, daß ihr Pfarrer 
nicht nur das Faſelvieh zu halten, ſondern es im Bedarfsfalle zu vermehren 
habe, wanderte mit vielen geſcheiten Anmerkungen verſehen von Saarbrücken 
na& Wetßlar, allwo ſi< das hochwichtige Reichskammergericht des Heiligen 
Römiſchen Reiches Deutſcher Nation niedergelaſſen hatte. 
Die Kläger, der Pfarrer, die Viſitatoren aus der Saarreſidenz, die Kammer- 
gerichtsräte, die zuerſt den Fol zu bearbeiten hatten, ſie alle waren ſchon längſt 
tot. Aber immer wieder erſchien, von einem ſtändig erneuernden dienſteifrigen 
Aktenverwalter ausgegraben, das anſchwellende Aktenbündel, in dem alles 
Bedeutſame über die Faſelviehhaltung im naſſau-ſaarbrückiſchen Dudweiler 
enthalten war, zur Wiedervorlage. Und ſtets wurden womöglich noh bedeut- 
ſamere Bemerkungen hinzugeſ<hrieben, bis dann endlich nach faſt hundert 
Jahren die Entſcheidung fiel: der Dudweiler Pfarrherr ſei von der Haltung des 
Faſelviehes zu befreien! 
Wenn auc der unmittelbar an dem Streite beteiligte Pfarrer dieſes Ur- 
teil nicht mehr triumphierend bekanntgeben und ausnütßen konnte, ſo kam es 
doch ſeinem Nachfolger zugute. Und auch den anderen geiſtlichen Kollegen. 
Denn alle, die noch Verpflichtet waren, für die Gemeinde die Stiere und Eber 
zu halten, werden dieſe löbliche und für ſie günſtige Entſcheidung ſchon in der 
richtigen Weiſe ausgenüßt haben. 
Ehrung des Rheinlieddihters dur< Villeroy & Bo. 
Köln, den 13. Februar 1841. Unſer verehrter Mitbürger Herr Nikolaus Becker erhielt 
geſtern durch die Poſt ſieben ſehr ſchöne Porzellanteller, auf deren jedem nebſt geſchmadck- 
voller Bildnerei eine Strophe des Rheinliedes (Sie ſollen ihn nicht haben, den freten 
deutſchen Rhein) enthalten war. Dieſes freundliche Geſchenk war von folgendem Schreiben 
begleitet: 
Mettlach, den 6. Febr. 1841. 
„Wie in ganz Deutſchland ihr treffliches Rheinlied widerhallte, und uns Deutſchen 
nicht minder als den Fremden mehr als als irgend eine andere Erſcheinung zeigte, daß 
wir denn doch in Hauptſachen idurhaus einig ſeien, ſo erſhallte es auch in unſeren 
Werkſtätten. Und wie ſich, was die Avbeiter ſangen, nach und nach zum -- Teller vundete, 
erlauben wir uns .dem gefeierten Dichter hier vorzulegen. 
In Auftrag für Villeroy & Boch 
v. Cohauſen, Inſpektor der Steingut-Fabrik in Mettlach. 
Dieſe Notiz beweiſt, daß man auch damals im Saargebiet von einem großen, geeinten 
deutſchen Reiche, das iden Rhein als Deutſchlands Strom ehrte und liebte, träumte. 
Mitgeteilt von Klaus Schmauc - Hülzweiler. 
„4
	        
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