Full text: 1928 (0006)

  
  
  
Ermahnen, sich der Armen zu erbarmen 
und ein allmos mit zu lheilen.“ 
Man ſieht alſo, wie man aus alter Zeit. 
der sog. goldenen Zeit, vieles übernommen 
yr es modernen Verhältnissen angepaßt 
at. . : 
Aus einem weiteren Artikel über die 
Feuersgefahr erfahren wir ebenfalls noch 
einige heute für uns naiv klingende, aber 
zu damaliger Zeit mehr oder minder ver- 
ſtändliche Einzelheitien: 
„Zu Verhüthung Feuers-gefahr und 
Verderblichen Brands, soll niemand 
weder Tag noch Nachts Feuer aus einem 
Hauſe ins andere offentllich, ſondern wohl 
verdeckt tragen, noch mit brennenden 
Saarkalender für das Jahr 1928 
  
  
    
  
Fackeln oder Feuer-Spähn über die 
Gasse gehen.“ 
Ein Punkt, der in früheren Zeiten ſehr 
ängstlieneiec, gehandhabt wurde, iſt das 
Ta b a kr auch en ; was würde man heute 
zu dem sagen, der einem das Rauchen auf 
der Straße verbieten würde! Das Verbot 
des Rauchens in Scheunen beſteht ja yeute 
noch, wie nachſtehend ausgeführt wird: 
„Alles Schießen in- und umb dem Torf 
herumb, wie auch Taback-rauchen in 
Scheuern und auf den Gassen iſt ver- 
botten.“ ' 
Wir versſtehen dieſe Vorſichtsmaßnahmen 
heute kaum noch, weil in unserer Zeit die 
Feuersgefahr nichl mehr so groß iſt, als 
dies zurzeit der Strohdächer der Fall war. 
- 
Alte St. Johanner Tanzlieder. 
Zum Tanz wurden früher im Saargebiet 
von den jungen Leuten Lieder gesungen. 
Von den alten St. Johanner Tanzreimen 
mögen hier einige folgen, deren ſich viel- 
leicht noch manche alten Leute erinnern: 
„Jetze geh' m'r im Stumpe danze, 
Dort spiele Zeyerſch Söhn', 
Und Krackenbergers Franze, 
Der bläst die Flöt’ so ſchön!“ 
Ein einst auch vielbeliebter Tanzreim hat 
folgenden drolligen Wortlaut: 
„Am Sundag woll’'n mer's wage 
Und auf den Stumpen geh'n; 
Kein Menſch kann mer was ſage, 
Ich danz’ mit Sienichs Len'!“ 
Redeblütentag im Landesrat. 
Ob der 1. April schon in die sonst durch- 
aus würdige und ernste Sitzung des Lan- 
desrats vom 31. März 1927 hineinschien, 
wir wissen es nicht. Jedenfalls war es ein 
Stilblütentag, wie ihn der Landesrat kaum 
noch erlebt hatte. Wir denken dabei nicht 
einmal an das etwas gruſelige Bild von 
Herrn Reinhard. Dieser hatte von einer 
Broſchüre der Saarregierung zu berichten 
gewußt. Darin ſollte die Saarregierung 
das Saargebiet als „Mandatgebiet“ mit der 
Lage eines unmündigen Kindes venglichen 
. haben. Wir wissen nicht, ob das stimmt. 
Sicher recht hatte Herr Reinhard jedoch 
mit seiner Auffassung, daß wir noch lange 
warten müßten, bis der Völkerbund uns 
als großjährig anerkenne. Er hatte aller- 
dings seine besondere poetiſche Fassung. 
„Bis dahin “, meinte er, „wird man 
mit unsern Knochen Aepfel von 
den Bäumen werfen“. Immerhin 
tine etwas eigenartige Auffaſſung vom 
port! 
Doch das hätte ſchließlich nicht den 
Chroniſten veranlaßt, seine Feder zu 
zücken. Aber einem ssonſt trefflichen Red- 
ner entglitt folgendes: Meine Herren, die 
zutage getretenen Zuſtände zeigen uns: „E s 
i ſt im Saargebiet manches faul 
im Staate Dän emar k“. 
Selbſt des redegewandten Dr. S. Be- 
weisführung, warum die französischen 
Generale Truppen im Saargebiet haben 
wollten, mußte notwendig auf die Lach- 
muskeln einwirken. „Die Militaristen 
können kein Loch vertragen!“ rief er – 
luſtige Gesichter – „auch hinten keins 
nämlich“, – die Geſichter werden noch 
luſtiger – „kein militäriſches meine ich 
ſelbſtversſtändlich,“ fügte dann der Redner 
hinzu, wodurch aber die Sache gewiß nicht 
besser wurde. 
Den Vogel jedoch ſchoß Genosse Brettar 
ab. „Meine Herren, meine H arerren“, 
donnerte er in den Saal, ,„das Licht steht 
unter dem Scheffel, ich warne vor einer 
Uebersſpannung!“. Eine neuartige Auf- 
fasſung des Bibelwortes auf alle Fälle! 
Offenbar iſt Genoſſe Brettar der Meinung, 
daß es zur Exploſion kommt, wenn das 
Licht den Scheffel erreicht. f. 
~- 
Q RrPROIerr r ccc reccnnn”n”n=rnADNN”NA”"”ïNMN¡ïſtANſA4ANhMffMffïffSffS7OÖßVN88L8NrO--RPB R R( O(QOQOOQGGÇíÇoVO ...... 
111
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.