Saarkalender für das Jahr 1927.
Nota: Soviel Simmer Hawer, so viel 4
Heller. Die Hawern und die Heller gehen
ab und zu, je nachdem Tokfall oder Kauf-
geſchicht.
Ich muß hier zur Erläuterung noch folgen-
des bemerken:
1. Besthaupt ist eine Abgabe bei Todes-
fall, etwa einer Erbſchaftssteuer entsprechend.
2. Der Achtenſchnitt bedeutet den Korn-
ſchnitt auf den herrrſchaftlichen Gütern. „Die
Achten“ iſt heute noch Flurbezeichnung in
Sk. Arnual. ;
3. Der Frohnhof war die H!!sftelle für
die Kirche St. Maximin in Trier, der ein
Abt mit Hofmann vorstand. Daneben, weil
doch die einheimische Geistlichkeit auch nicht
leer ausgehen wollte, bestand noch eine St.
Georgs- und St. Nikolausbruderſchaft, die
aber anſcheinend nur von freiwilligen Gaben.
die ihre „Büch s en m e it e r“ von Haus
zu Haus sammelten, lebte.
4. Der Stummſchultheiß (auch Stumb-
ſchulteßz) war nicht der eigentliche Stadk-
ſchultheiß, sondern diese Würde ſcheint bei
den Stumms durch Jahrhunderte erblich :
wesen zu ſein, und ihr Anteil ann dem Re-
bach, der ihnen vor den anderen wurde, ſo
etwas wie Zins für der gnädigen Herr-
ſchaften Vorfahren geliehenes Kapital. In
den Jahren 1661 bis 1684 nehmen sie aus
unbekannten Gründen ihren Hafer nicht ab,
N tl eren kr O zer g Scheuer njen
Soldaten geſte len, der übrigbleibende Teil
dann von der Gemeinde verkauft.
5. Simmer war ein Hohlmaß, das nach
dem Malter kam. Die Einteilung war:
Malter, Simmer, Sester und Milster.
Etwa um 1590 noch waren die zu leislen-
den Abgaben anderer Art und gelangten
niht an die Herrſchaft, ſondern an die Ge-
Es zinste da beispielsweise:
Bender Matheß der Moller (Müller Z
Moleſtatt- Mühle) 1 Huhn und zehn Eier
halb. Die andere Hälfte Gerbers Erben.
Diese einzeln wieder je ein Viertheil davon.
Eſels Wendel zahlt nur in ungeraden
Jahren 1 Huhn und 10 Eier uſw.
Die Beſsthäupter haben zwar mit unſzrrer
Zehntscheuer nichts zu kun, erwähnt sei aber,
ba >: V tum és; den Gerichksperſonen,
mögen s p Prien ehen ver.
einem bis drei Thalern schwankten.
Für ihre Mühe beim Erheben dieser Ab-
gaben stand Schultheis und Schöffen eine
. da
Belohnung seitens der sich in den Raub
teilenden zu. Dies wird bei der jährlichen
Aufrechnung folgendermaßen stets erwähnt;
Anno 1724
iſt an Martktinshafer gefallen 11 Malter.
Darvon erhält die Herrſchaft 68 Malt. 6 Sim.
2 Sester. Davon Herrn von der Ley und
Herr von Schönborn 2 Malt. 5 Sim. 2
Sester. Der Stummſchulteß 1 Malt. 6 Sim.
2 Sester. An Hafergeld erhält die Herr-
[s 21 Petermänncher, der Fronhof 6
An Unkosten so das Gericht jährlich zu
verzehren hat:
Von der Herrschaft
dem Stummſchulteß
von der Ley
und Herrn von Schönborn 10 Albus.
Wird der Gulden gerechnet zu 24 Albus.
1 fl. 10 Albus,
10 Albus,
An und für sich recht beſcheidene Zahlen
im Vergleich zu heute. Dennoch aber wur-
den dieſe Abgaben von der damaligen Bür-
aerſchaft zum mindesten als recht lästig einp-
funden, die darum mit allem Eifer J at
bxdocht. war, sich soweit wie möglich davon
zu drücken.
Zehntkpflichtig waren nämlich nur die Feld-
früchte, Hafer, Spelz, Roggen und dengl.
Was in den sſsogenannken Kappesgärtken, die
fest umzäunt sein mußten, gepflanzt wurde,
Gemüſe, Gbſt und Futterrüben, war nicht
zehntpflichtig. Was war da natürlicher, als
up tr fur Sery reg u "U:
Feldfrüchke in die Gärten zu pflanzen und
die Gemüſe und Obstbäume ins freie Feld.
Anfangs ging die Geſschichte auch ganz gut.
Als aber Serenissimus auf einem Spazier-
gang durch Ihro Lande einmal ihr hoch-
wohlgeborenes Auge über einen jener Zäune
in den Garken eines Untertanen ſchweifen
ließen, ersſpähten sie diesen gemeinen Betrug
Fr URI c gu u H Lots
in nachſtehendem Ukas entlud:
Nachdem bei hiesiger Canhley die be-
chwerende Anzeige geſchehen, daß ver-
chiedene Gemeindsleute aus unrichtigen Ab-
sichten neuerdings angefangen in ihren
Gärten zehendbare Früchte, hingegen in dem
Feld ihr Gemüse zu pflanzen, sofort gebeten
worden, dieſes zur Uebervorteilung des
Zehendens abzweckende Beginnen von Ob-
Veen Per Vércchtiqkeit and Willigkeit
gemäß befunden und verordnet hat, daß
unter namhafter Strafe Niemand künftighin
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