Saarkalender für das Jahr 1926
scheiden von dem eigentlichen Orte Völklingen iſt der „Völklinger Hof“, dessen Geschichte
ſich mehr auf den Bann, Gerichtsverhältnisse, Einrichtungen uſw. bezieht. Die Gemarkung
Völklingen erstreckte sich über den heutigen Ortsbann, Wehrden, Geislautern, Fürſten-
hausen, Fenne, Klarenthal und Knausholz.
- Völklinger Hochgericht. Außer einem Dorfgericht, das die Rechtsverhältnisse
des eigentlichen Ortes regelte, beſtand bei dem Völklinger Hofe noch ein eigenes
Hoch g e ri ch t. Den Vorsitz führte der herrschaftliche Schultheiß. Außer den bereits
obengenannten Dörfern gehörte zu dem Beringe des Hochgerichtes: der Warndtwald
mit den in demselben allmählich entstandenen Ortschaften St. Nikolas, Gensbach, Emmers-
weiler, Diesen, Ueberherrn, Linseler- und Unterbrenner Hof, Spittel, Diefenthal, Differten,
ferner von der Pfarrei Wadgassen, die an dem linken Saarufer unter Nassauiſcher Hoheit
gelegenen Ländereien der Abtei Wadgassen mit den Dörfern Werbeln, Schaffhauſen,
Hostenbach und Spurk. Letztgenannte Dörfer wurden im Jahre 1466 vom Völklinger
Hochgerichtsbezirke abgetrennt, da die Abtei Wadgassen ein eigenes Hochgericht erhielt.
Den Vorladungen zu den Hochgerichtsverhandlungen hatten die Bewohner der genannten
Dörfer unbedingt Folge zu leiſten; ſie mußten gegebenenfalls auch zu den Jahrgedingen
oder Jahrgerichten erscheinen. Auf den Jahrgerichten, jährlich ein- oder zweimal regel-
mäßige wiederkehrende Versammlungen, wurde beraten über: Gerechtsſame der Herrſchaſt
und der Einwohner, die Banngrenze, die Abgaben der Einwohner und von Gebäuden,
sonstige Gemeindeangelegenheiten; es wurden auch kleinere Vergehen und Uebertretungen
wie Körperverletzungen, Forſtfrevel, Beleidigungen uſw. hierbei gerügt.
Die Machtbefugnisse des Hochgerichtes waren ziemlich weitgehende, es konnte sogar
uüver Leben und Tod das entscheidende Urteil fällen. Der zum Tode Verurteilte wurde.
wenn er aus den Orten des Völklinger Hofes stammte, in feierlicher Prozeſſion von dem
Gerichtsgefängnis (das vermutlich an der unteren Hofſstattſtraße stand) auf der über den
Kreuzberg führenden Straße nach dem am Ende des Gemeindewaldes in südlicher Richtung
gelegenen Galgenberge geleitet; dort befand sich der Galgen, das Zeichen des Hoch-
gerichtes, und hier wurde der Verurteilte entſeelt. Für diejenigen Todeskandidaten, die
nicht zu den Orten des Völklinger Hofes gehörten, fand die Hinrichtung auf einem Berge
sſtait, der nordwestlich zwiſchen Wehrden und Geislautern liegt und heute noch die
Bezeichnung „Galgenberg“ trägt. Im Jahre 16518 erfolgte die Aufhebung des Völklinger
Hochgerichtes. Um genannte Zeit wurde die obere Gerichtsbarkeit dem Oberamte in
S1. Johann übertragen.
Alle Anzeichen sind vorhanden, daß unsere Gegend, wie wohl unſere ganze Saar-
heimat, schon vor 1900 Jahren besiedelt war; es beweisen dies vor allem die reichhaltigen
Funde aus römiſcher Zeit, an denen auch der Völklinger Bann nicht arm iſt. An der Stelle,
too heute die Brücke die Saar überſpannt, befand sich bis zum Jahre 1869 eine Fähre;
es besteht kaum ein Zweifel, daß nicht auch den Allen die Saarübergänge bei Wehrden
und Fürstenhauſen von Völklingen aus bekannt maren, daß eine Fähre den Verkehr
vermittelte an der Stelle, wo die aus dem Warndt und von Wadgassen kommende Heeres-
straße, die späteren Geleits- und Handelssſtraßen bei Wehrden an die Saar ſtießen.
Die Wehrdener Fähre. Eine urkundliche Nachricht über die Weh rd ener
Fähre besitzen wir bereits vom Jahre 1313. Es stiftete nämlich im genannten Jahre
der Sohn des Grafen Simon von Saarbrücken für seine verſtorbene Mutter ein Jahr-
gedächtnis in der Abteikirche zu Wadgassen im Betrage von sechs Pfund Tournosen auf
das „Fährschiff zu Wehrden“. Eine Verpflichtung der Abtei war, den Fährleuten
jährlich an Martini einen Sesſter Wein, einen Seſter Brot, zwei Paar Schuhe, zwei Paar
Handſchuhe und einen Preßkäse auszuhändigen; dagegen hatten dieſe die Weinfuhren
ses Wadgaſsſsener Konvents und eventuell auch den Spittelwagen überzuſetzen, wofür zwei
Fergen jedesmal zwei Brote erhielten.
Vorübergehend führte über die Saar bei Wehrden auch eine Holzörücke, und zwar
wurde sie zur Zeit des ſpaniſchen Erbfolgekrieges (1701-1713) von franzosiſchen Truppen
zur bequemeren und schnelleren Uebersetzung gebaut. Anno 1751 hat dieselbe, nach urkund-
licher Erwähnung, noch exiſtiert, allerdings in hohem Maße baufällig. Bei der steten
Zunahme der Bevölkerungsziffer um die Mitte des 18. Jahrhunderts erwies sich die
Fähre allmählich als unzulänglich; aus diesem Grunde ließ der Saarbrücker Fürſt
Wilhelm Heinrich im Jahre 1763 den Plan zu einer steinernen Brücke entwerfen, die
jedoch nicht zur Ausführung kam. Der Völklinger Hof blieb im Besitze der von der Abtei
unterhaltenen Fähre bis zur französiſchen Revolution; solange zog der Saarbrücker Fürſt
die Pacht ein und besoldete auch die Fährleute. Durch das Gesetz vom 6. Frimaire 1799
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