Saarkalender für das Jahr 1926
sich die Folgen der unerhörten, unmoralischen, gesetzwidrigen Abbaumethoden nicht nur
unter Tage bemerkbar, wo der einſt blühende Zuſtand der Gruben durch Verwahr-
loſung und Gleichgültigkeit kaum noch zu erkennen ist, sondern auch über Tage, wo
für eine Reihe von Ortſchaften Einsturzgefahren in einem früher nie gekannten Maße
bestehen. In Friedrichsthal, Dudweiler, im Köllertal treten Häuſerſenkungen auf, die
ihre Urſache hauptsächlich in dem ſchlechten, mit billigem Verſatz-Material vorgenom-
menen Ausfüllen der abgebauten Flöze haben. Am meisten zu leiden aber hat der Ort
Schnappach, wo die Bodensenkungen einen derartigen Umfang angenommen haben, daß
faſt kein Haus unbeschädigt geblieben iſte. Die große Ausdehnung der Schäden und
Zerſtörungen iſt auf den Umstand zurückzuführen, daß die Bergverwaltung im Gegen-
satz zu der preußiſch-bayeriſchen Bergverwaltung einen bisher absichtlich nicht abgebauten
sogenannten Sicherheitspfeiler nun um der Beute willen zum Abbau in Angriff genommen
und nur ſchlecht ausgefüllt hat. Auf unseren Bildern haben wir einige Zerſtörungen
feſtgehalten, die nur einen Teil des angerichteten Schadens darſtellen. So mußte das
Gasthaus zu den 12 Apoſteln völlig geräumt und durch Barrieren abgeſperrt werden,
gleichfalls Schule und Kirche, da hohe Einsturzgefahr besteht. Einzelne Häuſergruppen
ſind ſchon niedergelegt worden, andere werden über kurz oder lang folgen. Im ganzen
ſind 45 Häuſer in Mitleidenschaft gezogen, die teils abgebrochen werden mußten, teils
dem Einsturz nahe sind, ſodaß sie nicht mehr bewohnt werden können. Es ist nicht zu
verwundern, daß sich der Be-
völkerung eine große Erre-
gung bemächtigte, zumal die hz Biz. 48
neuen Bergherren verſuhte....U
ſich ihrer vollen Schaden..
ersſatzpflicht zu entziehen. Die ;
Raubbaupolitik hat zu einer |
Anfrage im bayeriſchen Land- [lv
tag geführt, worauf das Hann. In... j
delsminiſterium ausdrücklieelſ N.|
die Verpflichtungen der fran- .
zösiſchen Bergverwaltung auf
Grund des gültigen Bayeri- |
ſchen Berggeſetzes feststellte.
In der Erklärung hieß es |
u. a.: „Aber auch die dem
Völkerbund unterſtellte Re-
gierungskommiſsion des Saar-
gebietes hat durch ihre Berg:
baubehörde nicht die Aufgabe
erfüllt, die ihr Art. 253 des h|
Berggeſetzes auferlegt, näm-
li ch P erſ onen und Ei g entum Ein durch rüzkfichtsloter. Fruvenday c ?rewo!en bereits niedergelegtes
gegen gemeinſchädliche Ein-
wirkungen des Bergbaues zu ſchützen und den Schutz der Oberfläche im Interesse der
perſönlichen Sicherheit und des öffentlichen Verkehrs wahrzunehmen. “
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