Saarkalender für das Jahr 1925
Allgemeine Wolfsjagden im Baarbrücker Fand.
Von Prof. Dr. h. c. Ruppersberg.
Wölfe wurden früher in den Saarbrücker Wäldern häufig angetroffen, wie dies
auch die als Grenzzeichen verwendete Naſsſauiſche Wolfsangel beweiſt.
Im Saarbrücker Stadtarchiv befindet ſich ein Schriftstück in französiſcher Sprache,
das in der Ueberſetzung folgendermaßen lautet:
„Heute, am 1. Venloſe (Windmonat) des Jahres 7. 19. 2. 1799) der frangösiſchen
Republik, auf die Einladung des Bürgers Chriſtian Nothnagel, Forsſthüter von. hier,
haben wir Unterzeichneten Wilhelm Beilſtein, Municipalbeamter des Kantons, begleitet.
von dem Bürger Nies, Oberſekretär, uns in seine Wohnung begeben. Als wir dort
angekommen waren, hat er uns erzählt, daß er heute in einer Wolfsgrube in der
Staatswaldung, die seiner Obhut anvertraut ist, in dem Schlag Vogelsgesang, eine trächtige
Wölfin im Alter von ungefähr drei Jahren angetroffen habe. Er hat uns diese Wölfin
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Er hat uns erſucht, ein Protokoll aufzusetzen und es mit dem Kopf dieſer Wölfin an die
Hauptverwaltung des Saardepartements zu schicken mit der Bitte, ihm die Belohnung
auszuzahlen, die das Gesetz vom 10. Messidor (Erntemonat) des Jahres 5. (28. 6. 1797)
allen Bürgern zuſsichert, die schädliche Tiere vernichten.
ß NO dieſer Aufforderung haben wir das gegenwärtige Protokoll aufgesetzt
uyo un; j W. Beilstein. Nies, Obersekretär.
Am d. Floreal (Blütenmonat) des Jahres 7. (24. April 1799) wurde dem Forſthüter
Nothnagel die feſtgeſetzte Belohnung zuerkannt. Aber schon vorher, am 3. Pluviose
(Regenmonat) des Jahres 7 (22. 1. 1799) hatte der Forstinspektor Gangloff in Saar-
brücken auf den Antrag der Kantonsverwaltung eine allgemeine Wolfsjagd angeordnet,
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hatte. Die Kantonsverwaltung faßte nun den folgenden Beſchluß:
1. Wären sämtliche Bürger zu Saarbrücken und St. Johann durch einen herum-
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Orte Duttweiler einfinden mögten. :
2. Ist denen Agenten der Gemeinden Mohlstadt und Burbach eine ähnliche
Invitation unter dem Anhang auszufertigen, daß sie die Einwohner zu gedachtem
Mohlstadt, Burbach und Rußhütte hievon benachrichtigen und selbige um die nemliche
Zeit und Stunde zu dieſem Ende nach Duttweiler bestellen mögten.“
_ Welchen Erfolg diese allgemeine Wolfsjagd hatte, wird nicht berichtet. Jedenfalls
war die Wolfsplage nicht beſeitigt, wie das folgende Schriftstück zeigt.
Im Jahre 1800 schoß der Bürger Heinrich Bickelmann einen Wolf und ſandte den
Kopf an die Munizipalverwaltung Saarbrücken zur Beförderung nach Trier und zur
Auswirkung der ausgeſetzten Belohnung.
Am 6. Brumaire des Jahres 11 (28. Oktober 1802) schrieb der Unterpräfekt
des Arrondissements Saarbrücken an den Maire von Saarbrücken, Herrn v. Mandell,
einen Brief, der in der Uebersetzung so lautet: ;
„Die wiederholten Klagen, die mir zugegangen sind, Bürger Maire, über die
Verheerungen und Verwüstungen, welche täglich die Wölfe an verschiedenen Stellen
des Arrondissements anrichten, und die soweit gekommen sind, daß sie die Sicherheit
des Viehes auf den Feldern und selbst die der Reisenden gefährden, haben mir bestimmt,
eine allgemeine Treibjagd anzuordnen.“
„Sie werden demzufolge die Güte haben, allen Bewohnern der Dörfer Mohlstadt ;
und Burbach zu befehlen, sich zu einer Treibjagd ausgerüſtet unfehlbar am 12. dieses
Monats pünktlich um 7 Uhr morgens am N e u h a u s als Verſammlungsplatz einzufinden,
und die folgenden Bürger einzuladen, ſich zu derselben Stunde am Heinräichshaus
einzufinden, um an dieser Jagd teilzunehmen: Stichling, Rat a. D., Dern, Assessor a. D.,
Fürſtenrecht, Großjägermeiſter, Fürsſtenrecht, Landjägermeiſter, Wahlster, Kaufmann,
Wenger, Ingenieur der Brücken und Straßen, Wilkens, Apotheker, Thomas Röchinn
von St. Johann, Karl Schmidtborn; Knörzer, Landmessſer, Bühler, Wachtmeister zu
Pferd, Wahlſter, Unterförſter, Wahlster, früherer Kammerdiener, Hoß, Förster, Schmidt,
desgleichen, Ströver, Förſter von St. Johann, Dürfeld, unterförſter, Bachmeyer von
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