Beleidigung, Klage und Widerruf. Vor Jahren, so erzählt man ſich, ~ sicheres feſtzuſtellen wac
mir nicht möglich — beleidigte ein Bürger H–r den Gemeinderat von Illingen durch die
Aeußerung, die Hälfte des Gemeinderates ſeien Eſel. Die Sache kam vor's Gericht, wo ſich H.
zu einem Widerruf bereit erklärte. Er ſselbſt wollte den Wortlaut formulieren und ſchrieb: ,„Jch
nehme hiermit die Beleidigung gegen den Gemeinderat zurück und behaupte nunmehr, daß die
Hälfte des Gemeinderats keine Eſel ſind.“
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