T]
Saarkalender für das Jahr 1924.
Es iſt von Bedeutung als das älteſte, uns erhaltene Zeitungsblatt des Saartales,
desſſen Preſſe in unseren Tagen nach Zahl und Inhalt groß und einflußreich geworden
iſte Die Heimat hat ein Intereſſe daran, das unſcheinbare Blättchen, das wir als
„Embryo“ einer modernen Zeitung bezeichnen möchten, in beigefügtem Bilde kennen
zu lernen, denn es bleibt doch immer der merkwürdige und zugleich ehrwürdige Vor-
fahre unſerer heutigen Saarpreſſe. Aus dieſem Grunde sei es hier auch gestattet, der
ſÿvüchlichen Erſtgeburt unseres heutigen kräftigen Zeitungswesens einige Zeilen zu
widmen.
Wir denken bei dem naheliegenden Vergleich mit den heutigen Verhältnissen nur
zu leicht an die verkehrsreiche Großſtadt, erhalten aber sofort den richtigen Blick für
damals, wenn wir uns erinnern, daß im Jahre 1742 die Hauptſtadt des Fürſtentums
Saarbrücken bei 200 Häuſern nur etwa 180 Haushaltungen zählte.
So ärmlich der Inhalt des Wochenblattes vom 17. März 1767 erscheint, so läßt
es toch vor unseren Augen das Bild der beiden alten Saarsſtädte, Saarbrücken und
Sl. Johann, erſtehen. Der Ackerbürger, der Dünger und Setzkartoffeln anbietet, die
Bürgersfrau, die ihren Karpfen zur Faſtenſpeile in Forbach holt, der Hofjunker, der
ſeine silberne Schnalle verloren hat. und die würdigen bezopften Räte vom Oberamt.
Die billigen Brot- und Fleiſchpreiſe dürften in dieser Zeit der Not besondere Beachtung
finden. Es heißt darüber u. a. in der Rubrik j
Saarbrücker-Ottweiler Wochenpreiß
der Lebensmittel.
Den 14. März 1761 galt:
Ein 3 pfündig Weitzen-Brod 3 alb *)
Ein 6 pfündig ditto 6
Ein 6 pfündig Korn-Brod 4 alb 4 Pf.
Das Pfund Ochſenfleisch 3 alb
Kalbf eiſch 1 alb 6 Pf.
Schweinefleiſch 3 alb
. Die übrigen noch vorhandenen 19 Blätter enthalten ebenfalls nur Unwesentliches.
Sie bringen Verkaufs-, Vermietungs-Anzeigen, Oberamtsankündigungen und Lebens-
miltclpreife. Neben verschiedenen Verordnungen vom „Heurathen deren Unterthanen“
mncrben u. a. auch hin und wieder Bücher zum Verkauf angeboten, darunter befindet
ſich eins „Von dem ſchröcklichen Erdbeben zu Meſsſina“, andere Büchertitel sind „Jenni
oder der Weiſe und Atheist“, „Prinz Formoſos Fidelbogen“ uſw. Soviel aus der
Jür.gſten Kindheit der Saarpresse.
Schutz gegen Ausverkauf vor 160 Fahren.
(Aus dem Stadtarchiv.)
Im Jahre 1768 verordnete das Fürſtliche Oberamt zu Saarbrücken, „daß fremde
| und auswärtige Untertanen von allen Landesprodukten, welche sie aus den Fürſt-
lichen Landen ausführen, den Zoll gebührend entrichten, hauptsächlich aber diejenigen
| Früchte, ſo ſie aus denen in hiesiger Grafſchaſt gelehnten Gütern ziehen und außer
Landes führen, behörig verzollen und nebſt denen, soviel die lothringer und franzö-
| ſiſchen Untertanen betrifft, wegen der Ausfuhr annoch einen Erlaubnis-Paß dahier
auslöſen, die übrigen benachbarten aber, mit welchen keine besonderen Verträge er-
richtet worden, wenigstens ein oberamtliches Certifikat, daß die Früchte eigen Wachs-
tum ſind, denen Zöllnern vorzeigen, übrigens jedoch diejenigen Fremden, wel auf
diesſeitigen Bännen eigentümliche Güter besitzen und ihre eingeernteten Früchte in ihre
Wohnhäuser führen laſsen, hierunter nicht begriffen, sondern befugt sein sollen, die auf
eiteven Hut gewachſenen Früchte gegen Vorzeigung eines Scheins frei zu trans-
. *) Ein albus ~ 2 Kreuzer.
47