Saarkalender für das Jahr 1924.
Das längste Satzungeheuer, das wohl je in Saarbrücker Landen erdacht, niedergeſchrieben und
gedruckt worden iſt. In alten Saarbrücker Druckſchriften habe ich im Amtsstil manchen „Band-
wurm“ gefunden, der förmlich die alten Hofräte vor Augen führt, wie sie, ſtolz auf die Beherrſchung
der Sprache und die eigene Weisheit, ihre verwickelten Sätze bauten. Einen Leviathan dieſer Sorte
entdeckte ich in einem im Jahre 1772 bei Bernhard Hofer-Saarbrücken gedruckten Buch. Es handelt
ſich, wie das Titelblatt erklärt, um eine „kurze, doch vollständige Nachricht von der Verfassung des
Fürſtlich-Nassau-Saarbrückischen Renovatur und Steuer-Wesens, auf Verlangen guter Freunden, und
mit gnädigster Genehmigung, dem Publico zur Prüf- und allenfallſigen Rachahmung, vor Augen
geleget“. Die Grenzen in den Feldern sind in Unordnung geraten, über die Abgaben aus den ein-
zelnen Gemarkungen entsteht Streit und die Folge, der Fürſt hat weniger Einkünfte. Er be-
fiehlt daher eine neue, genaue Feſstſtellung der Grenzen im ganzen Land und Abſchätzung des mut-
maßlichen Ertrages. Die Feld-Mesſer des Fürsten haben viel Arbeit, es geschieht ihnen recht, denn
ſie müssen unverträgliche Gesellen, mit Vorliebe am Biertisch bechernde Rauhbeine gewesen ſein.
Man empfindet dieſe Wertschätzung sofort in dem Kapitel: „Instruction, wornach ein Naſsau-Saar-
btückiſcher Feldmesser sich zu achten hat“. In dieser Instruktion wird zunächst recht deutlich mit
dem Zaunpfahl gewinkt und den Feld-Mesſsern Serenissimi ans Herz gelegt, nicht so blöde zu saufen
und den Verſuch zu machen, sich anständig zu betragen. Das Kapitel beginnt bedeutungsvoll mit
den Worten: „Gleichwie die Pflicht eines jeden Chriſten erfordert, daß er sich, in seinem Lebens-
wandel Gottesfürchtig, ehrbar, treu und redlich aufführe, des übermäßigen Truncks, alles Fluchens
und anderer Unordnung müßig gehe; so lieget dieses dem Feld-Messer, als welchem das Herrſchaft-
liche Interesse und derer Unterthanen Abgaben, auf gewisse Maſe, committiret werde, insbesondere
sb, und hat derselbe allen Fleiß anzuwenden, daß er in keinem Stück etwas verſehe, wovon Ver-
antwortung auf ihn fallen könnte. Vor allen Dingen hat er ſich, gegen die Unterthanen, einer leut-
selig- und verträglichen Aufführung zu befleißigen, unnützen Zanckes und Streites sich zu enthalten,
und da ihme etwa von einem oder dem andern zu nahe getreten würde, soll er nicht ſein eigener
Richter seyn.“
; Nach dieser, jedenfalls notwendigen und deutlich werdenden Ermahnung folgt im nächſten Ab-
ſchnitt ein Satz, von dem ich hoffe, daß ihn alle mit viel Vergnügen studieren. Er iſt ein Zeugnis
dafür, daß unsere Altvorderen nicht engbrüſtig waren. Für den heutigen Leser empfiehlt es ſsich,
einige Pfefferminzplätzchen auf die Zunge zu legen, um Atembeschwerden zu vermeiden.
Das sonderbare ,Jelängerjelieber“ lautet:
„Der Feld-Messer soll, bey dem, zur Ausmessung ihme angewiesenen Bann, der commissarisſchen
Bann-Begehung mit beywohnen, die daſelbſt sich befindende Grentz- oder Bann-Steine, Mahl-Bäume
und andere Marquen ſich bekannt machen; und da Höchſtnötig gefunden wird, daß alle und jede
Gewanden, in dem zu messen angewieſenen Bann, von denen Gemeinds-Vorſstehern, mit guten und
tüchtigen Steinen wohl versteinet werden, als hat der Feld-Mesſer ebenmäßig darauf zu sehen, daß
solches befolget werde; wornächſt er sſo dann mit würcklicher Mesſſung den Anfang dergestalt
machen solle, daß er, durch den gantzen Bann, die zur Accuratesse des Rissſes nöthig erachtete
Haupt-Linien gerade abſtecke, messe, richtig zuſammen ſchlieſſe, und auf die Carte bringe, auch alle
in jedem Bann befindliche Kirchen, Hofraiten mit ihren Gebäuden, Aeckern, Wiesen, Weyhern,
Bäche, Flüsse, Gräben, Weege wie solche nach ihren Krümmen ziehen, desgleichen die Schmelzhütten,
Hammer-Wercke, Steinbrüche, gantz wüste Steinrücken, Holtzungen und sämtliche Grund-Stücke wie
sie Namen haben mögen, eigentlich und richtig, seiner besten Wissenschaft- und abgelegten Pflichten
nach, dergeſtalt ausmesse und in einen deutlichen Grund-Riß bringe, daß jedes dererſelbven in seiner
Grösse, Furch und Marckung, wie es jetzo liegt, oder der augenſcheinlichen Billigkeit- und derer
Interessenten Genehmhaltung nach, seyn soll, verbleibe, und keines, auf irgend eine Weise, verrücket
oder verändert werde; dahingegen alle diejenige Grundstücke, sſo in einer Erbſchafft vertheilet
worden, oder in einer Gewand, nach denen ziehenden Furchen, so offt solche Stücke in selbiger
egal- und theilbar sind, zuſammen gemessen- und, nach solcher Theilung, in dem Bann-Buch, unter
einer Nummer des ganzen Stückes, alle Theile denen Eigenthümern zugeschrieben werden können.“
Wie lange die ehrenwerten Feld-Messer sich abgemüht haben, bevor sie dieſes Satzungeheuer
verdauten, wird nicht berichtet. Die Herren ſcheinen überhaupt etwas Bummeltalent an den Tag
gelegt zu haben. Für dieſe Annahme ſpricht der Befehl des Fürſten: „Die Feld-Messer haben auf
zlle FerckTege des Vor- und Nachmittags, die behörige Zeit über, in dem Renovatur-Zimmer ſich
inden zu lassen.“
î Vom alten Reith. Wer kennt ihn nicht noch, den alten Reith, den ersten Dienſtmann des Saar-
gebiets, der seinen Beruf schon 1870 ausübte und später eine stadtbekannte Straßenfigur bildete.
Anton v. Werner verewigte den ſtets hilfsbereiten Mann sogar auf seinem Kaiſerbilde im alten
Rathaussaal. In den Karnevalssitzungen führte er lange Jahre als Herold mit unnachahmlicher
Grandezza die Redner auf die Bütt. Nun ruht er schon lange; vor meinem geistigen Auge taucht
aber das kleine bewegliche Männchen noch oft auf in seiner roten Ledermütze und dem blitzblank
geputzten Messingschild, darunter das freundliche Gesicht mit dem großen weißen Schnurres. Von
dieſem Original erzählt man ſich folgendes: Seine erſte Frau war gestorben, der Sarg wird auf den
Leichenwagen gehoben, Pfarrer und Leichengefolge erwarten ſchließlich mit sichtlicher Ungeduld den
Hauptleidtragenden. Einige Freunde begeben ſich ins Trauerhaus und treffen ihn in verärgerter
Stimmung, alle Kästen und Schubladen durchwühlend. „Reith kumm, de Parr is längst do!“ „Nein,
ich kann nit, ich wääß nit, wohin mei Alt die Sacktücher gelegt hat." ~ „Du brauchst doch kei
Taſchentuch, kumm' fix und laß’ die Leit nit warte!“ – „Erst ään Sacktuch, es geht nit annerſch,
denn ich muß doch auf dem Friedhof heile!“
182