Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Sie überprüften die Sanktionsvorschläge für die zweite Personenkategorie und 
konnten zusätzlich persönliche Sanktionen gegen den Betroffenen verhängen: Be 
schlagnahmung eines Teils oder des gesamten Vermögens 17 . Auch für die personnes 
suspectes erarbeiteten sie Sanktionsvorschläge. Alle Beschlüsse wurden der Militär 
regierung zur Genehmigung vorgelegt. 
1.3. Die Situation im Erziehungswesen 
Die Direktion für das Erziehungswesen war Bestandteil der Generaldirektion für 
Verwaltung in Baden-Baden. Aufgrund der zentralen Bedeutung der Kulturpolitik 
für die französische Demokratisierungspolitik genoß ihr Direktor, Raymond 
Schmittlein, eine relativ große Selbständigkeit, die sich zum Beispiel in einer eigen 
ständigen Personalpolitik äußerte. Die personelle Entnazifizierung bildete im Erzie 
hungswesen nur einen Teil der umfassenden Säuberungspolitik: Lehrpläne, Schulbü 
cher, Landkarten und Bibliotheken wurden vom nationalsozialistischen Geist be 
freit 18 . Ziel war es, die deutsche Jugend für die Ideale der westlichen Demokratien zu 
gewinnen. Das Problem bestand darin, daß die Jugendlichen zwölf Jahre lang im 
Sinne der nationalsozialistischen Ideologie erzogen worden waren. Die Vorausset 
zung für jede Umerziehungspolitik war eine Entnazifizierung der Lehrer. Die Mili 
tärregierung stand vor der Schwierigkeit, daß fast die gesamte Lehrerschaft sowie 
das leitende Verwaltungspersonal in den Schulbehörden politisch belastet waren: 11 
parait definitivement acquis ä la Direction de l'Education Publique que toutes les 
personnalites appelees ä diriger l'Enseignement et l'education de la jeunesse sont 
trop impregnees de l'esprit militariste et nationaliste pour que toute l'oeuvre de 
reeducation ne soit pas irremediablement compromise si on leur laisse la haute main 
sur cette reeducation 19 . Schmittlein sah nur durch eine enge französische Kontrolle 
den Erfolg der Umerziehungspolitik gewährleistet. Die Erfolgschancen schätzte er 
eher gering ein: Les resultats acquis dans le domaine de lEducation Publique sont 
des resultats precaires 20 . 
Die Bedeutung der Entnazifizierung für das Erziehungswesen und die bevorstehende 
Wiedereröffnung des Schulbetriebs führten dazu, daß bereits am 24. August 1945 
eine spezielle Direktive für die Säuberung der Lehrerschaft erlassen wurde. Alle 
17 Laffon erklärte im Januar 1946, daß über die Verwendung der beschlagnahmten Vermögen erst nach 
Abschluß der Entnazifizierungsmaßnahmen entschieden werden könne. Eine Einbeziehung in die alli 
ierte Reparationsmasse scheide aber aus. Stattdessen werde an eine Zuwendung an bestimmte Perso 
nengruppen oder Organisationen gedacht, dans le cadre general des buts de la politique fran^aise en 
Allemagne. Ende März 1946 gab Laffon die Anweisung zur Errichtung von deutschen Länderverwal 
tungen für beschlagnahmte Vermögen; CCFA/CAB/C 377: Laffon'an die Delögues Superieurs, 
21.1,1946; AOFAA DGAP c.3306 p.l 15 u. MAE Y 1944-^9 d.435/91. Siehe auch den Bericht Laf- 
fons (CCFA/CAB/C 2321 u. 2325) an Koenig u. das CGAAA, 4.4.1946; AOFAA DGAP c.232 p.49 u. 
MAE Y 1944—49 d.435/89. 
18 CCFA/DGAA/EDU 5364: "Rapport sur la ddmilitarisation, la dönazification et la democratisation dans 
la zone fran^aise d'occupation", 4.1.1947; AOFAA DGAC c.124. 
19 Ebd. 
20 Ebd.
	        
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