Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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sympathisants  du  nazisme,  mais  de  les  rendre  inoffensifs  en  les  plagant  dans  des  postes
  de  second  ordre  ou  en  les  mettant  dans  un  rapport  de  stricte  dependance  vis-ävis
  d'autres  fonctionnaires  nommes  ou  promus  pour  la  solidite  de  leurs  convictions
anti-nazies  8 .
Die  automatischen  Entlassungskategorien  des  SHAEF-Handbooks  wurden  übernommen ­
 9  und  für  die  NS-Jugendorganisationen  verschärft.  Als  neue  Grenze  galt  für
die  HJ  der  Rang  eines  Gefolgschaftsführers  und  für  den  BDM  die  Mädelgruppenführerin. ­
  Die  eigentliche  Aufgabe  der  neuen  deutschen  Organe  bestand  darin,  über  Nationalsozialisten, ­
  die  nicht  automatisch  zu  entlassen  waren,  individuell  je  nach  Belastungsgrad ­
  abgestufte  Sanktionen  zu  verhängen.  Laffon  zählte  drei  mögliche  politische ­
  Belastungen  auf  (regles  nouvelles):
-  Personen,  die  aktiv  die  NS-Propaganda  unterstützt  oder  an  NS-Aktivitäten  teilgenommen ­
  hatten;
-  Personen,  die  zwar  nicht  direkt  an  NS-Aktivitäten  teilgenommen,  aber  ihre  Namen
dazu  hergegeben  oder  eine  materielle  Unterstützung  geleistet  hatten;
-  Denunzianten 10  11 .
Deutsche  Untersuchungsausschüsse  und  Säuberungskommissionen  überprüften  alle
Beschäftigten  in  der  öffentlichen  Verwaltung  und  in  Einrichtungen  des  öffentlichen
Rechts.  Sie  setzten  sich  aus  Vertretern  des  betreffenden  Verwaltungszweiges  und  aus
Repräsentanten  des  politischen,  konfessionellen  und  gewerkschaftlichen  Milieus  zusammen; ­
  die  ersten  wurden  vom  jeweiligen  Behördenleiter,  die  anderen  vom  Verwaltungschef ­
  des  Landes  ausgewählt.  Alle  Mitglieder  sollten  zu  den  Gegnern  des
NS-Regimes  zählen  (ayant  souffert  dans  leur  per  sonne,  carriere  ou  biens  du  regime
national-socialiste) u .  Diese  Mitgliederstruktur  sollte  verhindern,  daß  technische
Sachzwänge  das  politische  Ziel  der  Entnazifizierung  überlagerten:  Cette  composition
permet  d'etablir  un  equilibre  entre  les  considerations  techniques  et  les  considerations
  politiques.  Elle  permet  aux  groupements  allemands  anti-nazis  ...  de  faire  entendre
  leur  voix  et  de  participer  d'une  fagon  active  ä  la  mise  en  place  d’une  Administration ­
  Allemande  epuree  12 .
Als  1.  Instanz  wurden  auf  Kreisebene  Untersuchungsausschüsse  (Delegation
d'Instruction)  eingerichtet,  die  die  Arbeit  der  2.  Instanz,  der  Säuberungskommissionen, ­
  vorzubereiten  hatten.  Sie  überprüften  die  Angaben  in  den  politischen  Fragebögen ­
  durch  Vergleich  mit  den  Personalakten  und  aufgrund  eigener  Ermittlungen;  sie
durften  Zeugen  befragen  und  den  Betroffenen  vorladen.  Sie  beurteilten,  ob  die  Person ­
  unter  die  automatische  Entlassungsliste  des  SHAEF-Handbooks  fiel.  War  dies
der  Fall,  schloß  der  Untersuchungsausschuß  die  Ermittlungsakte  ab  und  überreichte
sie  der  Säuberungskommission.  Wurde  der  Betroffene  nicht  automatisch  entlassen,
gab  der  Ausschuß  die  Akte  zur  Entscheidungsfindung  an  die  2.  Instanz  weiter.  Säu8 ­

  Rapport,  31.12.1945;  Laffon,  19.9.1945  (Anm.  1  u.  5).
9  Laffon  verwies  auf  den  Anhang  A,  B  u.  D  der  Sektion  V  des  SHAEF-Handbooks.
10  Ebd.
11  Falsche  Interpretation  bei  Grohnert,  S.  60.
12  Rapport,  31.12.1945  (Anm.  1).  Siehe  auch:  CCFA:  "Zone  fran^aise  d’occupation:  Resultats  six  mois
d'occupation”,  März  1946;  MAE  Y  1944-49  d.435/85ff.
            
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