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bisherigen Säuberungsmaßnahmen ungenügend gewesen seien. Die antifaschistischen
Kräfte hätten deshalb resigniert ihre Mitarbeit eingestellt. Dadurch werde die
Arbeit noch vergrößert, die nach wie vor auf der Militärregierung laste. Das Entnazifizierungsverfahren
müsse daher reorganisiert und unter deutsche Eigenverantwortlichkeit
gestellt werden. Die Militärregierung werde sich auf eine indirekte Verwaltung
zurückziehen. Dieser Übergang zu einer deutschen Entnazifizierung unter französischer
Kontrolle stelle einen weiteren Schritt zur Demokratisierung Deutschlands
dar:
Pour respecter le principe de ['Administration indirecte et pour pousser
l'Allemagne dans la voie d'une democratisation reelle, il a ete decide de faire
effectuer par les allemands eux-memes l'epuration des administrations et de
l'Economie privee ... Par ailleurs, il y a un interet evident ä ce que les allemands
prennent leurs responsabilites dans ce travail d'epuration. C'est la possibilite
pour les elements democratiques de s'imposer et de faire sentir leur inßuence 6 .
Laffon legte großen Wert darauf, daß die französische Militärregierung nach außen
hin kaum in Erscheinung trat und den deutschen Organen eine große Selbständigkeit
eingeräumt wurde 7 . Die Mitglieder der Entnazifizierungsorgane wurden von der
deutschen Verwaltung vorgeschlagen, unterlagen jedoch der Genehmigung durch die
Militärregierung. Laffon maß der personellen Zusammensetzung der Organe große
Bedeutung bei: C'est du choix de leurs membres que dependra l'utilite de ces organismes.
Der Delegue Superieur sollte alle Vorschläge sorgfältig überprüfen. Die
Sanktionsvorschläge der deutschen Organe mußten ihm vorgelegt werden. Er besaß
das Recht, die Akten einzusehen, den Vorschlag zurückzuweisen und eine nochmalige
Verhandlung anzuordnen. Nach der Zustimmung der Militärregierung mußte der
Entnazifizierungsbescheid von der deutschen Verwaltung unter ihrem Namen veröffentlicht
werden. Frühere Entscheidungen der Militärregierung - vor allem automatische
Entlassungen nach den Bestimmungen des SHAEF-Handbooks - galten weiterhin.
Hauptaufgabe der Militärregierungen in den Ländern sollte die Gewährleistung
einer einheitlichen Entnazifizierung sein: L'action des Commissions allemandes sera
surveillee et, au besoin, dirigee de fagon ä uniformiser les mesures d'epuration.
Als Ziel der Entnazifizierung wurde die Entfernung aller NS-Aktivisten aus dem öffentlichen
Dienst genannt, wodurch Platz für neue demokratische Kräfte geschaffen
werden sollte. Jeglicher nationalsozialistischer Einfluß sollte ausgeschaltet werden,
ohne jedoch unbedingt gleich jedes NSDAP-Mitglied zu entlassen. Dieser Grundsatz
sollte vor allem in den technischen Bereichen der Verwaltung angewandt werden:
Les Commissions n'ont pas pour mission d'exclure par principe tous les anciens
6 Rapport, 31.12.1945 (Anm. 1).
7 Laffon, 19.9.1945 (Anm. 5). Aus diesem Grund durften auf keinen Fall die Originale der Entnazifizierungsbescheide
den Betroffenen ausgehändigt werden, da auf ihnen die Genehmigung durch den Gouverneur
vermerkt war. Auch waren die Direktiven Laffons durchweg mit dem Vermerk confidentiel
gekennzeichnet, was allerdings in der Praxis oft mißachtet wurde. Hierzu: GMPA/SG 643: Bouley an
Laffon, 5.11.1946; GMRH/EPU 444: Hettier de Boislambert an Boden, 10.7.1946; CCFA/CAB/C
5137: Laffon an die DdeguSs Sup^rieurs, 20.5.1947; AOFAA DGAP c.233 p.51 u. c.3303 p.98; LHA
KO 441/45563/39.