Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Die  Entnazifizierungsarbeit  (cette  täche  delicate)  sollte  möglichst  bald  in  deutsche
Verantwortung  übergehen.  Baumont  plädierte  dafür,  daß  sich  die  französische  Militärregierung ­
  auf  die  Kontrolle  der  laufenden  Arbeit  beschränken  solle 16 .  Ausführungsbestimmungen, ­
  Verordnungen  und  Sanktionen  sollten  im  Namen  der  deutschen
Verwaltungen  erlassen,  die  Anweisungen  dazu  in  mündlicher  Form  von  der  Militärregierung ­
  gegeben  werden:  Enfin,  si  les  fonctionnaires  etaient  epures  uniquement
par  les  autorites  occupantes,  un  discredit  definitif  serait  jete  sur  ceux  qui  restent  en
place.  II  serait  trop  facile  en  effet  ä  la  propagande  nazie  de  faire  ressortir  que  le  Sabotage ­
  de  leur  action  est  un  acte  de  resistance  au  vainqueur 17 .
Baumont  hielt  aufgrund  der  Erfahrungen  der  ersten  Entnazifizierungsphase
(epuration  SHAEF)  neue  zentrale  Direktiven  für  notwendig.  Die  Entnazifizierung
müsse  nach  den  SHAEF-Richtlinien  fortgeführt  und  erweitert,  Fehler  korrigiert,  eine
größere  Einheitlichkeit  innerhalb  der  Zone  hergestellt  und  Wanderungen  entnazifizierter ­
  Personen  zwischen  den  Besatzungszonen  vermieden  werden:  II  fallait,  en
somme,  normaliser  iepuration  l8 .
3.3.  Die  Planung  der  Entnazifizierung  in  der  Privatwirtschaft
In  den  ersten  Wochen  und  Monaten  nach  Kriegsende  wurde  der  Säuberung  der  Privatwirtschaft ­
  kaum  Bedeutung  beigemessen.  Viele  Betriebe  waren  noch  mit  Aufräumungsarbeiten ­
  beschäftigt,  andere  bereits  unter  Sequester  (Zwangsverwaltung)
gestellt.  Entlassen  oder  interniert  wurden  nur  diejenigen  bekannten  NS-Aktivisten,
deren  weiterer  Verbleib  im  Betrieb  den  Besatzungstruppen  zu  gefährlich  erschien 19 .
Anfang  September  beauftragte  Generaldirektor  Filippi  Baumont  mit  der  Planung  einer ­
  Entnazifizierungsdirektive  für  die  Privatwirtschaft 20 .  Baumont  mußte  feststellen,
daß  über  die  bisher  durchgeführten  Maßnahmen  kaum  Informationen  zu  bekommen
waren.  Es  zeigte  sich,  daß  sehr  unterschiedlich  und  meist  nur  oberflächlich  vorgegangen ­
  worden  war  (a  la  fois  superficielle  et  chaotique).  Er  beklagte  die  Passivität
der  französischen  Dienststellen  und  ihren  hinhaltenden  Widerstand  gegen  Anordnungen ­
  der  Securite  Militaire:  Notons  que  c'est  surtout  la  Securite  Militaire  qui
s'occupait  de  ce  travail,  les  Services  techniques  se  gardant  d'intervenir  et,  ä  vrai
dire,  n'etant  pas  tres  chauds  pour  un  genre  d'activite  auquel  il  n'est  pas  dans  leur
habitude  de  proceder 21 .
Baumont  suchte  einen  Mittelweg  zwischen  einer  Entnazifizierung,  die  die  gesamte
Privatwirtschaft  auf  politisch  belastete  Personen  durchsuchte,  und  dem  Verzicht  auf
jegliche  Säuberungsmaßnahmen.  Während  im  ersten  Fall  eine  Störung  der  Produk16 ­

  Ebd.
17  Rapport,  31.12.1945  (Anm.  9);  Rapport,  16.10.1945  (Anm.  6).
18  Dönazification,  29.11.1945  (Anm.  12).
19  Ebd.
20  CCFA/DGEF:  Filippi  an  Baumont,  3.9.  u.  11.10.1945.  Als  Anregung  überreichte  Filippi  Baumont  eine
Kopie  des  Ergebnisprotokolls  der  Konferenz  der  Militärregierung  in  Bad  Ems  mit  den  deutschen  Regierungspräsidenten ­
  des  Rheinlandes  am  22.  August  1945  (Kapitel  B.2.2.);  AOFAA  DGEF  c.200.
21  Baumont,  5.9.1945  (Anm.  10).
            
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