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arbeiten, damit die Entnazifizierung schnell beendet werden könne. Dies entsprach
auch dem ausdrücklichen Wunsch der Regierungspräsidenten, die über zunehmende
Unruhe in der Beamtenschaft berichteten. Die Militärregierung sagte zu, daß beim
Fehlen einer qualifizierten und politisch unbelasteten Ersatzkraft der zuvor entlassene
Beamte im Angestelltenverhältnis mit monatlicher Kündigungsfrist weiterbeschäftigt
werden könne; seine Vorgesetzten wären dann aber für sein weiteres Verhalten
persönlich verantwortlich 41 . Vierzehn Tage später gab Boden das Ergebnis der
Besprechung auf einer Landrätekonferenz bekannt und erließ die Richtlinien über die
Säuberung der Verwaltung von Nazieinflüssen 42 . Gouraud beauftragte die Securite
Publique mit der Kontrolle der einzelnen Maßnahmen. Alle Entscheidungen über
Entlassungen, Versetzungen und Rückstufungen sollten von der dafür zuständigen
deutschen Stelle ausgesprochen werden 43 .
Mitte September 1945 zeigte sich der inzwischen zum Delegue Superieur ernannte
Gouraud mit der bisher geleisteten Arbeit zufrieden: En resume, on peut dire que le
travail d'epuration, qui s'etait effectue au debut de l'installation des Detachements de
GM d'une fagon quelque peu incoherente, s'unifie quant ä la methode et au degre de
rigueur d'appliquer ä la suite des mesures qui viennent d'etre prises 44
Der Stand der Entnazifizierung am Ende der 1. Phase ("Epuration SHAEF")
Das statistische Material zur 1. Phase der Entnazifizierung in der ZFO kann nur sehr
eingeschränkt verwendet werden. Der Militärregierung lag nur unvollständiges Zahlenmaterial
über die Säuberungsmaßnahmen der ersten Monate vor; teilweise fehlten
die Angaben völlig 45 . Die Problematik der Angaben kann am Beispiel der Tabelle 6
aufgezeigt werden. Rheinland-Hessen-Nassau steht bei der Prozentzahl der untersuchten
Fälle mit über 80% an erster Stelle. Es zeigt sich jedoch, daß die Zahl der
Beschäftigten verhältnismäßig gering angegeben worden war (zum Vergleich: Tabelle
18 im Kapitel C.8.I.), d.h. nur relativ wenige Personen bisher überhaupt den
Fragebogen erhalten hatten. Die Entnazifizierung war hier anscheinend in der Verwaltungshierarchie
von oben nach unten verlaufen; daher auch die hohe Prozentzahl
an Entlassenen.
Trotzdem können regionale Unterschiede und Schwerpunkte bei der Entnazifizierung
festgestellt werden. Überall wurde die Entnazifizierung der technischen Bereiche
(Post) zunächst vernachlässigt und der Schwerpunkt auf die sensiblen Bereiche Innere
Verwaltung, Justiz und Erziehungswesen gelegt. Teilweise wurden die Betrof41
Ebd.
42 Boden an Oberbürgermeister und Landräte, 6.9.1945; LHA KO 469/107 (mit einem Dienststempel versehen,
dessem Reichsadler die Füße (Hakenkreuz!) abgeschnitten worden waren). Polizeipräsident Biesten
gab die Anweisungen am 9. Oktober 1945 an seine Abteilungen weiter; AOFAA RP c.1068 p.6a.
43 GMRH/Det. E 42/ADM 803: Gouraud: Note de Service, 27.8. u. 6.9.1945; AOFAA RP c.1089 p.30.
44 GMRH: Rapport, 10.9.1945; AOFAA CC POL III G 1 p.37.
45 CCFA/CAB: "Epuration du personnel allemand. Rapport G6n6ral", 31.12.1945; AOFAA DGAP c.233
p.52 d.2. Verwendete Abkürzungen: R-H-N = Rheinland-Hessen-Nassau, Wü-Ho = Württemberg-Hohenzollem,
Innen = Innere Verwaltung, Erzieh = Erziehungswesen, Summe = Summe aller Bereiche;
Prozentangaben stammen vom Autor.