Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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arbeiten,  damit  die  Entnazifizierung  schnell  beendet  werden  könne.  Dies  entsprach
auch  dem  ausdrücklichen  Wunsch  der  Regierungspräsidenten,  die  über  zunehmende
Unruhe  in  der  Beamtenschaft  berichteten.  Die  Militärregierung  sagte  zu,  daß  beim
Fehlen  einer  qualifizierten  und  politisch  unbelasteten  Ersatzkraft  der  zuvor  entlassene ­
  Beamte  im  Angestelltenverhältnis  mit  monatlicher  Kündigungsfrist  weiterbeschäftigt ­
  werden  könne;  seine  Vorgesetzten  wären  dann  aber  für  sein  weiteres  Verhalten ­
  persönlich  verantwortlich 41 .  Vierzehn  Tage  später  gab  Boden  das  Ergebnis  der
Besprechung  auf  einer  Landrätekonferenz  bekannt  und  erließ  die  Richtlinien  über  die
Säuberung  der  Verwaltung  von  Nazieinflüssen 42 .  Gouraud  beauftragte  die  Securite
Publique  mit  der  Kontrolle  der  einzelnen  Maßnahmen.  Alle  Entscheidungen  über
Entlassungen,  Versetzungen  und  Rückstufungen  sollten  von  der  dafür  zuständigen
deutschen  Stelle  ausgesprochen  werden 43 .
Mitte  September  1945  zeigte  sich  der  inzwischen  zum  Delegue  Superieur  ernannte
Gouraud  mit  der  bisher  geleisteten  Arbeit  zufrieden:  En  resume,  on  peut  dire  que  le
travail  d'epuration,  qui  s'etait  effectue  au  debut  de  l'installation  des  Detachements  de
GM  d'une  fagon  quelque  peu  incoherente,  s'unifie  quant  ä  la  methode  et  au  degre  de
rigueur  d'appliquer  ä  la  suite  des  mesures  qui  viennent  d'etre  prises  44
Der  Stand  der  Entnazifizierung  am  Ende  der  1.  Phase  ("Epuration  SHAEF")
Das  statistische  Material  zur  1.  Phase  der  Entnazifizierung  in  der  ZFO  kann  nur  sehr
eingeschränkt  verwendet  werden.  Der  Militärregierung  lag  nur  unvollständiges  Zahlenmaterial ­
  über  die  Säuberungsmaßnahmen  der  ersten  Monate  vor;  teilweise  fehlten
die  Angaben  völlig 45 .  Die  Problematik  der  Angaben  kann  am  Beispiel  der  Tabelle  6
aufgezeigt  werden.  Rheinland-Hessen-Nassau  steht  bei  der  Prozentzahl  der  untersuchten ­
  Fälle  mit  über  80%  an  erster  Stelle.  Es  zeigt  sich  jedoch,  daß  die  Zahl  der
Beschäftigten  verhältnismäßig  gering  angegeben  worden  war  (zum  Vergleich:  Tabelle ­
  18  im  Kapitel  C.8.I.),  d.h.  nur  relativ  wenige  Personen  bisher  überhaupt  den
Fragebogen  erhalten  hatten.  Die  Entnazifizierung  war  hier  anscheinend  in  der  Verwaltungshierarchie ­
  von  oben  nach  unten  verlaufen;  daher  auch  die  hohe  Prozentzahl
an  Entlassenen.
Trotzdem  können  regionale  Unterschiede  und  Schwerpunkte  bei  der  Entnazifizierung
festgestellt  werden.  Überall  wurde  die  Entnazifizierung  der  technischen  Bereiche
(Post)  zunächst  vernachlässigt  und  der  Schwerpunkt  auf  die  sensiblen  Bereiche  Innere ­
  Verwaltung,  Justiz  und  Erziehungswesen  gelegt.  Teilweise  wurden  die  Betrof41 ­

  Ebd.
42  Boden  an  Oberbürgermeister  und  Landräte,  6.9.1945;  LHA  KO  469/107  (mit  einem  Dienststempel  versehen, ­
  dessem  Reichsadler  die  Füße  (Hakenkreuz!)  abgeschnitten  worden  waren).  Polizeipräsident  Biesten
  gab  die  Anweisungen  am  9.  Oktober  1945  an  seine  Abteilungen  weiter;  AOFAA  RP  c.1068  p.6a.
43  GMRH/Det.  E  42/ADM  803:  Gouraud:  Note  de  Service,  27.8.  u.  6.9.1945;  AOFAA  RP  c.1089  p.30.
44  GMRH:  Rapport,  10.9.1945;  AOFAA  CC  POL  III  G  1  p.37.
45  CCFA/CAB:  "Epuration  du  personnel  allemand.  Rapport  G6n6ral",  31.12.1945;  AOFAA  DGAP  c.233
p.52  d.2.  Verwendete  Abkürzungen:  R-H-N  =  Rheinland-Hessen-Nassau,  Wü-Ho  =  Württemberg-Hohenzollem,
  Innen  =  Innere  Verwaltung,  Erzieh  =  Erziehungswesen,  Summe  =  Summe  aller  Bereiche;
Prozentangaben  stammen  vom  Autor.
            
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