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Rudolf Schneller gab diese Entnazifizierungsrichtlinien auf der Landrätebesprechung
in Neustadt am 18. September 1945 bekannt. Auf derselben Konferenz kündigte Capitaine
Rene Schneider den baldigen Erlaß neuer Richtlinien der Militärregierung
an 23 .
Entnazifizierung der Privatwirtschaft in Rheinhessen
Im Regierungsbezirk Rheinhessen 24 gab es bereits seit Sommer 1945 spezielle Entnazifizierungsrichtlinien
für die Privatwirtschaft. Am 20. August 1945 bat der Neustadter
Oberregierungspräsident Hans Hoffmann die untergeordneten Behörden und
die Industrie- und Handelskammern in Ludwigshafen, Mainz, Worms und Bingen
um einen Bericht über die bisherigen Maßnahmen 25 . Die IHK Mainz schickte eine
Abschrift ihrer Richtlinien zur Behandlung der Parteigenossen in der Wirtschaft, die
am 16. Juni 1945 durch die amerikanische Militärregierung genehmigt worden waren
26 . Darin wurde die Notwendigkeit einer vorherigen Entnazifizierung für den wirtschaftlichen
Neuaufbau betont. Ein von der IHK gebildeter Prüfungsausschuß unter
dem Vorsitz eines Berufsrichters übernahm diese Aufgabe. Als "untragbar" wurden
folgende Personen angesehen:
1. wer führend oder in ganz hervorragender Weise in der Partei tätig war und
durch Wort, Schrift oder Tat für die Ausbreitung nationalsozialistischer
Gedanken gewirkt hat,
2. wer sich in seiner Parteitätigkeit eines in hohem Maße verhetzenden und
gehässigen Verhaltens gegen seine Mitbürger schuldig gemacht hat,
3. wer durch Mißbrauch seiner Stellung oder seines Einflusses in der Partei
die Rechte seiner Mitbürger verletzt hat 27 .
Automatische Entlassungen wurden anhand der einzigen zur Zeit vorliegenden amerikanischen
Richtlinie (Anweisung Nr. 3) vorgenommen. Geringer belasteten Personen
konnte der Ausschuß die weitere Berufsausübung untersagen. Der Regierungspräsident
von Rheinhessen, Jakob Steffan, schickte eine Abschrift seiner Verordnung
zur Bereinigung der Wirtschaft von jeglichem nationalsozialistischen Einfluß an
Hoffmann 28 . Steffan hatte angeordnet, daß die Leiter industrieller Firmen
(Vorstandsmitglieder und Prokuristen) durch die IHKs entnazifiziert werden sollten.
Oberbürgermeister, 26.6.1945; Protokoll der Ressortbesprechung, 29.6.1945; LA SP H 13/23/42^44.
Hierzu: Rödel, Entnazifizierung, S. 264f.
23 ORP: Redetext des Präsidialdirektors Schneller, 18.9.1945; LA SP H 13/731/975f. Siehe auch:
"Mitteilungen” Nr. 17, 22.9.1945. Der neue Oberregierungspräsident Otto Eichenlaub übernahm Anfang
Oktober 1945 diese Richtlinien; LA SP H 13/7/70.
24 Hierzu: Hoffmann, Klaus-Dietrich: Die Geschichte der Provinz und des Regierungsbezirks Rheinbessen
1816-1985. Alzey 1985.
25 ORP Pfalz-Hessen/Abt.II Wirtschaft und Verkehr: Hoffmann, 20.8.1945; IHK LU 33.
26 IHK Mainz: "Richtlinien zur Behandlung der Parteigenossen in der Wirtschaft"; die IHK Ludwigshafen
meldete Fehlanzeige; IHK LU 33.
27 Ebd.
28 "Regierungspräsident Rheinhessen im Benehmen mit der Militärregierung, übergeben von Herrn Regierungspräsidenten
Ansbach", o.D. (Juli/August 1945); handschriftlicher Vermerk: am 5. September
1945 von Herrn Edgar Giulini an Herrn Femholz übermittelt', IHK LU 33.