Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Rudolf  Schneller  gab  diese  Entnazifizierungsrichtlinien  auf  der  Landrätebesprechung
in  Neustadt  am  18.  September  1945  bekannt.  Auf  derselben  Konferenz  kündigte  Capitaine
  Rene  Schneider  den  baldigen  Erlaß  neuer  Richtlinien  der  Militärregierung
an 23 .

Entnazifizierung  der  Privatwirtschaft  in  Rheinhessen
Im  Regierungsbezirk  Rheinhessen 24  gab  es  bereits  seit  Sommer  1945  spezielle  Entnazifizierungsrichtlinien ­
  für  die  Privatwirtschaft.  Am  20.  August  1945  bat  der  Neustadter
  Oberregierungspräsident  Hans  Hoffmann  die  untergeordneten  Behörden  und
die  Industrie-  und  Handelskammern  in  Ludwigshafen,  Mainz,  Worms  und  Bingen
um  einen  Bericht  über  die  bisherigen  Maßnahmen 25 .  Die  IHK  Mainz  schickte  eine
Abschrift  ihrer  Richtlinien  zur  Behandlung  der  Parteigenossen  in  der  Wirtschaft,  die
am  16.  Juni  1945  durch  die  amerikanische  Militärregierung  genehmigt  worden  waren ­
 26 .  Darin  wurde  die  Notwendigkeit  einer  vorherigen  Entnazifizierung  für  den  wirtschaftlichen ­
  Neuaufbau  betont.  Ein  von  der  IHK  gebildeter  Prüfungsausschuß  unter
dem  Vorsitz  eines  Berufsrichters  übernahm  diese  Aufgabe.  Als  "untragbar"  wurden
folgende  Personen  angesehen:
1.  wer  führend  oder  in  ganz  hervorragender  Weise  in  der  Partei  tätig  war  und
durch  Wort,  Schrift  oder  Tat  für  die  Ausbreitung  nationalsozialistischer
Gedanken  gewirkt  hat,
2.  wer  sich  in  seiner  Parteitätigkeit  eines  in  hohem  Maße  verhetzenden  und
gehässigen  Verhaltens  gegen  seine  Mitbürger  schuldig  gemacht  hat,
3.  wer  durch  Mißbrauch  seiner  Stellung  oder  seines  Einflusses  in  der  Partei
die  Rechte  seiner  Mitbürger  verletzt  hat 27 .
Automatische  Entlassungen  wurden  anhand  der  einzigen  zur  Zeit  vorliegenden  amerikanischen ­
  Richtlinie  (Anweisung  Nr.  3)  vorgenommen.  Geringer  belasteten  Personen ­
  konnte  der  Ausschuß  die  weitere  Berufsausübung  untersagen.  Der  Regierungspräsident ­
  von  Rheinhessen,  Jakob  Steffan,  schickte  eine  Abschrift  seiner  Verordnung
zur  Bereinigung  der  Wirtschaft  von  jeglichem  nationalsozialistischen  Einfluß  an
Hoffmann 28 .  Steffan  hatte  angeordnet,  daß  die  Leiter  industrieller  Firmen
(Vorstandsmitglieder  und  Prokuristen)  durch  die  IHKs  entnazifiziert  werden  sollten.

Oberbürgermeister,  26.6.1945;  Protokoll  der  Ressortbesprechung,  29.6.1945;  LA  SP  H  13/23/42^44.
Hierzu:  Rödel,  Entnazifizierung,  S.  264f.
23  ORP:  Redetext  des  Präsidialdirektors  Schneller,  18.9.1945;  LA  SP  H  13/731/975f.  Siehe  auch:
"Mitteilungen”  Nr.  17,  22.9.1945.  Der  neue  Oberregierungspräsident  Otto  Eichenlaub  übernahm  Anfang ­
  Oktober  1945  diese  Richtlinien;  LA  SP  H  13/7/70.
24  Hierzu:  Hoffmann,  Klaus-Dietrich:  Die  Geschichte  der  Provinz  und  des  Regierungsbezirks  Rheinbessen
  1816-1985.  Alzey  1985.
25  ORP  Pfalz-Hessen/Abt.II  Wirtschaft  und  Verkehr:  Hoffmann,  20.8.1945;  IHK  LU  33.
26  IHK  Mainz:  "Richtlinien  zur  Behandlung  der  Parteigenossen  in  der  Wirtschaft";  die  IHK  Ludwigshafen
meldete  Fehlanzeige;  IHK  LU  33.
27  Ebd.
28  "Regierungspräsident  Rheinhessen  im  Benehmen  mit  der  Militärregierung,  übergeben  von  Herrn  Regierungspräsidenten ­
  Ansbach",  o.D.  (Juli/August  1945);  handschriftlicher  Vermerk:  am  5.  September
1945  von  Herrn  Edgar  Giulini  an  Herrn  Femholz  übermittelt',  IHK  LU  33.
            
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