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Landes gefährden könnte: La preoccupation dominante du Gouverneur et du Sec re-
taire General etant de ne rien faire, ni dans le domaine administratif ni dans le do
maine economique qui soit ä meme d'avoir des incidences quant ä l'organisation
actuelle du pays l8 . Gegenüber Vorwürfen der französischen Presse nahm der Service
Epuration in Baden-Baden Grandval aber in Schutz: Materielle Engpässe und Sach
zwänge behinderten zwar die Entnazifizierung, die Offiziere seien jedoch von ihrer
Notwendigkeit überzeugt 19 .
Die Situation in Hessen-Pfalz 20
Die französische Militärregierung in Neustadt erklärte am 10. Juli 1945 alle in den
letzten Tagen von der amerikanischen Militärregierung ausgesprochenen Entlassun
gen für unwirksam. Damit sollte verhindert werden, daß die zum 7. Juli verkündeten
neuen verschärften amerikanischen Entnazifizierungsregeln wirksam wurden 21 . Die
Entnazifizierungsrichtlinien des Oberregierungspräsidiums Mittelrhein-Saar blieben
vorläufig weiter in Kraft. Am 26. Juni 1945 hatte Präsidialdirektor Emst Walz seinen
Entwurf zur Denazifizierung der Verwaltung den Ressortkollegen vorgestellt. Darin
wurden alle Personen für untragbar erklärt, die zu irgendeinem Zeitpunkt Mitglied
der SS oder vor dem 1. April 1933 Mitglied der NSDAP oder SA gewesen waren.
Weiterhin sollten alle ehemaligen Parteibeamten oder hauptamtlichen Funktionsträ
ger in den NS-Gliederungen und angeschlossenen Verbänden, alle NS-Aktivisten,
Spitzel und Denunzianten entlassen werden. Für Beamte in leitender oder einflußrei
cher Stellung sollten verschärfte Richtlinien gelten: Hier sollte auch eine geringere
politische Belastung oder eine einfache SA-Mitgliedschaft die Entlassung zur Folge
haben. Für alle anderen Parteimitglieder im öffentlichen Dienst galt, daß ihre Erset
zung durch nicht belastete Personen zwar erwünscht war, eine Gefährdung des
Dienstbetriebes aber vermieden werden sollte. Gegen die Entlassung sollte eine Ein
spruchsmöglichkeit im Dienstbeschwerdegang geschaffen werden 22 . Präsidialdirektor
18 CCFA/CAB: Gouraud: Compte-rendu, 21.10.1945. Siehe auch die Reiseberichte von Baumont und
Navarre, 22. u. 27.10.1945; AOFAA DGAP c.232 p.49, c.232 p.48 u. CC POL III K 3 p.44.
19 Es handelte sich dabei um Vorwürfe, die im "Front National", 8.11., und im "Ce Soir", 20.11.1945, ge
gen die Militärregierung in Saarbrücken erhoben worden waren; CCFA/CAB; Amal: "Note sur l'action
d'epuration dans le territoire de la Sarre (Voyage ä Sarrebruck le 23/11/45)"; AOFAA DGAP c.3302
p.89 d.3130-3135. Siehe auch: Grohnert, S. 77ff.
20 Zur Geschichte der Pfalz im Jahr 1945: Quellen zum Neubeginn der Verwaltung im rheinisch-pfälzi
schen Raum unter der Kontrolle der amerikanischen Militärregierung April bis Juli 1945/bearb. von
Hans-Jürgen Wünschei. Mainz 1985. Zur NS-Zeit u.a.: Rothenberger, Karl-Heinz: Die NSDAP in der
Pfalz. Sozialstruktur der Partei nach der Parteistatistik von 1935, in; JWLG 12 (1986), S. 199-212
(siehe auch Anm. 6).
21 Es handelte sich um die USFET-Direktive vom 7. Juli 1945, die u.a. die Entlassung aller Pgs vor dem
I. Mai 1937 vorsah; OMGUS. Denazification. Cumultative Review. Report of the Military Governor
(1.4.47-30.4.48) Nr. 34; AOFAA SEAAA/2 c.2691 p.2. Beim Oberregierungspräsidium waren keine
Entlassungen im betreffenden Zeitraum vorgenommen worden; ORP/Abt. Finanzen: Vermerk,
II. 7.1945; LA SPH 13/7/61.
22 Auf der Sitzung am 29. Juni stimmten die Präsidialdirektoren dem Entwurf zu; ORP Mittelrhein-
Saar/Abt.lV: "Denazifizierung der Verwaltung"; Schreiben an die Regierungspräsidenten, Landräte u.