Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Landes  gefährden  könnte:  La  preoccupation  dominante  du  Gouverneur  et  du  Sec  retaire
  General  etant  de  ne  rien  faire,  ni  dans  le  domaine  administratif  ni  dans  le  domaine ­
  economique  qui  soit  ä  meme  d'avoir  des  incidences  quant  ä  l'organisation
actuelle  du  pays l8 .  Gegenüber  Vorwürfen  der  französischen  Presse  nahm  der  Service
Epuration  in  Baden-Baden  Grandval  aber  in  Schutz:  Materielle  Engpässe  und  Sachzwänge ­
  behinderten  zwar  die  Entnazifizierung,  die  Offiziere  seien  jedoch  von  ihrer
Notwendigkeit  überzeugt 19 .

Die  Situation  in  Hessen-Pfalz 20
Die  französische  Militärregierung  in  Neustadt  erklärte  am  10.  Juli  1945  alle  in  den
letzten  Tagen  von  der  amerikanischen  Militärregierung  ausgesprochenen  Entlassungen ­
  für  unwirksam.  Damit  sollte  verhindert  werden,  daß  die  zum  7.  Juli  verkündeten
neuen  verschärften  amerikanischen  Entnazifizierungsregeln  wirksam  wurden 21 .  Die
Entnazifizierungsrichtlinien  des  Oberregierungspräsidiums  Mittelrhein-Saar  blieben
vorläufig  weiter  in  Kraft.  Am  26.  Juni  1945  hatte  Präsidialdirektor  Emst  Walz  seinen
Entwurf  zur  Denazifizierung  der  Verwaltung  den  Ressortkollegen  vorgestellt.  Darin
wurden  alle  Personen  für  untragbar  erklärt,  die  zu  irgendeinem  Zeitpunkt  Mitglied
der  SS  oder  vor  dem  1.  April  1933  Mitglied  der  NSDAP  oder  SA  gewesen  waren.
Weiterhin  sollten  alle  ehemaligen  Parteibeamten  oder  hauptamtlichen  Funktionsträger ­
  in  den  NS-Gliederungen  und  angeschlossenen  Verbänden,  alle  NS-Aktivisten,
Spitzel  und  Denunzianten  entlassen  werden.  Für  Beamte  in  leitender  oder  einflußreicher ­
  Stellung  sollten  verschärfte  Richtlinien  gelten:  Hier  sollte  auch  eine  geringere
politische  Belastung  oder  eine  einfache  SA-Mitgliedschaft  die  Entlassung  zur  Folge
haben.  Für  alle  anderen  Parteimitglieder  im  öffentlichen  Dienst  galt,  daß  ihre  Ersetzung ­
  durch  nicht  belastete  Personen  zwar  erwünscht  war,  eine  Gefährdung  des
Dienstbetriebes  aber  vermieden  werden  sollte.  Gegen  die  Entlassung  sollte  eine  Einspruchsmöglichkeit ­
  im  Dienstbeschwerdegang  geschaffen  werden 22 .  Präsidialdirektor

18  CCFA/CAB:  Gouraud:  Compte-rendu,  21.10.1945.  Siehe  auch  die  Reiseberichte  von  Baumont  und
Navarre,  22.  u.  27.10.1945;  AOFAA  DGAP  c.232  p.49,  c.232  p.48  u.  CC  POL  III  K  3  p.44.
19  Es  handelte  sich  dabei  um  Vorwürfe,  die  im  "Front  National",  8.11.,  und  im  "Ce  Soir",  20.11.1945,  gegen ­
  die  Militärregierung  in  Saarbrücken  erhoben  worden  waren;  CCFA/CAB;  Amal:  "Note  sur  l'action
d'epuration  dans  le  territoire  de  la  Sarre  (Voyage  ä  Sarrebruck  le  23/11/45)";  AOFAA  DGAP  c.3302
p.89  d.3130-3135.  Siehe  auch:  Grohnert,  S.  77ff.
20  Zur  Geschichte  der  Pfalz  im  Jahr  1945:  Quellen  zum  Neubeginn  der  Verwaltung  im  rheinisch-pfälzischen ­
  Raum  unter  der  Kontrolle  der  amerikanischen  Militärregierung  April  bis  Juli  1945/bearb.  von
Hans-Jürgen  Wünschei.  Mainz  1985.  Zur  NS-Zeit  u.a.:  Rothenberger,  Karl-Heinz:  Die  NSDAP  in  der
Pfalz.  Sozialstruktur  der  Partei  nach  der  Parteistatistik  von  1935,  in;  JWLG  12  (1986),  S.  199-212
(siehe  auch  Anm.  6).
21  Es  handelte  sich  um  die  USFET-Direktive  vom  7.  Juli  1945,  die  u.a.  die  Entlassung  aller  Pgs  vor  dem
I.  Mai  1937  vorsah;  OMGUS.  Denazification.  Cumultative  Review.  Report  of  the  Military  Governor
(1.4.47-30.4.48)  Nr.  34;  AOFAA  SEAAA/2  c.2691  p.2.  Beim  Oberregierungspräsidium  waren  keine
Entlassungen  im  betreffenden  Zeitraum  vorgenommen  worden;  ORP/Abt.  Finanzen:  Vermerk,
II.  7.1945;  LA  SPH  13/7/61.
22  Auf  der  Sitzung  am  29.  Juni  stimmten  die  Präsidialdirektoren  dem  Entwurf  zu;  ORP  Mittelrhein-Saar/Abt.lV:
  "Denazifizierung  der  Verwaltung";  Schreiben  an  die  Regierungspräsidenten,  Landräte  u.
            
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