Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Amtsinhaber  geflohen  oder  befand  sich  bei  der  Wehrmacht.  Da  fast  alle  Polizeibeamten ­
  mit  den  deutschen  Truppen  geflohen  waren,  mußte  die  Militärregierung  Hilfskräfte ­
  ernennen.  In  ihren  Berichten  vom  ersten  Besetzungstag  meldete  die  Mehrheit
der  Offiziere,  daß  ihnen  nur  sehr  wenige  örtliche  Antifaschisten  genannt  worden
seien 18 .  Zum  Leiter  der  Militärregierung  für  den  "District  Palatinat"  wurde  General
Bouley  ernannt,  der  spätere  Delegue  Superieur  von  Hessen-Pfalz;  Chef  des  5 e  Bureau ­
  wurde  Lieutenant-Colonel  Thiallet 19 .
Die  Militärregierung  des  Kreises  Landau  erließ  am  24.  Mai  1945  eine  erste  Entnazifizierungsanweisung. ­
  Es  handelte  sich  dabei  um  eine  Abschrift  der  Anweisung  Nr.  3
der  US-Militärregierung,  die  speziell  für  die  Entnazifizierung  der  Finanzunternehmen ­
  entworfen  worden  war,  aber  auch  in  anderen  Verwaltungsbereichen  angewandt
wurde 20 .  Die  Bestimmungen  der  Anweisung  Nr.  3  unterschieden  sich  in  einigen
Punkten  vom  SHAEF-Handbook:  Angehörige  der  Allgemeinen  SS  wurden  von  der
Waffen-SS  unterschieden,  und  bei  der  SA  galt  als  neue  Grenze  der  Rang  des  Unterscharführers, ­
  bei  der  HJ  der  des  Stammführers.
Tabelle  5:
Automatische  Entlassungsliste  Kreis  Landau,  24.  Mai  1945  (Anweisung  Nr.  3):
Kategorie  Rang,  bzw.  Posteninhaber  (einschließlich  und  höher)

Gestapo  und  SD
NSDAP

NS-Gliederungen:
-  Allgemeine  SS
-  Waffen-SS
-SA
-  HJ  und  BDM
-  NSKK  und  NSFK
RAD

alle  Mitglieder
Mitglieder  vor  dem  1.  April  1933;
Parteibeamte  (auch  der  angeschlossenen  Verbänden  und
betreuten  Organisationen)
Mitglieder  vor  dem  1.  April  1933;
Offiziere  und  Unteroffiziere
Unterscharführer
Mitglieder  vor  dem  1.  April  1933;  Unterscharführer
Stammführer  bzw.  Mädelringführerin
Mitglieder  vor  dem  1.  April  1933;  alle  Offiziere
Arbeitsführer

18  Eine  Anzahl  dieser  Premier  Rapport  -  ä  foumir  le  jour  de  ient  ree  befindet  sich  in:  AOFAA  SEAAA  2
c.2669  p.4.  In  diesen  Berichten,  die  jeweils  vom  5e  Bureau  des  Truppenverbandes  anzufertigen  waren,
wurden  Fragen  nach  der  Verwaltung  (Bürgermeister.  Polizei,  Antifaschisten),  Bevölkerung,  Zerstörungen, ­
  Emährungslage,  Gesundheit,  Wirtschaftsbetriebe  und  Finanzen  gestellt.  Als  Beispiel  der  Bericht
über  Germersheim:  l&re  Armee  Fran^./2e  Div.  Marocaine  (D.I.M.)/5e  Bureau:  Premier  Rapport,
31.3.1945.
19  l&re  Armee  Fran^./GM  du  district  du  Palatinat/EM/5e  Bureau:  Note  de  Service,  19.5.1945;  AOFAA
SEAAA  2  c.2669  p.4.
MGAB-1  (3):  Military  Government.  Finance  Section:  Instructions  to  financial  institutions,  No  3  and
Government  Financial  Agencies  (Personnel)  (fünf  Seiten);  Kreis  Landau:  Militärregierung  an  die  Bürgermeister, ­
  24.5.1945;  LA  SP  V  52/219.  Im  Regierungsbezirk  Koblenz  galt  dieselbe  Anweisung  unter
der  amerikanischen  Besatzung:  Regierungspräsident  Boden  an  alle  Regierungs-  und  Forstkassen  des
Bezirks,  16.6.1945;  LHA  KO  441/45570.
            
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