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Amtsinhaber geflohen oder befand sich bei der Wehrmacht. Da fast alle Polizeibeamten
mit den deutschen Truppen geflohen waren, mußte die Militärregierung Hilfskräfte
ernennen. In ihren Berichten vom ersten Besetzungstag meldete die Mehrheit
der Offiziere, daß ihnen nur sehr wenige örtliche Antifaschisten genannt worden
seien 18 . Zum Leiter der Militärregierung für den "District Palatinat" wurde General
Bouley ernannt, der spätere Delegue Superieur von Hessen-Pfalz; Chef des 5 e Bureau
wurde Lieutenant-Colonel Thiallet 19 .
Die Militärregierung des Kreises Landau erließ am 24. Mai 1945 eine erste Entnazifizierungsanweisung.
Es handelte sich dabei um eine Abschrift der Anweisung Nr. 3
der US-Militärregierung, die speziell für die Entnazifizierung der Finanzunternehmen
entworfen worden war, aber auch in anderen Verwaltungsbereichen angewandt
wurde 20 . Die Bestimmungen der Anweisung Nr. 3 unterschieden sich in einigen
Punkten vom SHAEF-Handbook: Angehörige der Allgemeinen SS wurden von der
Waffen-SS unterschieden, und bei der SA galt als neue Grenze der Rang des Unterscharführers,
bei der HJ der des Stammführers.
Tabelle 5:
Automatische Entlassungsliste Kreis Landau, 24. Mai 1945 (Anweisung Nr. 3):
Kategorie Rang, bzw. Posteninhaber (einschließlich und höher)
Gestapo und SD
NSDAP
NS-Gliederungen:
- Allgemeine SS
- Waffen-SS
-SA
- HJ und BDM
- NSKK und NSFK
RAD
alle Mitglieder
Mitglieder vor dem 1. April 1933;
Parteibeamte (auch der angeschlossenen Verbänden und
betreuten Organisationen)
Mitglieder vor dem 1. April 1933;
Offiziere und Unteroffiziere
Unterscharführer
Mitglieder vor dem 1. April 1933; Unterscharführer
Stammführer bzw. Mädelringführerin
Mitglieder vor dem 1. April 1933; alle Offiziere
Arbeitsführer
18 Eine Anzahl dieser Premier Rapport - ä foumir le jour de ient ree befindet sich in: AOFAA SEAAA 2
c.2669 p.4. In diesen Berichten, die jeweils vom 5e Bureau des Truppenverbandes anzufertigen waren,
wurden Fragen nach der Verwaltung (Bürgermeister. Polizei, Antifaschisten), Bevölkerung, Zerstörungen,
Emährungslage, Gesundheit, Wirtschaftsbetriebe und Finanzen gestellt. Als Beispiel der Bericht
über Germersheim: l&re Armee Fran^./2e Div. Marocaine (D.I.M.)/5e Bureau: Premier Rapport,
31.3.1945.
19 l&re Armee Fran^./GM du district du Palatinat/EM/5e Bureau: Note de Service, 19.5.1945; AOFAA
SEAAA 2 c.2669 p.4.
MGAB-1 (3): Military Government. Finance Section: Instructions to financial institutions, No 3 and
Government Financial Agencies (Personnel) (fünf Seiten); Kreis Landau: Militärregierung an die Bürgermeister,
24.5.1945; LA SP V 52/219. Im Regierungsbezirk Koblenz galt dieselbe Anweisung unter
der amerikanischen Besatzung: Regierungspräsident Boden an alle Regierungs- und Forstkassen des
Bezirks, 16.6.1945; LHA KO 441/45570.