Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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-  es  wurde  jetzt  zwischen  den  Angehörigen  der  Waffen-SS  und  der  Allgemeinen  SS
unterschieden;  bei  letzterer  waren  alle  Unteroffiziere  und  Offiziere  sofort  zu  entlassen; ­

-  für  die  HJ  galt  als  neue  Grenze  der  Rang  eines  Stammführers  und  bei  der  NSKK
und  NSFK  der  eines  Truppführers 13 .
1.2.  Das  5 e  Bureau  der  f CTC  Armee  Frangaise
Die  französischen  Kampfverbände  der  D re  Armee  Fran^aise  unter  General  de  Lattre
de  Tassigny  unterstanden  dem  Oberbefehl  der  6.  amerikanischen  Armeegruppe.  Für
die  Verwaltung  der  besetzten  Gebiete  war  das  5 e  Bureau  zuständig.  Sein  Leiter  war
Lieutenant-Colonel  Jean  Robert  Thomazo 14 .  Auf  einem  AMFA-Lehrgang  in  Paris
erläuterte  er  seinen  Zuständigkeitsbereich:  Seine  Offiziere  dienten  dem  General
Commandant  de  1’Armee  als  technische  Berater  in  allen  Fragen  der  Besatzungsverwaltung, ­
  leiteten  und  koordinierten  die  Arbeit  der  einzelnen  Detachements  der
Militärregierung  und  hielten  die  Verbindung  zu  den  anderen  Armeegruppen  aufrecht ­
 15 .  Am  1.  April  1945  gratulierte  der  Leiter  der  Abteilung  G  5  der  6.  Armeegruppe, ­
  Colonel  Henry  Parkmann,  der  Section  Allemagne  des  5 e  Bureau  zum  erfolgreichen ­
  Arbeitsbeginn:  Die  französische  Armee  hatte  die  ersten  deutschen  Gebiete  in
Besitz  genommen 16 .
1.3.  Die  französische  Besetzung  der  Südpfalz
In  der  Zeit  vom  30.  März  bis  1.  April  1945  rückten  französische  Truppenverbände  in
die  vier  südpfälzischen  Landkreise  Speyer,  Germersheim,  Landau  und  Bergzabern
ein 17 .  Ihr  erstes  Interesse  galt  der  Wiederherstellung  von  Ruhe  und  Ordnung  und  der
Sicherstellung  der  Versorgung  von  Bevölkerung  und  Besatzungstruppen.  Die  angetroffenen ­
  Bürgermeister  waren  zum  Teil  bereits  durch  amerikanische  Sicherheitsoffiziere ­
  ausgewechselt,  zum  Teil  auch  im  Amt  bestätigt  worden.  Oft  war  der  eigentliche

13  Ebd.
14  lere  Armee  Fran<j./5e  Bureau:  Note  de  Service,  25.2.1945;  AOFAA  SEAAA  2  c.2669  p.4.
15  Diese  "detachements  d’administration"  unterteilten  sich  je  nach  Bedeutung  ihres  Zuständigkeitsbereiches ­
  in  fünf  Typen:  E  für  die  Länder-,  F  und  G  für  die  Regierungsbezirksebene  und  H  und  I  für  die
Stadt-  und  Landkreise;  AMFA:  "Le  Gouvernement  Militaire  de  l'Allemagne  ä  l'echelon  Armee",  Vortrag ­
  von  Thomazo;  AOFAA  DG  AP  c.1616  p.80  d.  125.
16  6.  Armeegruppe  G  5  APO  23:  Parkmann  an  Thomazo,  1.4.1945.  Das  5e  Bureau  gab  am  22.  April  1945
die  Instructions  aux  officiers  du  Gouvernement  Militaire  sur  les  questions  d'Administration  Generale
heraus  und  sorgte  für  die  Veröffentlichung  der  alliierten  Bekanntmachungen  und  Gesetze;  AOFAA
SEAAA  2  c.2669  p.4  und  DGAP  c.232  p.44  d.80.  Am  29.  April  1945  hatte  die  französische  Armee
ganz  Baden  unter  ihrer  Kontrolle.  General  de  Lattre  de  Tassigny  richtete  sein  Hauptquartier  in  Lindau
ein;  Grohnert,  S.  15ff.;  Wolfrum,  Französische  Besatzungspolitik,  S.  33f.  Beschreibungen  der  ersten
Phase  der  Besatzungszeit  finden  sich  in:  Der  deutsche  Südwesten  zur  Stunde  Null.  Zusammenbruch
und  Neuanfang  im  Jahr  1945  in  Dokumenten  und  Bildem/bearb.  von  Hansmartin  Schwarzmaier.  Karlsruhe ­
  1975;  Thies,  Jochen  und  Kurt  von  Daak:  Südwestdeutschland.  Stunde  Null.  Die  Geschichte  der
französischen  Besatzungszone  1945  bis  1948.  Ein  Text/Bild-Band.  Düsseldorf  1979.
17  Zu  den  Kampfhandlungen:  CSTO:  "Ce  que  tout  soldat  doit  savoir  sur  l'Allemagne",  o.O.u.J.  (1947),
S.  21  ff.;  AOFAA  DGAP  c.1906  p.316.
            
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