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- es wurde jetzt zwischen den Angehörigen der Waffen-SS und der Allgemeinen SS
unterschieden; bei letzterer waren alle Unteroffiziere und Offiziere sofort zu ent
lassen;
- für die HJ galt als neue Grenze der Rang eines Stammführers und bei der NSKK
und NSFK der eines Truppführers 13 .
1.2. Das 5 e Bureau der f CTC Armee Frangaise
Die französischen Kampfverbände der D re Armee Fran^aise unter General de Lattre
de Tassigny unterstanden dem Oberbefehl der 6. amerikanischen Armeegruppe. Für
die Verwaltung der besetzten Gebiete war das 5 e Bureau zuständig. Sein Leiter war
Lieutenant-Colonel Jean Robert Thomazo 14 . Auf einem AMFA-Lehrgang in Paris
erläuterte er seinen Zuständigkeitsbereich: Seine Offiziere dienten dem General
Commandant de 1’Armee als technische Berater in allen Fragen der Besatzungs
verwaltung, leiteten und koordinierten die Arbeit der einzelnen Detachements der
Militärregierung und hielten die Verbindung zu den anderen Armeegruppen auf
recht 15 . Am 1. April 1945 gratulierte der Leiter der Abteilung G 5 der 6. Armee
gruppe, Colonel Henry Parkmann, der Section Allemagne des 5 e Bureau zum erfolg
reichen Arbeitsbeginn: Die französische Armee hatte die ersten deutschen Gebiete in
Besitz genommen 16 .
1.3. Die französische Besetzung der Südpfalz
In der Zeit vom 30. März bis 1. April 1945 rückten französische Truppenverbände in
die vier südpfälzischen Landkreise Speyer, Germersheim, Landau und Bergzabern
ein 17 . Ihr erstes Interesse galt der Wiederherstellung von Ruhe und Ordnung und der
Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Besatzungstruppen. Die ange
troffenen Bürgermeister waren zum Teil bereits durch amerikanische Sicherheitsoffi
ziere ausgewechselt, zum Teil auch im Amt bestätigt worden. Oft war der eigentliche
13 Ebd.
14 lere Armee Fran<j./5e Bureau: Note de Service, 25.2.1945; AOFAA SEAAA 2 c.2669 p.4.
15 Diese "detachements d’administration" unterteilten sich je nach Bedeutung ihres Zuständigkeitsberei
ches in fünf Typen: E für die Länder-, F und G für die Regierungsbezirksebene und H und I für die
Stadt- und Landkreise; AMFA: "Le Gouvernement Militaire de l'Allemagne ä l'echelon Armee", Vor
trag von Thomazo; AOFAA DG AP c.1616 p.80 d. 125.
16 6. Armeegruppe G 5 APO 23: Parkmann an Thomazo, 1.4.1945. Das 5e Bureau gab am 22. April 1945
die Instructions aux officiers du Gouvernement Militaire sur les questions d'Administration Generale
heraus und sorgte für die Veröffentlichung der alliierten Bekanntmachungen und Gesetze; AOFAA
SEAAA 2 c.2669 p.4 und DGAP c.232 p.44 d.80. Am 29. April 1945 hatte die französische Armee
ganz Baden unter ihrer Kontrolle. General de Lattre de Tassigny richtete sein Hauptquartier in Lindau
ein; Grohnert, S. 15ff.; Wolfrum, Französische Besatzungspolitik, S. 33f. Beschreibungen der ersten
Phase der Besatzungszeit finden sich in: Der deutsche Südwesten zur Stunde Null. Zusammenbruch
und Neuanfang im Jahr 1945 in Dokumenten und Bildem/bearb. von Hansmartin Schwarzmaier. Karls
ruhe 1975; Thies, Jochen und Kurt von Daak: Südwestdeutschland. Stunde Null. Die Geschichte der
französischen Besatzungszone 1945 bis 1948. Ein Text/Bild-Band. Düsseldorf 1979.
17 Zu den Kampfhandlungen: CSTO: "Ce que tout soldat doit savoir sur l'Allemagne", o.O.u.J. (1947),
S. 21 ff.; AOFAA DGAP c.1906 p.316.