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Tabelle 4:
SHAEF-Handbook: Automatische Entlassungen (Auszüge):
Kategorie Rang, bzw. Posteninhaber (einschließlich und höher)
alle Mitglieder
Mitglieder vor 1933; Parteibeamte: Kreishauptstellenleiter,
alle Bereichsleiter und Parteibeamte in den
angeschlossenen Verbänden
Mitglieder vor 1933; Unterscharführer
Mitglieder vor 1933; Scharführer
Bannführer 8
holders of commissioned rank
Arbeitsführer
Oberstleutnant
zivile und militärische Behördenleiter in den besetzten
Gebieten, höhere Beamte von der Reichs- bis zur Kreisebene,
Regierungspräsidenten, Landräte und Oberbürgermeister
(in Städten mit mehr als 100.000 Einwohnern)
Präsidenten und führende Mitarbeiter der Reichswirtschaftskammer,
der Reichs- und Wirtschaftsgruppen
und alle Wehrwirtschaftsführer 9
Am 10. Mai 1945 bestätigte die Abteilung G 5 der 6. Armeegruppe, daß die Bestimmungen
des SHAEF-Handbooks auch über die Kapitulation hinaus Geltung besäßen
10 . Einen Monat später, im Juni 1945, überreichte sie der l fere Armee Fran^aise
neue Richtlinien zur Entnazifizierung, die bereits am 24. März vom SHAEF verabschiedet
worden waren 11 . Die SHAEF-Direktive: Removal from Office of Nazis
and German Militarists umfaßte eine umfangreiche Liste von Personenkategorien,
die automatisch zu entlassen waren (Mandatory Removal Categories mit 182 Punkten)
und eine Liste derer, bei denen eine Entlassung in Erwägung gezogen werden
sollte (Discretionary Removal Categories) 12 . Die erste Liste war eine Wiederholung
der Bestimmungen des SHAEF-Handbooks; einige wenige Punkte hatten sich geändert:
Gestapo und SD
NSDAP
NS-Gliederungen:
- Waffen-SS und
Allgemeine SS
-SA
-HJ
- NSKK und NSFK
RAD
Polizei
Beamte
Wirtschaft
8 Dem SHAEF-Handbook war bei den Rängen der HJ eine Verwechslung unterlaufen: Während bei Internierungen
die Grenze beim Stammführer (Major) lag, sollten alle Personen ab dem Bannführer
(Oberst) automatisch entlassen werden.
9 Ebd. Section V Table D (eine Rangtabelle befindet sich im Anhang des Buches).
10 6th Army Group G 5: General Devers an First French Army, 10.5.1945; AOFAA SEAAA 2 c.2669
p.4.
11 6th Army Group Headquarter APO 23: AG 014.13/3 E-O: Major General David G. Barr an de Lattre
de Tassigny, 12.6.1945; AOFAA SEAAA 2 c.2669 p.4.
12 SHAEF AG 014.1.-1 (Germany) GE-AGM: "Removal from Office of Nazis and German Militarists”,
24.3.1945. Die Direktive war erst am 24. April 1945 an die 6. Armeegruppe geschickt worden; AOFAA
SEAAA 2 c.2669 p.4.