Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

51

listischen  Politik  im  Elsaß  und  Lothringen  -  relativ  geringen  Umfang  der
Ausweisungen  darf  nicht  vergessen  werden,  daß  allein  die  Drohung  mit  einer  Ausweisung ­
  für  einen  starken  Anpassungsdruck  sorgte.  Darin  sahen  manche  Zeitgenossen ­
  sogar  den  einzigen  Zweck  dieser  Maßnahmen:  Die  Ausweisung,  vor  der  wir
alle  gezittert  haben,  die  Furcht  und  Schrecken  verbreitete  (so  Heinrich  Schneider)
und  die  für  die  Atmosphäre  eines  Militärregimes  gesorgt  habe 101 .
Die  Jahre  nach  1947  -  veränderte  Rahmenbedingungen
Ende  des  Jahres  1947  änderten  sich  die  politischen  Rahmenbedingungen  für  die
Ausweisungspolitik.  Die  Verfassung  des  Saarlandes  hatte  in  ihrem  Grundrechtsteil
die  Ausweisung  von  Saarländern  verboten:  Kein  Saarländer  darf  aus  dem  Saarland
ausgewiesen  werden  l02 .  Die  Militärregierung  stellte  sich  auf  die  neue  Situation  ein.
Verwaltungschef  Parisot  wehrte  sich  gegen  die  Überstellung  außerhalb  des  Landes
internierter  Saarländer  mit  dem  Hinweis,  daß  eine  Ausweisung  nicht  mehr  möglich
sei:  ...  par  suite  du  rattachement  economique  imminent  et  de  l'entree  en  vigueur  du
nouveau  Statut  politique  de  la  Sarre,  dans  l'impossibilite  de  les  expulser  et  dans
l'obligation  de  conserver  en  Sarre  des  elements  hostiles  ä  notre  politique  et  par  consequent
  indesirables  103 .
Die  Ausweisungsmaßnahmen  der  Jahre  1946/47  blieben  auch  weiterhin  in  der  alleinigen ­
  Zuständigkeit  der  Militärregierung  beziehungsweise  des  Hohen  Kommissariats. ­
  Die  saarländische  Regierung  erreichte  aber  in  mehrjährigen  Verhandlungen  die
Rücknahme  des  größten  Teils  der  Ausweisungsbefehle.  Bis  Januar  1950  wurde  1.200
Personen  die  Rückkehr  in  das  Saarland  erlaubt.  Amnestiegesuche  von  Nicht-Saarländern ­
  sowie  von  Saarländern  mit  SD-  oder  Gestapovergangenheit  hatten  dagegen
keinen  Erfolg 104 .  Im  April  1951  wurde  nach  Mitteilung  des  Hohen  Kommissariats
noch  bei  193  Familien  der  Ausweisungsbefehl  aufrechterhalten 105 .
Das  Recht  des  Hohen  Kommissariats,  Nicht-Saarländern  die  Aufenthaltserlaubnis  zu
entziehen,  erlosch  mit  dem  Inkrafttreten  des  Aufenthaltsgesetzes  am  6.  November

wurde  als  Gesamtzahl  auch  1.786  oder  2.171  Personen  genannt.  Die  Zahl  1.786,  die  den  eigenen
Schätzungen  näherkommt,  stammt  aus  der  Broschüre:  La  Documentation  Fran9aise:  Notes  documentaires
  et  Stüdes  Nr.  991:  "Trois  ans  de  presence  fran^aise  en  Sarre",  13.9.1948,  S.  17.
101  Beckmann,  Wahlmanöver,  S.  118f.;  Schneider,  Das  Wunder,  S.  49.  Den  MRS-Mitgliedem  wurde  vorgeworfen, ­
  als  "Jagdhunde"  für  die  Besatzungsmacht  tätig  geworden  zu  sein;  ebd.
102  Art.  II  Abs.  2  der  Verfassung  des  Saarlandes,  15.12.1947;  ABl-Saar  Nr.  67/47  (17.12.1947),
S.  1077-1092,  hier  S.  1079.  Zur  Verfassungsgeschichte  des  Saarlandes:  Sander,  Michael:  Die  Entstehung; ­
  Ders.:  Die  Verfassung  des  Saarlandes:  Politische  Planung  und  politischer  Erfolg  Frankreichs,  in:
Die  Saar  1945-1955,  S.  237-252;  Stöber,  Robert  (Pseudonym  Heinrich  Schneider):  Die  saarländische
Verfassung  vom  15.12.1947  und  ihre  Entstehung.  Sitzungsprotokolle  der  Verfassungskommission,  der
Gesetzgebenden  Versammlung  des  Saarlandes  (Landtag)  und  des  Verfassungsausschusses.  Köln  1952.
103  GMSA/DAA/IC  9509:  Grandval  an  Laffon,  4.11.1947;  AOFAA  DG  AP  c.232  p.48.  Siehe  auch  das
Kapitel  F.2.1.
104  Grandval,  13.1.1950  (Anm.  100),  u.  Ministerpräsident  Hoffmann  an  Ministerialdirigent  Kihm,
9.1.1950;  LA  SB  SK  738.
105  HCAA:  "Aide-memoire  fran9ai.se  adress6  ä  Adenauer  par  l'intermediaire  du  Secrdtariat  General  Alltee", ­
  Bad  Godesberg,  2.4.1951;  AP  GG  d.7-U.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.