Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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comme  incapables,  malgre  tous  les  efforts  qui  pourront  etre  tentes,  d'etre  gagnes  aux
idees  democratiques 95 .  Es  gebe  außerdem  nicht  nur  eine  saarländische  öffentliche
Meinung,  sondern  auch  eine  interessierte  Öffentlichkeit  in  Frankreich.  Diese  würde
es  nicht  verstehen,  daß  die  materiellen  Vorteile,  die  sich  aus  der  wirtschaftlichen  Angliederung ­
  der  Saar  an  Frankreich  für  die  dort  lebenden  Personen  ergeben  werden,
auch  denjenigen  zugute  kämen,  die  keine  Saarländer  seien  beziehungsweise  sogar  für
die  Verbrechen  des  NS-Regimes  verantwortlich  gewesen  waren 96 .  Die  angeordneten
Ausweisungen  würden  die  letzten  ihrer  Art  sein;  wenn  es  in  Zukunft  noch  einzelne
Ausweisungen  gebe,  dann  nur  für  Delikte,  die  nach  diesem  Datum  begangen  werden
(//  ne  s'agirait  que  de  sanctions  ä  l'egard  d'actes  d'hostilite  precis  et  posterieurs  ä  ce
jour) 97 .  Bei  offensichtlichen  Fehlurteilen  sagte  Grandval  eine  Überprüfung  zu.  In  den
nächsten  Tagen  wurden  die  Gesuche  der  Parteien  und  Kirchen  von  der  Militärregierung ­
  entgegengenommen  und  auf  ihre  Stichhaltigkeit  hin  überprüft.  Kirchenrat  Wehr
berichtete,  daß  nach  Beendigung  seines  Gesprächs  mit  Grandval  sämtliche  Kreisdelegierten ­
  im  Vorraum  gewartet  hätten,  um  die  Ausweisungslisten  durchzusehen.  Er
selbst  habe  Grandval  später  zwei  Listen  von  Personen  mit  der  Bitte  um  Rücknahme
der  Ausweisungsbefehle  überreicht 98  99 .
Am  23.  Juni  meldete  die  Militärregierung,  daß  die  Ausweisungen  bereits  in  Vergessenheit ­
  geraten  seien:  Dix  jours  apres  les  expulsions,  celles-ci  paraissent  dejä
entrees  dans  l'oubli,  et  la  population  un  instant  troublee  et  inquiete  semble  rapidement ­
  retrouver  son  calme  99  Im  Gegensatz  zur  ersten  Ausweisungsaktion  vom  2.  Juli
1946,  bei  der  die  "Entpreußung"  im  Vordergrund  gestanden  hatte,  war  für  die  Ausweisungen ­
  des  Jahres  1947  die  Entnazifizierung  maßgeblich.  Es  wurden  vor  allem
nicht-saarländische  Nationalsozialisten  ausgewiesen.  Aufgrund  der  Rücknahmen  bei
den  anderen  Personenkategorien  steigerte  sich  allerdings  der  Anteil  der
"Verdächtigen"  auf  ein  Drittel  des  Gesamtumfanges.  Insgesamt  wurden  in  den  Jahren
1946/47  von  der  französischen  Militärregierung  1.820  Personen  ausgewiesen;  der
größere  Teil  in  den  beiden  Ausweisungsaktionen  vom  Juli  1946  (450  Personen)  und
Juni  1947  (1.058  Personen).  Daneben  erfolgten  noch  einzelne  Ausweisungen  von  94
Familien,  die  312  Personen  umfaßten 100 .  Über  den  -  im  Vergleich  zur  nationalsozia95 ­

  Grandval,  10.6.1947  (Anm.  81).  Die  Antwortschreiben  an  die  anderen  Parteiführer  hatten  den  gleichen
Inhalt;  MAE  NANTES  Cab.Pol.  81/62-64  u.  LA  SB  VK  211.
96  Ebd.  Siehe  auch  die  Mitteilung  der  Militärregierung  in  der  "Saarbrücker  Zeitung"  Nr.  71/47
(19.6.1947),  S.  2.
97  Ebd.
98  Kirchenrat  Wehr:  Bericht  über  sein  Treffen  mit  Grandval  am  9.  Juni  1947;  AEKSB  08-5/3-2.  Der  ehemalige ­
  Kreisdelegierte  Tersac  bestätigte  mir  im  Juni  1990,  daß  direkte  Verhandlungen  zwischen  Parteiführern ­
  und  der  Militärregierung  über  die  Rücknahme  (oder  Bestätigung)  einzelner  Ausweisungen
stattgefunden  hatten.
99  GMSA/CAB/POL  510:  Grandval  an  Laffon,  23.6.1947;  AOFAA  CC  POL  III  K  3  p.44.  Laffon  meldete
Paris  die  erfolgreich  abgeschlossene  Aktion;  CCFA/SUR  316:  Laffon  an  das  CGAAA,  5.7.1947;  AOFAA ­
  SEAAA  1/3  p.61.
100  Ich  stütze  mich  dabei  auf  die  Aufstellung  des  Hohen  Kommissariats  vom  13.  Januar  1950,  die  allerdings, ­
  was  die  erste  Aktion  1946  angeht,  korrigiert  werden  muß:  Statt  801  wurden  nur  450  Personen
ausgewiesen  (801  war  die  ursprünglich  geplante  Zahl);  HCRFS/CAB/POL  2429:  Hoher  Kommissar
Grandval  an  Bidault,  13.1.1950;  MAE  Z  EU/Sarre  1949-55  d.99/113-120.  Von  französischer  Seite
            
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