Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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nicht-saarländischer  Wehrwirtschaftsführer  und  die  Ehefrau  eines  Internierten 43 .
Auch  der  Generaldirektor  und  der  Betriebschef  der  Pfalzwerke  Homburg  gehörten  zu
den  Ausgewiesenen.  Beiden  war  zuvor  durch  den  Epurationsbescheid  die  Sanktion
"Entlassung  ohne  Pension"  auferlegt  worden 44 .
Insgesamt  gesehen  war  der  ausschlaggebende  Faktor  bei  der  ersten  Ausweisungsaktion ­
  nicht  so  sehr  die  nationalsozialistische  Haltung  des  einzelnen,  als  vielmehr  die
von  der  Militärregierung  vermutete  antifranzösisch-preußische  Einstellung  und  Herkunft. ­
  Die  Militärregierung  stützte  sich  bei  der  Auswahl  der  Betroffenen  auf  die  Ergebnisse ­
  der  Entnazifizierungsverfahren,  auf  Informationen  aus  der  Bevölkerung  und
auf  eigene  Erkenntnisse.  Bezeichnend  für  die  erste  Ausweisungsaktion  sind  die  hohen ­
  Zahlen  für  die  Stadt  Saarbrücken,  die  deren  Funktion  als  Verwaltungszentrum
mit  einer  großen  (preußischen)  Beamtenschaft  widerspiegeln.
Reaktionen  auf  die  Ausweisungsaktion  vom  2.  Juli  1946
Die  Ausweisungsaktion  des  2.  Juli  rief  in  der  Bevölkerung  kaum  Proteste  hervor,
...  ne  provoqua  qu'une  emotion  passagere  et  ne  souleva  aucun  incident  serieux,  wie
die  Sürete  in  ihrem  Monatsbericht  vermerkte.  Die  Saarländer  seien  zu  stark  mit  dem
Emährungsproblem  beschäftigt.  Als  einzige  nennenswerte  Reaktion  wurden  im  Juli
vermehrt  Aufnahmeanträge  beim  MRS  festgestellt.  Gerüchten  um  weitere  geplante
Ausweisungen  wurde  mit  einer  amtlichen  Richtigstellung  entgegnet 45 .  Die  saarländische ­
  Verwaltung  beschäftigte  sich  inzwischen  mit  den  materiellen  Folgen  der  Ausweisungen: ­
  Vor  allem  die  Wohnungen  und  das  Mobiliar  wurden  verteilt  beziehungsweise ­
  sichergestellt 46 .
Die  Ausweisungen  des  2.  Juli  1946  blieben  die  einzige  größere  Maßnahme  in  diesem
Jahr.  Vom  6.  Juli  bis  Mitte  Januar  1947  wurden  noch  weitere  71  Ausweisungsbefehle, ­
  die  ungefähr  150  Einzelpersonen  betrafen,  ausgestellt 47 .  Zum  Teil  wurden  die
einzelnen  Ausweisungen  aufgrund  des  auf  "Ausweisung"  lautenden  Epurationsbe-43

  LA  SB  SK  738  u.  1250;  LA  SB  OSR  1I-SPR  130/48;  AEKSB  08-5/3/2.
44  GMSA/DAA/EPU  37;  Grandval  an  Neureuter,  31.3.1946;  Vermerk  des  Regierungspräsidenten,
17.8.1946;  LA  SB  RP  1  l/400f.  u.  LA  SB  RP  62/1.
45  GMSA:  "Rapport  d£taill6  mai-juin-juillet  1946";  LA  SB  Handelsamt  8;  CGAAA/Centre  d'Etudes  et  de
Documentation  DOC  3453:  "MRS",  31.7.1946;  AOFAA  SEAAA  c.2682  d.8  A  I  10;  "Volksstimme"
Nr.  6/46  (27.7.1946),  S.  3.
46  Die  Militärregierung  hatte  dem  Regierungspräsidenten  am  16.  Juli  genaue  Anweisungen  erteilt:  Freigewordene ­
  Wohnungen  sollten  zur  Bedarfsdeckung  der  vorliegenden  Requisitionsanträge  dienen;  das
Mobiliar  sei  zu  registrieren  und  in  Möbellagem  sicherzustellen.  Affektionswerte  wie  persönliche  Andenken ­
  und  Briefe  durften  den  Ausgewiesenen  nachgeschickt  werden.  Bei  Büchern,  Fachliteratur,  medizinischen ­
  und  Musikinstrumenten  behielt  sich  die  Militärregierung  jede  Verfügungsgewalt  vor;
GMSA/DAA/IC  7893:  Grandval  an  Neureuter,  16.7.1946;  Neureuter  an  Oberbürgermeister  u.  Landräte, ­
  25.7.1946;  LA  SB  LRA  Merzig  150  u.  151.
47  GMSA/DAA/IC:  "Arretes  d'expulsion  ex6cut6s  du  6  juillet  1946  au  10  janvier  1947"  10  1  1947-  AP
GG  d.7-U.
            
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