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nicht-saarländischer Wehrwirtschaftsführer und die Ehefrau eines Internierten 43 .
Auch der Generaldirektor und der Betriebschef der Pfalzwerke Homburg gehörten zu
den Ausgewiesenen. Beiden war zuvor durch den Epurationsbescheid die Sanktion
"Entlassung ohne Pension" auferlegt worden 44 .
Insgesamt gesehen war der ausschlaggebende Faktor bei der ersten Ausweisungs
aktion nicht so sehr die nationalsozialistische Haltung des einzelnen, als vielmehr die
von der Militärregierung vermutete antifranzösisch-preußische Einstellung und Her
kunft. Die Militärregierung stützte sich bei der Auswahl der Betroffenen auf die Er
gebnisse der Entnazifizierungsverfahren, auf Informationen aus der Bevölkerung und
auf eigene Erkenntnisse. Bezeichnend für die erste Ausweisungsaktion sind die ho
hen Zahlen für die Stadt Saarbrücken, die deren Funktion als Verwaltungszentrum
mit einer großen (preußischen) Beamtenschaft widerspiegeln.
Reaktionen auf die Ausweisungsaktion vom 2. Juli 1946
Die Ausweisungsaktion des 2. Juli rief in der Bevölkerung kaum Proteste hervor,
... ne provoqua qu'une emotion passagere et ne souleva aucun incident serieux, wie
die Sürete in ihrem Monatsbericht vermerkte. Die Saarländer seien zu stark mit dem
Emährungsproblem beschäftigt. Als einzige nennenswerte Reaktion wurden im Juli
vermehrt Aufnahmeanträge beim MRS festgestellt. Gerüchten um weitere geplante
Ausweisungen wurde mit einer amtlichen Richtigstellung entgegnet 45 . Die saarländi
sche Verwaltung beschäftigte sich inzwischen mit den materiellen Folgen der Aus
weisungen: Vor allem die Wohnungen und das Mobiliar wurden verteilt bezie
hungsweise sichergestellt 46 .
Die Ausweisungen des 2. Juli 1946 blieben die einzige größere Maßnahme in diesem
Jahr. Vom 6. Juli bis Mitte Januar 1947 wurden noch weitere 71 Ausweisungsbe
fehle, die ungefähr 150 Einzelpersonen betrafen, ausgestellt 47 . Zum Teil wurden die
einzelnen Ausweisungen aufgrund des auf "Ausweisung" lautenden Epurationsbe-
43 LA SB SK 738 u. 1250; LA SB OSR 1I-SPR 130/48; AEKSB 08-5/3/2.
44 GMSA/DAA/EPU 37; Grandval an Neureuter, 31.3.1946; Vermerk des Regierungspräsidenten,
17.8.1946; LA SB RP 1 l/400f. u. LA SB RP 62/1.
45 GMSA: "Rapport d£taill6 mai-juin-juillet 1946"; LA SB Handelsamt 8; CGAAA/Centre d'Etudes et de
Documentation DOC 3453: "MRS", 31.7.1946; AOFAA SEAAA c.2682 d.8 A I 10; "Volksstimme"
Nr. 6/46 (27.7.1946), S. 3.
46 Die Militärregierung hatte dem Regierungspräsidenten am 16. Juli genaue Anweisungen erteilt: Frei
gewordene Wohnungen sollten zur Bedarfsdeckung der vorliegenden Requisitionsanträge dienen; das
Mobiliar sei zu registrieren und in Möbellagem sicherzustellen. Affektionswerte wie persönliche An
denken und Briefe durften den Ausgewiesenen nachgeschickt werden. Bei Büchern, Fachliteratur, me
dizinischen und Musikinstrumenten behielt sich die Militärregierung jede Verfügungsgewalt vor;
GMSA/DAA/IC 7893: Grandval an Neureuter, 16.7.1946; Neureuter an Oberbürgermeister u. Land
räte, 25.7.1946; LA SB LRA Merzig 150 u. 151.
47 GMSA/DAA/IC: "Arretes d'expulsion ex6cut6s du 6 juillet 1946 au 10 janvier 1947" 10 1 1947- AP
GG d.7-U.