Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

40 
nicht-saarländischer Wehrwirtschaftsführer und die Ehefrau eines Internierten 43 . 
Auch der Generaldirektor und der Betriebschef der Pfalzwerke Homburg gehörten zu 
den Ausgewiesenen. Beiden war zuvor durch den Epurationsbescheid die Sanktion 
"Entlassung ohne Pension" auferlegt worden 44 . 
Insgesamt gesehen war der ausschlaggebende Faktor bei der ersten Ausweisungs 
aktion nicht so sehr die nationalsozialistische Haltung des einzelnen, als vielmehr die 
von der Militärregierung vermutete antifranzösisch-preußische Einstellung und Her 
kunft. Die Militärregierung stützte sich bei der Auswahl der Betroffenen auf die Er 
gebnisse der Entnazifizierungsverfahren, auf Informationen aus der Bevölkerung und 
auf eigene Erkenntnisse. Bezeichnend für die erste Ausweisungsaktion sind die ho 
hen Zahlen für die Stadt Saarbrücken, die deren Funktion als Verwaltungszentrum 
mit einer großen (preußischen) Beamtenschaft widerspiegeln. 
Reaktionen auf die Ausweisungsaktion vom 2. Juli 1946 
Die Ausweisungsaktion des 2. Juli rief in der Bevölkerung kaum Proteste hervor, 
... ne provoqua qu'une emotion passagere et ne souleva aucun incident serieux, wie 
die Sürete in ihrem Monatsbericht vermerkte. Die Saarländer seien zu stark mit dem 
Emährungsproblem beschäftigt. Als einzige nennenswerte Reaktion wurden im Juli 
vermehrt Aufnahmeanträge beim MRS festgestellt. Gerüchten um weitere geplante 
Ausweisungen wurde mit einer amtlichen Richtigstellung entgegnet 45 . Die saarländi 
sche Verwaltung beschäftigte sich inzwischen mit den materiellen Folgen der Aus 
weisungen: Vor allem die Wohnungen und das Mobiliar wurden verteilt bezie 
hungsweise sichergestellt 46 . 
Die Ausweisungen des 2. Juli 1946 blieben die einzige größere Maßnahme in diesem 
Jahr. Vom 6. Juli bis Mitte Januar 1947 wurden noch weitere 71 Ausweisungsbe 
fehle, die ungefähr 150 Einzelpersonen betrafen, ausgestellt 47 . Zum Teil wurden die 
einzelnen Ausweisungen aufgrund des auf "Ausweisung" lautenden Epurationsbe- 
43 LA SB SK 738 u. 1250; LA SB OSR 1I-SPR 130/48; AEKSB 08-5/3/2. 
44 GMSA/DAA/EPU 37; Grandval an Neureuter, 31.3.1946; Vermerk des Regierungspräsidenten, 
17.8.1946; LA SB RP 1 l/400f. u. LA SB RP 62/1. 
45 GMSA: "Rapport d£taill6 mai-juin-juillet 1946"; LA SB Handelsamt 8; CGAAA/Centre d'Etudes et de 
Documentation DOC 3453: "MRS", 31.7.1946; AOFAA SEAAA c.2682 d.8 A I 10; "Volksstimme" 
Nr. 6/46 (27.7.1946), S. 3. 
46 Die Militärregierung hatte dem Regierungspräsidenten am 16. Juli genaue Anweisungen erteilt: Frei 
gewordene Wohnungen sollten zur Bedarfsdeckung der vorliegenden Requisitionsanträge dienen; das 
Mobiliar sei zu registrieren und in Möbellagem sicherzustellen. Affektionswerte wie persönliche An 
denken und Briefe durften den Ausgewiesenen nachgeschickt werden. Bei Büchern, Fachliteratur, me 
dizinischen und Musikinstrumenten behielt sich die Militärregierung jede Verfügungsgewalt vor; 
GMSA/DAA/IC 7893: Grandval an Neureuter, 16.7.1946; Neureuter an Oberbürgermeister u. Land 
räte, 25.7.1946; LA SB LRA Merzig 150 u. 151. 
47 GMSA/DAA/IC: "Arretes d'expulsion ex6cut6s du 6 juillet 1946 au 10 janvier 1947" 10 1 1947- AP 
GG d.7-U.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.