schiedlich genutzt. Vor allem in Hessen-Pfalz
konnte die deutsche Verwaltung
die Entnazifizierung in ihrem Sinne gestalten.
Die französische Entnazifizierungspolitik
der Jahre 1945 bis 1947 stellte eine
Alternative zur amerikanischen Politik
dar, da sie realistischer an das Problem
der politischen Vergangenheitsbewältigung
heranging und sich eines moralischen
Rigorismus weitgehend enthielt.
Die Militärregierung in Baden-Baden
lehnte das Kollektivschuld-Denken ab
und ging von der Existenz eines anderen,
antifaschistischen Deutschlands
aus. Seit Herbst 1945 lag die Durchführung
der Entnazifizierung in deutschen
Händen; die Militärregierung kontrollierte
lediglich die Einhaltung der Bestimmungen.
In einem zweistufigen
Verfahren wurde versucht, die individuelle
politische Schuld der Betroffenen
festzustellen. Den Fragebogen mußten
nur die Beschäftigten des öffentlichen
Dienstes und die Inhaber verantwortlicher
Posten im öffentlichen Leben und
in der Privatwirtschaft ausfüllen. NS-Aktivisten
und andere “gefährliche”
Personen wurden interniert. Dennoch
konnte die französische Entnazifizierungspolitik
nicht verhindern, daß die
Säuberungsmaßnahmen zunehmend
unpopulär wurden. Seit der Einrichtung
des Spruchkammersystems entstanden
auch in der französischen Besatzungszone
“Mitläuferfabriken”. Die personelle
“Renazifizierung” revidierte zwar
die meisten Säuberungsmaßnahmen der
ersten Nachkriegsjahre. Von einem völligen
Scheitern der Entnazifizierung
kann aber nicht gesprochen werden, da
die französische Militärregierung ihr
wichtigstes Ziel erreicht hatte: die
Schaffung eines demokratischen und
friedfertigen Deutschlands.
Dr. phil. Rainer Möhler, Jg. 1961, wissenschaftlicher
Mitarbeiter im Fachbereich
Rechtswissenschaft der Universität
des Saarlandes, Saarbrücken.