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Die verstärkten Einflußmöglichkeiten der deutschen Verwaltung und der Parteien auf
die Entnazifizierungspolitik führten dazu, daß die Entnazifizierung zunehmend ihren
Charakter als politisches Verfahren zur Ermittlung und Ahndung einer politischen
Schuld verlor. Stattdessen wurde versucht, mittels eines rechtsstaatlichen Justizverfahrens
das politische Erbe des Nationalsozialismus aufzuarbeiten. Parteien und
Verwaltung ging es jedoch bald nur noch darum, die Entnazifizierung so rasch wie
möglich abzuwickeln. Eine Spaltung der Bürgerschaft in zwei verschiedene Gruppen
wurde als unvereinbar mit dem neuen demokratischen Staat angesehen. Außerdem
stellten die Millionen Mitläufer ein von allen Parteien umworbenes Wählerpotential
dar. Personalmangel in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und die Amnestie
zahlreicher Nationalsozialisten führten zu einer immer stärker werdenden personellen
"Renazifizierung", der Reintegration ehemaliger Pgs in die öffentliche Verwaltung.
Eine Entwicklung, der die Militärregierung ohnmächtig Zusehen mußte.
Die Entnazifizierung war von Anfang an - die ersten Wochen der Besatzung ausgenommen
- eine unpopuläre Besatzungspolitik 3 . Seit 1946 wurde es immer schwieriger,
geeignete und politisch unbelastete Personen für die Mitarbeit zu gewinnen.
Auch die Parteien entzogen sich mehr und mehr. Die Abneigung in der Öffentlichkeit
wuchs von Jahr zu Jahr, da die Entnazifizierung angeblich stets nur die Falschen
traf. Die wahren Schuldigen sollten endlich bestraft werden - doch wer war damit
gemeint? Da auch für die politisch schwer Belasteten, die in den Internierungslagern
die ersten Jahre festgehalten worden waren, Milde gefordert wurde, blieben letztendlich
nur die in Nürnberg verurteilten Hauptkriegsverbrecher übrig. Die Spruchkammermitglieder
konnten und wollten sich diesem "gewaltigen Zug der Milde"
(Justizminister Heinz Braun, Saarland) nicht verschließen. Juristische Methoden und
Argumentationsweisen, das ergab die Untersuchung der saarländischen Spruchkammerakten,
waren untauglich, um politische Schuld festzustellen 4 .
Trotz personeller "Renazifizierung" und milder Spruchkammerurteile ist es jedoch
falsch, von einem völligen Scheitern der Entnazifizierung zu sprechen. Besonders die
Entlassungen der ersten beiden Nachkriegsjahre und die Internierungen gaben der
neuen deutschen Demokratie Schutz vor nationalsozialistischem Einfluß. Die neue
politische Führungselite konnte sich in Ruhe formieren. Als durch die
"Renazifizierung" die ehemaligen Pgs wieder in die Ämter kamen, hatten die demokratischen
Kräfte die ersten Aufbaujahre bereits erfolgreich abgeschlossen. Die ehemaligen
Nationalsozialisten waren bereit, sich in den neuen demokratischen Staat
einzufügen. Es kam zu keiner ideellen Renazifizierung der deutschen Verwaltung.
Hinzu kam, daß durch die Entnazifizierung, trotz aller berechtigten Kritik an ihrer
3 Siehe hierzu: Institut für Demoskopie: Die öffentliche Resonanz der Entnazifizierung. Bericht für das
Institut für politische Wissenschaft Frankfurt. Allensbach 1954.
4 Der eigentliche Skandal der Nachkriegszeit ist die milde strafrechtliche Verurteilung der NS-Gewalttäter.
Hierzu: Einleitung, Anm. 43. Siehe auch: Bertram, Günter: Vergangenheitsbewältigung durch
NS-Prozesse? Individualschuld im "Staatsverbrechen", in: Das Unrechtsregime. Internationale Forschung
über den Nationalsozialismus. Festschrift für Werner Jochmann zum 65. Geburtstag/hrsg. von
Ursula Büttner u.a. 2 Bde. Hamburg 1986, hier Bd. 2, S. 421^449.