Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Dezentralisierungsvorgaben  kamen  mit  den  Erfordernissen  einer  einheitlichen  Besatzungspolitik ­
  in  Konflikt,  Demokratisierungsmaßnahmen  mußten  mit  den  Kontrollbefugnissen
  koordiniert  und  die  Politik  der  zunehmend  selbstbewußter  handelnden
deutschen  Parteien  und  Verwaltungen  mit  den  französischen  Zielen  in  Übereinstimmung ­
  gebracht  werden.
Französische  Deutschland-  und  Besatzungspolitik
Die  Entnazifizierung  wurde  in  Baden-Baden  geplant  und  koordiniert.  Mit  Generalverwalter ­
  Laffon  stand  ein  Mann  an  der  Spitze  der  Militärregierung,  der  nicht  nur  direkt ­
  an  der  Planung  der  "Epuration"  in  Frankreich  beteiligt  gewesen  war,  sondern
auch  nach  der  Befreiung  in  führender  Stellung  im  Pariser  Innenministerium  gearbeitet ­
  hatte.  Er  konnte  aufgrund  eigener  Erfahrungen  die  Leitlinien  der  Säuberungspolitik ­
  bestimmen  und  die  Vorschläge  seiner  Entnazifizierungsoffiziere  beurteilen.  Die
Pariser  Regierung  begann  erst  1947,  sich  für  die  Entnazifizierung  zu  interessieren.
Sie  drängte  Baden-Baden  auf  ein  baldiges  Ende  der  unpopulären  Maßnahmen,  die
nicht  mehr  in  die  Deutschlandpolitik  -  Gründung  eines  westdeutschen  Bundesstaates
-  hineinpaßten.  Im  Gegensatz  dazu  hatte  Paris  in  den  ersten  beiden  Jahren  nur
Interesse  am  Verlauf  und  den  Ergebnissen  der  "Entpreußung"  an  der  Saar  gezeigt.
Baden-Baden  und  Gouverneur  Grandval  wurden  zu  einer  zügigen  Durchführung  der
Maßnahmen  bis  zum  geplanten  Wirtschaftsanschluß  gedrängt.
Frankreich  betrieb  in  Entnazifizierungsfragen  keine  Vetopolitik  im  Alliierten  Kontrollrat, ­
  sondern  arbeitete  konstruktiv  mit.  Kommunikationsprobleme  mit  der  französischen ­
  Kontrollratsgruppe  in  Berlin,  die  zudem  General  Koenig  und  nicht  Laffon
unterstellt  war,  führten  dazu,  daß  die  Baden-Badener  Vorstellungen  zur  Entnazifizierung ­
  entweder  zu  spät  oder  verfälscht  in  die  Kontrollratsdiskussionen  eingebracht
wurden.  So  wurden  die  französischen  Änderungswünsche  zur  Kontrollratsdirektive
Nr.  24  nicht  berücksichtigt;  Laffon  lehnte  ihre  Durchführung  -  sie  beinhaltete  überwiegend ­
  Entlassungsvorschriften  -  in  der  französischen  Zone  ab.  Auch  die  zweite
Kontrollratsdirektive  (KR  38)  vom  12.  Oktober  1946  entsprach  nicht  der  französischen ­
  Politik.  Obwohl  die  Militärregierung  die  Entnazifizierung  für  weitgehend
beendet  ansah,  führte  sie  diesmal  die  Direktive  durch.  Laffon  begrüßte  ihr  Ziel,  vergleichbare ­
  Entnazifizierungsdaten  für  alle  vier  Besatzungszonen  Deutschlands  zu
erhalten,  und  achtete  darauf,  daß  sie  bis  zur  Moskauer  Außenministerkonferenz  in
deutsche  Ländergesetze  umgesetzt  worden  war.  Die  französische  Entnazifizierungspolitik ­
  wurde  in  diesem  Fall  der  Pariser  Deutschlandpolitik  und  einer  einheitlichen
Besatzungspolitik  für  ganz  Deutschland  untergeordnet.
Zentralisierung  -  Dezentralisierung
Zahlreiche  Probleme  der  französischen  Entnazifizierungspolitik  waren  durch  den
Konflikt  zwischen  dem  politischen  Ziel  der  Dezentralisierung  Deutschlands  und  der
Notwendigkeit  einer  einheitlichen  Besatzungspolitik  in  der  Zone  gekennzeichnet.
Laffon  sah  es  als  unvereinbar  mit  dem  Ziel  der  Entnazifizierung  an,  wenn  jedes  Land
            
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