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Dezentralisierungsvorgaben kamen mit den Erfordernissen einer einheitlichen Besatzungspolitik
in Konflikt, Demokratisierungsmaßnahmen mußten mit den Kontrollbefugnissen
koordiniert und die Politik der zunehmend selbstbewußter handelnden
deutschen Parteien und Verwaltungen mit den französischen Zielen in Übereinstimmung
gebracht werden.
Französische Deutschland- und Besatzungspolitik
Die Entnazifizierung wurde in Baden-Baden geplant und koordiniert. Mit Generalverwalter
Laffon stand ein Mann an der Spitze der Militärregierung, der nicht nur direkt
an der Planung der "Epuration" in Frankreich beteiligt gewesen war, sondern
auch nach der Befreiung in führender Stellung im Pariser Innenministerium gearbeitet
hatte. Er konnte aufgrund eigener Erfahrungen die Leitlinien der Säuberungspolitik
bestimmen und die Vorschläge seiner Entnazifizierungsoffiziere beurteilen. Die
Pariser Regierung begann erst 1947, sich für die Entnazifizierung zu interessieren.
Sie drängte Baden-Baden auf ein baldiges Ende der unpopulären Maßnahmen, die
nicht mehr in die Deutschlandpolitik - Gründung eines westdeutschen Bundesstaates
- hineinpaßten. Im Gegensatz dazu hatte Paris in den ersten beiden Jahren nur
Interesse am Verlauf und den Ergebnissen der "Entpreußung" an der Saar gezeigt.
Baden-Baden und Gouverneur Grandval wurden zu einer zügigen Durchführung der
Maßnahmen bis zum geplanten Wirtschaftsanschluß gedrängt.
Frankreich betrieb in Entnazifizierungsfragen keine Vetopolitik im Alliierten Kontrollrat,
sondern arbeitete konstruktiv mit. Kommunikationsprobleme mit der französischen
Kontrollratsgruppe in Berlin, die zudem General Koenig und nicht Laffon
unterstellt war, führten dazu, daß die Baden-Badener Vorstellungen zur Entnazifizierung
entweder zu spät oder verfälscht in die Kontrollratsdiskussionen eingebracht
wurden. So wurden die französischen Änderungswünsche zur Kontrollratsdirektive
Nr. 24 nicht berücksichtigt; Laffon lehnte ihre Durchführung - sie beinhaltete überwiegend
Entlassungsvorschriften - in der französischen Zone ab. Auch die zweite
Kontrollratsdirektive (KR 38) vom 12. Oktober 1946 entsprach nicht der französischen
Politik. Obwohl die Militärregierung die Entnazifizierung für weitgehend
beendet ansah, führte sie diesmal die Direktive durch. Laffon begrüßte ihr Ziel, vergleichbare
Entnazifizierungsdaten für alle vier Besatzungszonen Deutschlands zu
erhalten, und achtete darauf, daß sie bis zur Moskauer Außenministerkonferenz in
deutsche Ländergesetze umgesetzt worden war. Die französische Entnazifizierungspolitik
wurde in diesem Fall der Pariser Deutschlandpolitik und einer einheitlichen
Besatzungspolitik für ganz Deutschland untergeordnet.
Zentralisierung - Dezentralisierung
Zahlreiche Probleme der französischen Entnazifizierungspolitik waren durch den
Konflikt zwischen dem politischen Ziel der Dezentralisierung Deutschlands und der
Notwendigkeit einer einheitlichen Besatzungspolitik in der Zone gekennzeichnet.
Laffon sah es als unvereinbar mit dem Ziel der Entnazifizierung an, wenn jedes Land