Full text: Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Schlußbemerkung: 
Die Entnazifizierung als Voraussetzung und Teil der französischen 
Demokratisierungspolitik 
Eine aktive Bekämpfung des Nationalsozialismus ist im Kreise nicht mehr erfor 
derlich. Wenn auch vielleicht noch einzelne, die sich früher politisch betätigt ha 
ben, dieses noch nicht verschmerzen können, so stehen sie doch isoliert da, ohne 
daß sie etwas auszurichten vermögen. 
Dies schrieb der Landrat des Kreises Mayen drei Monate nach der bedingungslosen 
Kapitulation Deutschlands 1 . Die Entnazifizierung hatte damals aber erst begonnen. 
Sie nahm in der französischen einen anderen Verlauf als in den anderen Besatzungs 
zonen. In der ersten Phase hielt sich die französische Militärregierung an die alliier 
ten Bestimmungen, die im SHAEF-Handbook aufgeführt waren; die sehr kurze Vor 
bereitungszeit hatte eigene Planungen verhindert. Die chaotischen Zustände in der 
Zone und der erst im August 1945 einsetzende Aufbau der Besatzungsverwaltung 
unter Generalverwalter Laffon führten dazu, daß die Entnazifizierungsmaßnahmen 
anfangs von Kreis zu Kreis differierten, obwohl die zuständigen Offiziere gehalten 
waren, die alliierten Bestimmungen zu beachten. NS-Aktivisten und mutmaßliche 
Kriegsverbrecher wurden verhaftet und in Internierungslagern festgehalten. Auch 
hierbei hielt sich die Militärregierung an die alliierten Vorschriften und achtete dar 
auf, daß keine "unschuldigen" Personen inhaftiert blieben. Seit Mitte 1946 befanden 
sich - bis auf einzelne Ausnahmen - nur noch politisch schwer belastete Nationalso 
zialisten oder mutmaßliche Kriegsverbrecher in den Lagern. 
Der Entnazifizierung wurde von der Militärregierung in Baden-Baden ein hoher 
Stellenwert beigemessen. Für Laffon hing von ihrem Gelingen der Erfolg der franzö 
sischen Besatzungspolitik ab. Nur durch sie könne eine stabile deutsche Demokratie 
aufgebaut und damit eine dauerhafte Friedensordnung in Europa geschaffen werden. 
Seit Ende August 1945 plante Baden-Baden eine eigenständige französische Entnazi 
fizierungspolitik. Die Mängel des amerikanischen Verfahrens, das von Schematis 
mus und Automatismus gekennzeichnet war, sollten vermieden werden. Durch den 
Verzicht auf die Erfassung sämtlicher Nationalsozialisten und die Beschränkung der 
Entnazifizierung auf den Bereich der öffentlichen Verwaltung und das Führungsper 
sonal in der Privatwirtschaft sollte die Ausuferung zu einer bürokratischen Massen 
säuberung, wie sie in der amerikanischen Zone zu verzeichnen war, verhindert wer 
den. Die Maßnahmen der politischen Säuberung sollten in einer kurzen Zeit durchge 
führt werden können. Ziel war es, den Aufbau der deutschen Demokratie abzusi- 
chem. Im Gegensatz zur amerikanischen Zone trat der moralische Aspekt einer Be 
strafung politisch schuldiger Nationalsozialisten in den Hintergrund. Aus diesem 
Grund wurden sowohl eine Übernahme der verschärften amerikanischen Entlas 
1 Politischer Lagebericht an das Regierungspräsidium, 3.8.1945; LHA KO 441/45357/67-75. Derselbe 
Landrat führte im November 1945 für die milderen Entnazifizierungsbestimmungen in der französi 
schen Zone als Grund an: Es mag dies wohl darauf zurückzufuhren sein, daß in Frankreich das Ju 
dentum nicht die Stellung einnimmt wie in den USA; Schreiben an das Regierungspräsidium, 9.11.1945; 
LHA KO 441/45358/42ff.
	        
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