Full text : Entnazifizierung in Rheinland-Pfalz und im Saarland unter französischer Besatzung von 1945 bis 1952

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Schlußbemerkung:
Die  Entnazifizierung  als  Voraussetzung  und  Teil  der  französischen
Demokratisierungspolitik
Eine  aktive  Bekämpfung  des  Nationalsozialismus  ist  im  Kreise  nicht  mehr  erforderlich. ­
  Wenn  auch  vielleicht  noch  einzelne,  die  sich  früher  politisch  betätigt  haben, ­
  dieses  noch  nicht  verschmerzen  können,  so  stehen  sie  doch  isoliert  da,  ohne
daß  sie  etwas  auszurichten  vermögen.
Dies  schrieb  der  Landrat  des  Kreises  Mayen  drei  Monate  nach  der  bedingungslosen
Kapitulation  Deutschlands 1 .  Die  Entnazifizierung  hatte  damals  aber  erst  begonnen.
Sie  nahm  in  der  französischen  einen  anderen  Verlauf  als  in  den  anderen  Besatzungszonen. ­
  In  der  ersten  Phase  hielt  sich  die  französische  Militärregierung  an  die  alliierten ­
  Bestimmungen,  die  im  SHAEF-Handbook  aufgeführt  waren;  die  sehr  kurze  Vorbereitungszeit ­
  hatte  eigene  Planungen  verhindert.  Die  chaotischen  Zustände  in  der
Zone  und  der  erst  im  August  1945  einsetzende  Aufbau  der  Besatzungsverwaltung
unter  Generalverwalter  Laffon  führten  dazu,  daß  die  Entnazifizierungsmaßnahmen
anfangs  von  Kreis  zu  Kreis  differierten,  obwohl  die  zuständigen  Offiziere  gehalten
waren,  die  alliierten  Bestimmungen  zu  beachten.  NS-Aktivisten  und  mutmaßliche
Kriegsverbrecher  wurden  verhaftet  und  in  Internierungslagern  festgehalten.  Auch
hierbei  hielt  sich  die  Militärregierung  an  die  alliierten  Vorschriften  und  achtete  darauf, ­
  daß  keine  "unschuldigen"  Personen  inhaftiert  blieben.  Seit  Mitte  1946  befanden
sich  -  bis  auf  einzelne  Ausnahmen  -  nur  noch  politisch  schwer  belastete  Nationalsozialisten ­
  oder  mutmaßliche  Kriegsverbrecher  in  den  Lagern.
Der  Entnazifizierung  wurde  von  der  Militärregierung  in  Baden-Baden  ein  hoher
Stellenwert  beigemessen.  Für  Laffon  hing  von  ihrem  Gelingen  der  Erfolg  der  französischen ­
  Besatzungspolitik  ab.  Nur  durch  sie  könne  eine  stabile  deutsche  Demokratie
aufgebaut  und  damit  eine  dauerhafte  Friedensordnung  in  Europa  geschaffen  werden.
Seit  Ende  August  1945  plante  Baden-Baden  eine  eigenständige  französische  Entnazifizierungspolitik. ­
  Die  Mängel  des  amerikanischen  Verfahrens,  das  von  Schematismus ­
  und  Automatismus  gekennzeichnet  war,  sollten  vermieden  werden.  Durch  den
Verzicht  auf  die  Erfassung  sämtlicher  Nationalsozialisten  und  die  Beschränkung  der
Entnazifizierung  auf  den  Bereich  der  öffentlichen  Verwaltung  und  das  Führungspersonal ­
  in  der  Privatwirtschaft  sollte  die  Ausuferung  zu  einer  bürokratischen  Massensäuberung, ­
  wie  sie  in  der  amerikanischen  Zone  zu  verzeichnen  war,  verhindert  werden. ­
  Die  Maßnahmen  der  politischen  Säuberung  sollten  in  einer  kurzen  Zeit  durchgeführt ­
  werden  können.  Ziel  war  es,  den  Aufbau  der  deutschen  Demokratie  abzusichem.
  Im  Gegensatz  zur  amerikanischen  Zone  trat  der  moralische  Aspekt  einer  Bestrafung ­
  politisch  schuldiger  Nationalsozialisten  in  den  Hintergrund.  Aus  diesem
Grund  wurden  sowohl  eine  Übernahme  der  verschärften  amerikanischen  Entlas1 ­

  Politischer  Lagebericht  an  das  Regierungspräsidium,  3.8.1945;  LHA  KO  441/45357/67-75.  Derselbe
Landrat  führte  im  November  1945  für  die  milderen  Entnazifizierungsbestimmungen  in  der  französischen ­
  Zone  als  Grund  an:  Es  mag  dies  wohl  darauf  zurückzufuhren  sein,  daß  in  Frankreich  das  Judentum ­
  nicht  die  Stellung  einnimmt  wie  in  den  USA;  Schreiben  an  das  Regierungspräsidium,  9.11.1945;
LHA  KO  441/45358/42ff.
            
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