403
Schlußbemerkung:
Die Entnazifizierung als Voraussetzung und Teil der französischen
Demokratisierungspolitik
Eine aktive Bekämpfung des Nationalsozialismus ist im Kreise nicht mehr erforderlich.
Wenn auch vielleicht noch einzelne, die sich früher politisch betätigt haben,
dieses noch nicht verschmerzen können, so stehen sie doch isoliert da, ohne
daß sie etwas auszurichten vermögen.
Dies schrieb der Landrat des Kreises Mayen drei Monate nach der bedingungslosen
Kapitulation Deutschlands 1 . Die Entnazifizierung hatte damals aber erst begonnen.
Sie nahm in der französischen einen anderen Verlauf als in den anderen Besatzungszonen.
In der ersten Phase hielt sich die französische Militärregierung an die alliierten
Bestimmungen, die im SHAEF-Handbook aufgeführt waren; die sehr kurze Vorbereitungszeit
hatte eigene Planungen verhindert. Die chaotischen Zustände in der
Zone und der erst im August 1945 einsetzende Aufbau der Besatzungsverwaltung
unter Generalverwalter Laffon führten dazu, daß die Entnazifizierungsmaßnahmen
anfangs von Kreis zu Kreis differierten, obwohl die zuständigen Offiziere gehalten
waren, die alliierten Bestimmungen zu beachten. NS-Aktivisten und mutmaßliche
Kriegsverbrecher wurden verhaftet und in Internierungslagern festgehalten. Auch
hierbei hielt sich die Militärregierung an die alliierten Vorschriften und achtete darauf,
daß keine "unschuldigen" Personen inhaftiert blieben. Seit Mitte 1946 befanden
sich - bis auf einzelne Ausnahmen - nur noch politisch schwer belastete Nationalsozialisten
oder mutmaßliche Kriegsverbrecher in den Lagern.
Der Entnazifizierung wurde von der Militärregierung in Baden-Baden ein hoher
Stellenwert beigemessen. Für Laffon hing von ihrem Gelingen der Erfolg der französischen
Besatzungspolitik ab. Nur durch sie könne eine stabile deutsche Demokratie
aufgebaut und damit eine dauerhafte Friedensordnung in Europa geschaffen werden.
Seit Ende August 1945 plante Baden-Baden eine eigenständige französische Entnazifizierungspolitik.
Die Mängel des amerikanischen Verfahrens, das von Schematismus
und Automatismus gekennzeichnet war, sollten vermieden werden. Durch den
Verzicht auf die Erfassung sämtlicher Nationalsozialisten und die Beschränkung der
Entnazifizierung auf den Bereich der öffentlichen Verwaltung und das Führungspersonal
in der Privatwirtschaft sollte die Ausuferung zu einer bürokratischen Massensäuberung,
wie sie in der amerikanischen Zone zu verzeichnen war, verhindert werden.
Die Maßnahmen der politischen Säuberung sollten in einer kurzen Zeit durchgeführt
werden können. Ziel war es, den Aufbau der deutschen Demokratie abzusichem.
Im Gegensatz zur amerikanischen Zone trat der moralische Aspekt einer Bestrafung
politisch schuldiger Nationalsozialisten in den Hintergrund. Aus diesem
Grund wurden sowohl eine Übernahme der verschärften amerikanischen Entlas1
Politischer Lagebericht an das Regierungspräsidium, 3.8.1945; LHA KO 441/45357/67-75. Derselbe
Landrat führte im November 1945 für die milderen Entnazifizierungsbestimmungen in der französischen
Zone als Grund an: Es mag dies wohl darauf zurückzufuhren sein, daß in Frankreich das Judentum
nicht die Stellung einnimmt wie in den USA; Schreiben an das Regierungspräsidium, 9.11.1945;
LHA KO 441/45358/42ff.